Parlamentskorrespondenz Nr. 985 vom 14.10.2024

Vorarlberger Landtagswahl wirkt sich auf Zusammensetzung des Bundesrats aus

Wien (PK) – Nach der Vorarlberger Landtagswahl wandert eines der drei Vorarlberger Mandate von den Grünen zur FPÖ. Die beiden anderen bleiben bei der ÖVP.

Der Bundesrat besteht seit der letzten Volkszählung aus 60 Mitgliedern. Die Zusammensetzung lautet nun wie folgt: ÖVP 25 Mandate, SPÖ 18 Mandate, FPÖ 11 Mandate, Grüne 5 Mandate und NEOS 1 Mandat.

ÖVP und Grüne verfügen mit insgesamt 30 Mandaten nun über keine Mehrheit mehr. ÖVP und SPÖ haben eine Mehrheit von 43 Mandaten, ÖVP und FPÖ stellen mit 36 Mandaten ebenfalls eine Mehrheit.

Bundesrat tagt permanent

Die Länderkammer wird nicht direkt vom Volk gewählt. Ihre Mitglieder werden von den Landtagen entsendet. Diese üben ihre Funktion für die Dauer der Gesetzgebungsperioden des jeweiligen Landtags aus. Die Zusammensetzung des Bundesrats ändert sich also nach jeder Landtagswahl. Es kommt damit zur "partiellen Erneuerung". Daher gibt es im Bundesrat keine Gesetzgebungsperioden. Der Bundesrat tagt seit 1945 permanent.

Die Anzahl der vom Landtag zu wählenden Mitglieder des Bundesrats hängt von der Anzahl der im jeweiligen Bundesland lebenden österreichischen Staatsbürger:innen ab. Das größte Bundesland stellt maximal zwölf Bundesräte bzw. Bundesrätinnen, das kleinste mindestens drei.

Die nächsten Landtagswahlen finden am 24. November 2024 in der Steiermark und am 19. Jänner 2025 im Burgenland statt. (Schluss) bea

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