Ablauf für konstituierende Sitzung des neu gewählten Nationalrats am 24. Oktober fixiert
Präsidialkonferenz einigt sich auf Tagesordnung und Ausschusszusammensetzung
Wien (PK) –Bundespräsident Alexander Van der Bellen hat gemäß Artikel 27 Absatz 2 und Artikel 28 Absatz 1 des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Entschließung vom 8. Oktober 2024 den neugewählten Nationalrat für den 24. Oktober 2024 zur XXVIII. Gesetzgebungsperiode sowie zu seiner ordentlichen Tagung 2024/2025 einberufen. Der genaue Ablauf für die konstituierende Sitzung kommenden Donnerstag um 12.30 wurde heute von der Präsidialkonferenz fixiert. Neben der Angelobung der 183 Abgeordneten steht auch die Wahl des Nationalratspräsidiums sowie die Wahl von Ausschüssen, Schriftführer:innen und Ordner:innen auf der Tagesordnung.
Eröffnet wird die Sitzung mit der Intonation der Bundeshymne und der Europahymne. Nach der Angelobung der Mandatar:innen ist das neue Nationalratspräsidium zu wählen, wobei die Abgeordneten zunächst über den Präsidenten bzw. die Präsidentin des Nationalrats entscheiden. Danach erfolgt, jeweils getrennt, die Wahl des Zweiten und Dritten Präsidenten bzw. der Zweiten und Dritten Präsidentin. Die Wahlen werden traditionell geheim in Wahlkabinen durchgeführt, davor ist eine Debatte mit einer Blockredezeit von maximal 23 Minuten je Fraktion vorgesehen. Gesprochen wird nach Fraktionsstärke. Bis zur Wahl des neuen Nationalratspräsidenten bzw. der neuen Nationalratspräsidentin leitet der "alte" Präsident, demnach Wolfgang Sobotka, die Sitzung.
Im Rahmen der Sitzung werden darüber hinaus die Schriftführer:innen und Ordner:nnen des Nationalrats sowie einzelne Ausschüsse - konkret der Hauptausschuss, der Unvereinbarkeitsausschuss, der Immunitätsausschuss, der Budgetausschuss und der Geschäftsordnungsausschuss - gewählt. Konstituiert werden sollen die Ausschüsse nach der Nationalratssitzung. Auch die vom Nationalrat zu entsendenden Mitglieder und Ersatzmitglieder des Ständigen gemeinsamen Ausschusses des Nationalrats und des Bundesrats im Sinne des §9 Finanz-Verfassungsgesetz 1948 sind festzulegen.
Weitere Gespräche über Sitzplan und Wiener Stunde
Gemäß dem Ergebnis der Wahl vom 29. September lautet die künftige Mandatsverteilung im Nationalrat wie folgt: FPÖ 57, ÖVP 51, SPÖ 41, NEOS 18, Grüne 16. Wer genau in den Nationalrat einzieht, wird erst am 24. Oktober endgültig feststehen, sobald die Bundeswahlbehörde der Parlamentsdirektion alle 183 Wahlscheine übermittelt hat. Die Abgeordneten haben ab der konstituierenden Sitzung dann einen Monat Zeit, sich zu Klubs zusammenzuschließen. Dann werden auch die Namen der Klubobleute offiziell feststehen.
Über den Sitzplan sowie über die Redezeitverteilung im Rahmen der sogenannten Wiener Stunde finden noch weitere Gespräche statt.
Konstituierung von Ausschüssen
Die Konstituierung der vom Nationalrat gewählten Ausschüsse sowie der Ständigen Unterausschüsse des Hauptausschusses und des Budgetausschusses wird unmittelbar im Anschluss an die Plenarsitzung stattfinden. Gemäß der erzielten Einigung werden der Hauptausschuss und die Fachausschüsse 23 Mitglieder haben (FPÖ 7, ÖVP 7, SPÖ 5, NEOS 2, Grüne 2,), die "kleinen Ausschüsse" wie etwa der Unvereinbarkeitsausschuss und der Immunitätsausschuss 13 (FPÖ 4, ÖVP 4, SPÖ 3, NEOS 1, Grüne 1). An der Verteilung der Ausschussfunktionen soll sich vorläufig grundsätzlich nichts ändern, erst im Zuge der Wahl sämtlicher Ausschüsse wollen die Fraktionen endgültig festlegen, welche Partei in welchem Ausschuss den Vorsitz übernimmt.
Weitere Plenarsitzungen am 20. November und 11. Dezember
Die Präsidialkonferenz hat sich zudem auf einen Arbeitsplan des Nationalrats bis Dezember verständigt. Weitere Nationalratssitzungen sind demnach für den 20. November und 11. Dezember geplant.
Für Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka war es die letzte Präsidialkonferenz, er wird dem neu gewählten Nationalrat nicht mehr angehören. (Schluss) keg