Parlamentskorrespondenz Nr. 870 vom 13.08.2024

Geologische Speicherung von Kohlenstoffdioxid: Verbot könnte 2025 aufgehoben werden

Wien (PK) – Seit dem letzten Evaluierungsbericht 2018 zur geologischen Speicherung von Kohlenstoffdioxid seien viele neue Ergebnisse und Informationen aus nationalen und internationalen wissenschaftlichen Studien, Pilot- und Demonstrationsprojekten sowie aus neu in Betrieb gegangenen kommerziellen Speicherprojekten veröffentlicht worden. Mit Stand Anfang August 2024 liegt nun ein aktueller Evaluierungsbericht zum Verbot der geologischen Speicherung von Kohlenstoffdioxid vor (III-1210 d.B.). Demnach gebe es neben neuen Erkenntnissen in den Bereichen Lagerstättenintegrität, Bohrlochintegrität und Überwachungstechnologien auch spezifische österreichische Forschungsprojekte. Österreich verfüge über geologische Speichermöglichkeiten sowohl in ausgeförderten Kohlenwasserstofflagerstätten als auch potentiell in salinaren Aquiferen, so der aktuelle Bericht.

Bundesregierung empfiehlt, geologische Speicherung von Kohlenstoffdioxid zuzulassen

Der Bedarf zur Speicherung schwer vermeidbarer CO2-Emissionen gehe auch in Österreich signifikant über die derzeit erlaubte speicherbare Menge von 100.000 Tonnen hinaus. Nach Ansicht der Bundesregierung bestehe daher Bedarf nach einer Änderung des Bundesgesetzes über das Verbot der geologischen Speicherung von Kohlenstoffdioxid, so der Bericht. So empfehle die Bundesregierung dem Nationalrat, in Zukunft die geologische Speicherung von CO2 aus schwer bzw. nicht vermeidbaren, prozessbedingten Emissionen (Rest- bzw. Residualemissionen) aus "hard to abate"- Sektoren unter strengen Sicherheits- und Umweltauflagen zuzulassen. Unter diesen könne die Abscheidung und geologische Speicherung von CO2 einen wichtigen strategischen Beitrag zur Erreichung der Klimaneutralität leisten.

Umfassende Vorbereitungen erforderlich

Die dauerhafte geologische Speicherung von CO2 in Österreich müsse dem Bericht zufolge umfassend vorbereitet werden. So sei etwa die Notwendigkeit erkannt worden, die geologische Speicherung von CO2 als einen von vielen zusammenwirkenden Aspekten in die nationale Carbon Management Strategie aufzunehmen. Auszuarbeiten seien unter anderem Kriterien zur Priorisierung der Speicherungen, Studien auf verschiedenen Forschungsebenen, Pilot- und Demoprojekte sowie Reallabore über die gesamte Wertschöpfungskette hinweg.

Gemeinsam mit dem vorliegenden Bericht werde im Sinne des diesbezüglichen gesetzlichen Auftrags ein Konzept betreffend die erforderlichen Maßnahmen bei Aufhebung des Verbots vorgelegt. Zur Umsetzung der Empfehlungen im gegenständlichen Evaluierungsbericht sowie entsprechender EU-Vorgaben solle demnach ein eigenes Bundesgesetz mit dem beispielhaften Titel "Bundesgesetz über die geologische Speicherung von Kohlenstoffdioxid" durch den oder die für das Bergwesen zuständige:n Bundesminister:in vorgelegt werden. Erforderlich wäre darin die Aufhebung des derzeit geltenden allgemeinen Verbots der geologischen Speicherung von Kohlenstoffdioxid, wird im Bericht festgehalten.

Unter Berücksichtigung des Zeitaufwands, der für die Ausarbeitung und Abstimmung eines Gesetzesentwurfes für diese komplexe Materie erforderlich sei, werde derzeit davon ausgegangen, dass die Erlassung entsprechender bundesgesetzlicher Regelungen bis Mitte 2025 möglich sei. Das für das Bergwesen zuständige Ressort habe bereits mit grundsätzlichen systemischen Überlegungen begonnen. (Schluss) mbu

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