Parlamentskorrespondenz Nr. 760 vom 28.06.2024
Neu im Unterrichtsausschuss
Wien (PK) – Ein von ÖVP und Grünen vorgelegter Gesetzesantrag enthält ein Digitalisierungspaket für die Schulen (4100/A). Damit sollen Vereinfachungen für die Schulverwaltung sowie für die Bürger:innen durch Digitalisierung erreicht werden. Ziel seien eine zeitgemäße Verwaltung und Interaktion zwischen Schulen, Schüler:innen und deren Erziehungsberechtigten. Zudem enthält der Gesetzesantrag weitere Änderungen, beispielsweise eine Ausdehnung der zeitlichen Befristung von Schulversuchen.
Vorgesehen sind Änderungen im Schulorganisationsgesetz, Schulunterrichtsgesetz, Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge, Bildungsdokumentationsgesetz 2020 und Schulpflichtgesetz 1985.
Zeugnisse künftig dauerhaft digital verfügbar
Schulzeugnisse sollen künftig digitalisiert und auch über das Ende der Schulzeit hinaus den Bürger:innen digital zur Verfügung stehen. Anstelle einer Unterschrift und des Rundsiegels kann am Dokument eine Amtssignatur angebracht werden. Zudem ist die gesetzliche Verankerung des digitalen Schülerausweises vorgesehen. Die edu.digicard kann von Schüler:innen bzw. bei unter 14-Jährigen durch deren Erziehungsberechtigte kostenlos beantragt werden. Voraussetzung dafür ist ein Login mittels ID Austria am Bildungsportal. Ab September 2024 soll die edu.digicard in die Ausweisplattform der Republik Österreich integriert werden. Zur Verwaltungsvereinfachung soll weiters der Datenaustausch zwischen Lehrlingsstellen und Berufsschulen ermöglicht werden.
Längere Dauer für Schulversuche
Außerdem habe sich in der Praxis die derzeit bestehende zeitliche Befristung für Schulversuche nicht bewährt. Daher ist eine Änderung im Schulorganisationsgesetz vorgesehen, um die Befristung von Schulversuchen auf die doppelte Dauer des Bildungsganges festzulegen. Damit sollen zumindest eine oder zwei Jahrgänge den Schulversuch abschließen können. Dies ermögliche eine Evaluierung des Schulversuchs auf Basis von Ergebnisdaten und nicht nur aufgrund von Befragungen über die Zufriedenheiten.
Datenerfassung zu Sommerschulen
Die Sommerschule ist eine Form des Förderunterrichts, der in der unterrichtsfreien Zeit im Sommer stattfindet. Die Organisation der Sommerschule erfordert die Zusammenarbeit der Schule, an deren Standort die Sommerschule stattfindet, der Schule, die Schüler:innen in die Sommerschule schickt und der Bildungsdirektion, die die Sommerschule zu organisieren hat. Hier sollen Erleichterungen zur Datenerfassung geschaffen werden. Es ist vorgesehen die Daten in pseudonymisierter Form für eine statistische Auswertungen zu Zwecken des Controllings zu nutzen und an die Statistik Österreich für die Erstellung der Bundesstatistik zum Bildungswesen zu übermitteln. (Schluss) bea