Parlamentskorrespondenz Nr. 706 vom 24.06.2024
Neu im Wirtschaftsausschuss
Wien (PK) – Eine "AWG-Novelle Digitalisierung" zum Abfallwirtschaftsgesetz (2561 d.B.) dient unter anderem der Umsetzung von EU-Vorgaben und soll nähere gesetzliche Bestimmungen für das ab 2025 geltende Pfand auf Einwegflaschen und -dosen regeln. Festgelegt wird neben den vom Einwegpfand betroffenen Gebindegrößen etwa die Aufsicht über die für Material-, Geld- und Datenflüsse verantwortliche zentrale Stelle für diesen Bereich beim Klimaschutz- und Umweltministerium.
Neben weiteren Verpflichtungen etwa betreffend Transparenz und Sachlichkeit soll für den Einwegpfand ein Abfallvermeidungsbeitrag in der Höhe von 0,5 % der Beiträge der Abfüller bzw. Importeure festgelegt und an die Gemeinden abgeführt werden. Zur Meldepflicht betreffend die Mehrwegverpackungs-Quote soll außerdem eine Anwendung für das System "Elektronisches Datenmanagement – Umwelt" (EDM) entwickelt werden. Zudem sollen zur Effizienzsteigerung in der Abfallwirtschaft weitere Digitalisierungsschritte wie die Einführung eines vollelektronischen Begleitscheins und eines elektronischen Genehmigungsverfahrens erfolgen. Übergreifende Auswertungen von Daten aus den Registern sollen die Umsetzung der Kreislaufwirtschaftsstrategie unterstützen.
Die Novelle nimmt außerdem Klarstellungen hinsichtlich der Beteiligung von Umweltorganisationen im Genehmigungsverfahren für Behandlungsanlagen vor. Diese seien aufgrund eines bestehenden Vertragsverletzungsverfahrens gegen Österreich erforderlich. (Schluss) mbu