Parlamentskorrespondenz Nr. 941 vom 23.09.2024
Gleichbehandlungsbericht 2024: Frauenanteil im Bundesdienst auf 44,1 Prozent gestiegen
Wien (PK) - Die Bundesregierung hat den Gleichbehandlungsbericht 2024 (III-1227 d.B., III-79 d.B.) vorgelegt. Ziel des 363 Seiten starken Berichts ist, über den Stand der Verwirklichung von Gleichbehandlung und Frauenförderung im Bundesdienst sowie über die Tätigkeit der Gleichbehandlungskommission des Bundes zu informieren. Der Bericht wird alle zwei Jahre vorgelegt. Erstmalig sind Analysen zu Elternkarenzen im Bericht enthalten. Der Rechtsanspruch auf Elternkarenz besteht bis zum Ablauf des zweiten Lebensjahres des Kindes.
Von 2021 auf 2023 stieg der Frauenanteil im Bundesdienst von 43 % auf 44,1 %, wie aus dem aktuellen Bericht hervorgeht.
Ende 2023 waren zwei Drittel der 1.452 Verwaltungspraktikantinnen und Verwaltungspraktikanten weiblich (67 %). Rund sechs von zehn Lehrlingen waren weiblich. Im Vergleich zu 2021 blieb der Frauenanteil bei den Verwaltungspraktikant:innen und Lehrlingen konstant.
In den Berufsgruppen Verwaltungsdienst, Lehrpersonen, Richter:innen und Staatsanwält:innen, Krankenpflegedienst und Sonstige (darunter fallen fast ausschließlich Ärzt:innen) liegt der Frauenanteil über 50 %. In jenen Berufsgruppen, in denen in der Vergangenheit der Frauenanteil sehr niedrig war, ist ein sukzessiver Anstieg zu verzeichnen: im Exekutivdienst von 20,6 % auf 23,1 % und im Militärischen Dienst von 3,7 % auf 4,1 %.
Teilzeitquote im Bundesdienst geringer als im Österreichschnitt
2023 waren im Durchschnitt 30,9 % der unselbstständig Erwerbstätigen in Österreich (inklusive öffentlich Bedienstete) teilbeschäftigt. Verglichen damit, war die Teilbeschäftigung im Bundesdienst mit 18,2 % deutlich niedriger. Die Teilzeitquote der unselbständig erwerbstätigen Frauen betrug 50,6 % und lag damit um 19,1 % höher als im Bundesdienst mit 31,5 %. Männer waren deutlich weniger teilbeschäftigt (13,4 % bei den unselbständig Erwerbstätigen und 7,6 % im Bundesdienst). Hier ist anzumerken, dass es Beamt:innen nicht möglich ist, ein Beschäftigungsausmaß von weniger als 50 % einzugehen. Eine Ausnahme von dieser Regelung gibt es nur für jenen Zeitraum, in dem Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld besteht.
In den Berufsgruppen Sonstige, Lehrpersonen, Krankenpflegedienst und Verwaltungsdienst ist der Anteil der teilbeschäftigten Frauen am höchsten. Jede vierte männliche Lehrperson ist teilbeschäftigt. Das ist die höchste Quote bei Männern.
Frauen in Führungspositionen
Im Bericht heißt es, dass eine wesentliche Kennzahl bezüglich der Gleichstellung von Frauen und Männern in der Arbeitswelt die Frage sei, wie stark Frauen in den höchsten besoldungsrechtlichen Einstufungen – meist mit Führung verbunden – vertreten sind.
Aus dem Bericht geht zudem hervor, dass von 2021 auf 2023 der Anteil von Frauen in allen höchsten besoldungsrechtlichen Einstufungen gestiegen ist. 2023 war mehr als ein Drittel der Frauen (38,7 %) in den höchsten besoldungsrechtlichen Einstufungen vertreten.
