Parlamentskorrespondenz Nr. 707 vom 24.06.2024

Neu im Wirtschaftsausschuss

Wien (PK) – Mit einer Änderung des E-Government-Gesetzes sollen die rechtlichen Grundlagen für weitere Digitalisierungsschritte in der Verwaltung geschaffen werden (4092/A). Kernpunkte des Koalitionsantrags umfassen etwa eine ausdrückliche Verpflichtung für Verantwortliche des öffentlichen Bereichs, miteinander digital zu kommunizieren. Aber auch eine Wahlfreiheit der Kommunikationsform von Bürger:innen mit öffentlichen Stellen ist vorgesehen. Zudem soll ein "ersetzendes Scannen" von ursprünglichen Papier-Originalen festgelegt werden. Bei der E-ID-Registrierung soll künftig auch auf ein bereits registriertes Foto von Reisepass bzw. Personalausweis oder der e-card zurückgegriffen werden können.

Konkret soll die Wahlfreiheit der Kommunikationsform mit öffentlichen Stellen nicht nur in Richtung Digitalisierung, sondern auch zum Bestand von anderen Kommunikationsarten wie physischer Antragstellung, per Briefpost oder telefonisch gefestigt werden. Die ausdrückliche Verpflichtung aller Verantwortlichen des öffentlichen Bereichs, miteinander digital zu kommunizieren, soll wiederum als Hebel für die digitale Transformation der Verwaltung dienen. Die vorgeschlagene Regelung sieht für bundesgesetzliche Verwaltungsorgane vor, die entsprechenden technischen und organisatorischen Voraussetzungen bis längstens Ende 2025 zu schaffen. Spätestens ab diesem Zeitpunkt dürfe eine papierbasierte Kommunikation zwischen Verwaltungsorganen nur mehr ausnahmsweise dann stattfinden, wenn im Einzelfall eine digitale Kommunikation unzweckmäßig wäre. Zu denken sei etwa an die Übermittlung lediglich in Papierform vorhandener Akten, so die Erläuterungen.

Dazu kommt das als "ersetzendes Scannen" festgelegte Digitalisieren von Papierunterlagen und –akten, womit das Scanprodukt unter bestimmten Voraussetzungen an die Stelle des Originalakts treten könne. Auch die Beweiskraft von eingescannten Unterlagen und Akten soll klargestellt werden. Überdies werde eine rechtssichere Skartierung von Papierakten ermöglicht, um in der öffentlichen Verwaltung die Kosten für die Aktenlagerung zu reduzieren.

Vereinfachung bei Foto für E-ID-Registrierung, elektronischer Ausweis als amtlicher Lichtbildausweis

Die E-ID-Registrierung soll insofern vereinfacht werden, als dass die Registrierungsbehörde auf ein Lichtbild des oder der Betroffenen zurückgreifen können soll, das im Identitätsdokumentenregister vorhanden ist.

Darüber hinaus soll mit den Gesetzesänderungen klargestellt werden, dass einem elektronischen Ausweis die Rechtsqualität und Verwendungsmöglichkeit eines amtlichen Lichtbildausweises gegenüber Behörden und Gerichten zukommt, deren Gesetzgebung Bundessache ist. In den Erläuterungen wird in diesem Zusammenhang etwa auf rund 580.000 Nutzer:innen des digitalen Führerscheins hingewiesen. Gerichte und Verwaltungsbehörden sollen verpflichtet werden, bis spätestens 1. Jänner 2025 die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für die Prüfung der elektronischen Ausweise zu schaffen. (Schluss) mbu

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