Parlamentskorrespondenz Nr. 866 vom 09.08.2024

Neu im Wirtschaftsausschuss

Wien (PK) - Die von den Regierungsparteien angestrebte Einführung einer verpflichtenden Grün-Gas-Quote für Gasversorger war bereits im Nationalrat an der fehlenden Zweidrittelmehrheit gescheitert. Da weder SPÖ noch FPÖ den dafür nötigen Verfassungsbestimmungen ihre Zustimmung erteilten, mussten diese aus dem sogenannten Erneuerbares-Gas-Gesetz gestrichen werden. Zuletzt ist auch der Bundesrat in Bezug auf das verbliebene Rumpfgesetz auf die Bremse gestiegen. Die Bundesrät:innen stimmten einhellig dafür, dieses zurück an den Nationalrat zu schicken. Aufgrund der fehlenden Kompetenzdeckungsklausel könne das Gesetz nicht so wie vorgesehen vollzogen werden, so der Einspruch. Der Wortlaut des Gesetzes müsste entsprechend den verfassungsmäßigen Gegebenheiten angepasst werden, lautet etwa die Begründung (2705 d.B.). Mit dem Einspruch folgte der Bundesrat einer entsprechenden Empfehlung seines Wirtschaftsausschusses auf Basis eines Antrags der Koalitionsparteien.

Grün-Gas-Quote soll Ausstieg aus russischem Gas erleichtern und Klima schützen

Ziel des Erneuerbares-Gas-Gesetzes ist es, die Abhängigkeit Österreichs von fossilem Erdgas durch im Inland produziertes erneuerbares Gas zu reduzieren und so auch die Versorgungssicherheit zu verbessern. Es enthält in diesem Sinn einen Zielpfad zur schrittweisen Erhöhung der Grün-Gas-Quote, wobei im Plenum des Nationalrats gegenüber dem ursprünglichen Entwurf noch einige Änderungen vorgenommen worden waren. So wurde auf Initiative von ÖVP und Grünen nicht nur die Zielquote an erneuerbarem Gas für 2030 von 7,5 Terawattstunden (TWh) auf 6,5 TWh gesenkt, sondern auch der bei Nichterfüllung der Quote vorgesehene Ausgleichsbetrag. Weiters sind im Gesetz Höchstgrenzen für den Einsatz von Getreide und Mais als Brennstoff zur Erzeugung von Biogas verankert. Ab 2035 sollte die Anrechnung dieser Art von Biogas auf die Grün-Gas-Quote gänzlich entfallen. (Schluss)

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