Parlamentskorrespondenz Nr. 918 vom 13.09.2024
Neu im Gesundheitsausschuss
Wien (PK) – Um im grenznahen Gebiet von Österreich und Ungarn eine bestmögliche rettungsdienstliche Versorgung zu gewährleisten, haben sich beide Länder auf ein Rahmenabkommen verständigt. Der Staatsvertrag soll die rechtliche Möglichkeit eröffnen, dass auf österreichischer Seite der Landeshauptmann bzw. die Landeshauptfrau als das für das Rettungswesen zuständige Organ Kooperationsvereinbarungen mit dem Gesundheitsministerium in Ungarn schließen kann.
Zweck der Vereinbarung ist es, eine engere grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Bereich des Rettungsdienstes zu schaffen und den Zugang zum Rettungsdienst im Grenzgebiet zu erleichtern. Gleichzeitig sollen die Verwaltungsverfahren vereinfacht werden. So wird unter anderem die an sich erforderliche Ausweispflicht temporär ausgesetzt und die Weiterverwendung der eigenen besonderen Lichtwarn- und akustischen Signale im jeweiligen anderen Land geregelt (2706 d.B.).
Ein ähnlicher Staatsvertrag wurde auch mit der Slowakei abgeschlossen, wobei sich das Abkommen konkret auf die Selbstverwaltungsregionen Bratislava und Trnava bzw. auf die Bundesländer Niederösterreich, Burgenland und Wien bezieht. Darin wird zudem geregelt, dass die grenzüberschreitende Zusammenarbeit auf Grund eines Antrags der jeweils zuständigen Rettungsleitstelle erfolgen soll (2707 d.B.).(Schluss) sue