Parlamentskorrespondenz Nr. 861 vom 02.08.2024
Neu im Bautenausschuss
Wien (PK) – Einen Vorstoß für eine Reform des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes macht SPÖ-Bautensprecherin Ruth Becher. Mittels Antrag fordert sie Änderungen, die unter anderem zu mehr Transparenz, besseren Abrechnungen und leistbarem Wohnen beitragen sollen (4144/A). Im Bereich des Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrags fordert Becher eine "zeitgemäße Transparenz". Aktuell habe sich die Rechtsmeinung verfestigt, dass Mieter:innen diese nicht überprüfen lassen können. Der SPÖ nach soll daher ein mit Betriebskosten vergleichbarer Standard an Offenlegung und Überprüfbarkeit erzielt werden. Damit sollen Ausgaben für Erhaltung und Verbesserung besser überprüft werden können. Für das kostendeckende Entgelt soll weiters eine zusätzliche Informationspflicht verankert werden, die auf eine Veränderlichkeit des Entgelts hinweist. Bei der Verrechnung von Eigenmitteln soll der SPÖ nach hinsichtlich der 3,5% Verzinsung eine Klarstellung erfolgen, dass diese Grenze als Obergrenze zu verstehen ist.
Ausfinanzierte Wohnungen werden mit einer günstigen Grundmiete zur Verfügung gestellt. Diese günstige Miete könne je nach Ausgestaltung der Landesförderungen in der Praxis aktuell aber erst nach 20 bis 35 Jahre erzielt werden, kritisiert Becher. Die Absenkung auf die Grundmiete solle daher wie vor der WGG-Novelle 2019 ermöglicht werden. Auch im Bereich der Vermietung von Wohnungen nach deren Kauf sieht die SPÖ Verbesserungsbedarf. Hier soll die Anwendung des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes, statt wie nach geltender Gesetzeslage des Mietrechtsgesetzes, "komplizierte und fehleranfällige" Verrechnungen verhindern. (Schluss) pst