Für das Bundeskanzleramt, die einzelnen Ministerien, die Parlamentsdirektion, die Präsidentschaftskanzlei, den Rechnungshof, den Verfassungsgerichtshof, den Verwaltungsgerichtshof, die Volksanwaltschaft, das AMS, die österreichische Nationalbank und die Finanzmarktaufsichtsbehörde gibt es im Bericht jeweils eine eigene Aufstellung. Im Bundesministerium für Arbeit und Soziales zeigt sich zum Beispiel sehr deutlich, dass im Bereich der Arbeitsinspektion, vorrangig Männer arbeiten. Aus diesem Grund habe das Ministerium ab 2021 Personalmarketingmaßnahmen gesetzt, um mehr Frauen als Arbeitsinspektorinnen und Arbeitsmedizinerinnen zu gewinnen. "Der Frauenanteil unter neu aufgenommenen Arbeitsinspektorinnen und -inspektoren konnte dadurch bereits signifikant erhöht werden", heißt es dazu.
Frauenanteil im Sozialministerium am höchsten, im Verteidigungsministerium am geringsten
In den Auflistungen zeigt sich etwa, dass 2023 im Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz 65 %, im Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport 62 % und im Bildungsministerium 61 % der Mitarbeitenden weiblich waren. Im Bundesministerium für Inneres (BMI) hingegen die Mehrheit (73 %) männlich. Im Bundesministerium für Landesverteidigung war der Prozentsatz sogar noch höher, 87 % der Bediensteten waren Männer. Beim Verfassungsgerichtshof waren mit 63 % die Mehrheit der Mitarbeitenden im Jahr 2023 Frauen, bei der Volksanwaltschaft 68 %, beim AMS etwa 66 %. Bei der Nationalbank war der größte Anteil der Mitarbeitenden männlich (60 %).
Auch Dienstpflichtverletzungen bei denen das Gleichbehandlungsgebot missachtet wurde sind im Bericht enthalten. Beim BMI gab es hiervon drei. Im Berichtszeitraum gab es dort keine Anzeige, die zu rechtskräftigen Schuldsprüchen führte. Im Bundesministerium für Justiz waren es vier Anzeigen, die an die Bundesdisziplinarbehörde weitergeleitet wurden. Vier Anzeigen führten im Berichtszeitraum zu Schuldsprüchen.
Bundes-Gleichbehandlungskommission am häufigsten wegen Beschwerden im BMI tätig
Im zweiten Teil des Berichts geht es um die Tätigkeit der Senate der Bundes-Gleichbehandlungskommission (B-GBK). "Die Senate der Kommission haben sich in ihrem Zuständigkeitsbereich mit allen die Gleichbehandlung von Frauen und Männern, die Frauenförderung und die Gleichbehandlung ohne Unterschied der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder der Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung im Bundesdienst betreffenden Fragen im Sinne des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes zu befassen", wird im Bericht festgehalten.
Insgesamt gab es 31 Beschwerdefälle im Senat I (für Gleichbehandlung von Frauen und Männern sowie Mehrfachdiskriminierung zuständig), die eine Gutachtenerstellung nach sich zogen. Die meisten waren es im BMI mit zehn, gefolgt vom Verteidigungsministerium mit sechs und dem Universitätsbereich mit fünf. Häufig handelte es sich dabei um Beschwerden rund um beruflichen Aufstieg, in drei Fällen ging es um sexuelle Belästigung.
Im Senat II (zuständig für Gleichbehandlung ohne Unterschied der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder der Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung) führten 42 Fälle zu Gutachten. 29 davon betrafen das BMI. Beispielsweise hatte ein Antragsteller angegeben, dass er auf Grund des "falschen Parteibuchs" und des Alters diskriminiert worden sei. Der Senat hat in seinem Gutachten festgestellt, dass es zur Diskriminierung auf Grund der Weltanschauung und des Alters gekommen sei. (Schluss) map