Parlamentskorrespondenz Nr. 718 vom 25.06.2024
Neu im Finanzausschuss
Wien (PK) – Der Katastrophenfonds des Bundes leistet finanzielle Hilfen für Schäden nach Naturkatastrophen und unterstützt Investitionen der Feuerwehren in Einsatzgeräte. Eine Novelle des Katastrophenfondsgesetzes soll nun Änderungen in diesen beiden Bereichen bringen. So soll einerseits der "Garantiebetrag" für Feuerwehren von 95 Mio. € auf 140 Mio. € pro Jahr erhöht werden.Andererseits sollen Betroffene von Erdsenkungen und sonstigen vertikalen Bodenbewegungen künftig Unterstützung aus dem Fonds erhalten (2604 d.B.).
Aus der Feuerschutzsteuer und dem Katastrophenfonds fließen vom Bund Mittel zur Unterstützung von Investitionen der Feuerwehren an die Länder. Sollten diese Mittel geringer ausfallen, greift der Garantiebetrag. Die nunmehrige Erhöhung soll bei den Feuerwehren für die nötige Planungssicherheit bei den Investitionen in die Einsatzgeräte sorgen. Zusammen mit dem bereits 2022 beschlossenen pauschalen Ausgleich der Umsatzsteuer aus Investitionen werden den Feuerwehren insgesamt mindestens 160 Mio. € jährlich aus dem Katastrophenfonds zur Verfügung stehen, wird in den Erläuterungen vorgerechnet.
Der Katastrophenfonds unterstützt weiters Betroffene bei Maßnahmen zur Beseitigung von außergewöhnlichen Schäden nach Naturkatastrophen wie Hochwasser, Erdrutsch, Vermurung, Lawinen, Erdbeben, Schneedruck, Bergsturz und Hagel. Erdsenkungen und sonstige vertikale Bodenbewegungen (wie Senkungen, Hebungen oder Torsionen) sind aktuell nicht erfasst. Daher sollen diese im Katastrophenfondsgesetz ergänzt werden und Betroffene damit künftig Anspruch auf Leistungen des Bundes aus dem Katastrophenfonds erhalten. Erfasst werden natürlich ausgelöste, aber nicht durch Menschen verursachte Bodenbewegungen, wird in den Erläuterungen betont. (Schluss) pst