Parlamentskorrespondenz Nr. 710 vom 24.06.2024

Neu im Wirtschaftsausschuss

Wien (PK) – Zur Förderung von Photovoltaikanlagen und Stromspeichern wurde von der Bundesregierung mit dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) – neben einer Umsatzsteuerbefreiung für kleinere Anlagen - für größere Anlagen, beispielsweise auf Betriebsgebäuden, ein Investitionszuschuss ermöglicht. Um sowohl die Effektivität des Fördersystems nach dem EAG zu gewährleisten als auch die europäische Wertschöpfung zu steigern, soll künftig auf diese Investitionszuschüsse für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher mit Verordnung der Umwelt- und Energieministerin im Einvernehmen mit dem Wirtschaftsminister ein Zuschlag gewährt werden können.

Dieser Bonus auf Investitionszuschüsse soll bis zu 20 % der Fördersumme betragen können. Ausgeglichen werden sollten damit Kostennachteile europäischer Hersteller gegenüber unfairen Marktbedingungen, heißt es in der Regierungsvorlage von Umwelt- und Energieministerin Leonore Gewessler zur Änderung des EAG (2608 d.B.). Voraussetzung für den Zuschlag sei gegebenenfalls, dass Maßnahmen zur Erhöhung der europäischen Wertschöpfung - durch Verwendung von technischen Komponenten europäischen Ursprungs - umgesetzt würden. Ein solcher Ausgleich der Kostennachteile gegenüber anderen Ländern sollte der Vorlage zufolge dazu führen, dass der Produktionsstandort in Europa abgesichert werden könne und eine Abwanderung verhindert werde. Darüber hinaus soll im EAG von einer allgemeinen Fördervoraussetzung zur Erhöhung der regionalen Wertschöpfung abgesehen werden.

Da die Materie eine Verfassungsbestimmung betrifft, ist im Plenum des Nationalrats eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. (Schluss) mbu

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