Parlamentskorrespondenz Nr. 864 vom 07.08.2024

Berichte der Kammern zu Mehraufwendungen für Öffentlichkeitsarbeit im Zeitraum der EU-Wahl 2024

Wien (PK) – Im Jahr 2022 hat der Nationalrat eine Novelle zum Parteiengesetz beschlossen, um mehr Transparenz in die Parteienfinanzierung zu bringen. Mit den neuen Regelungen wurden auch die beruflichen Kammern verpflichtet, für Vorwahlzeiten zu Nationalrats- und EU-Wahlen ihre zusätzlichen Aufwendungen für Öffentlichkeitsarbeit zu melden. Nunmehr haben die Wirtschaftskammern, Arbeiterkammern, die Kammern der Ziviltechniker:innen sowie der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen dem Nationalrat diese Meldungen zu Mehraufwendungen für die Öffentlichkeitsarbeit im Zeitraum der EU-Wahl 2024 vorgelegt. Konkret geht es um Mehraufwendungen zwischen dem Stichtag und dem Wahltag der EU-Wahl 2024. In den Berichten finden sich auch zahlreiche Leermeldungen.

Die Wirtschaftskammern führen in ihrem Bericht (III-1202 d.B.) jeweils die Meldungen der Innungen und Fachverbände an. Höhere Beträge im genannten Zeitraum finden sich dabei beispielsweise von der Bundesinnung Bau für Inserate im Internet über rund 92.500 € und von der Bundesinnung der Chemischen Gewerbe und der Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger für Werbung in Radio und TV um knappe 298.000 €. Der Fachverband der Chemischen Industrie meldet im Zeitraum der EU-Wahl Mehraufwendungen für Schaltungen für das "Chemie Quiz" mit in Summe rund 296.000 €.

Beispielsweise die Fachgruppe Werbung- und Marktkommunikation der Wirtschaftskammer Niederösterreich schlüsselt in Summe für den Zeitraum ca. 56.000 € an Kosten für eine Image- sowie Lehrlingskampagne auf. Die Landesinnung der Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure in Kärnten führt rund 57.000 € an Mehraufwendungen für Öffentlichkeitsarbeit an, die Fachgruppe der Immobilien- und Vermögenstreuhänder Vorarlberg rund 40.000 €. Bei der Fachgruppe Gastronomie Wien errechnet sich beispielsweise ein Betrag von rund 76.000 €. Für zahlreiche Fachverbände, Innungen und Wirtschaftskammern sowie für die Wirtschaftskammer Österreich wurden Leermeldungen abgegeben.

Die Bundesarbeitskammer hat laut ihrem Bericht (III-1203 d.B.) zwischen dem Stichtag der Wahl und dem Wahltag zum Europäischen Parlament keine über den gewöhnlichen Betrieb hinausgehenden Aufwendungen für Öffentlichkeitsarbeit getätigt. Neben Leermeldungen mehrerer Arbeiterkammern in den Bundesländern meldet die Arbeiterkammer Wien mit rund 96.000 € an Mehraufwendungen den höchsten Betrag der Arbeiterkammern für diesen Zeitraum, gefolgt von der Arbeiterkammer Tirol mit 15.000 €. (Schluss) mbu