Parlamentskorrespondenz Nr. 995 vom 18.10.2024

Parlament: TOP im Nationalrat am 24. Oktober 2024

Angelobung der neu gewählten Abgeordneten, Wahl des Präsidiums, Wahl von Ausschüssen

Wien (PK) – Mit der 1. Sitzung des Nationalrats am Donnerstag, 24. Oktober beginnt die XXVIII. Gesetzgebungsperiode. Neben der Angelobung der 183 Abgeordneten steht die Wahl des Nationalratspräsidiums und die Wahl von Ausschüssen auf der Tagesordnung. Feierlich eröffnet wird die um 12.30 Uhr beginnende Sitzung mit der Intonation der österreichischen Bundeshymne und der Europahymne im Beisein von Bundespräsident Alexander Van der Bellen.

Angelobung der Abgeordneten

Gemäß Geschäftsordnungsgesetz des Nationalrats haben die Abgeordneten bei ihrer Angelobung "unverbrüchliche Treue der Republik, stete und volle Beobachtung der Verfassungsgesetze und aller anderen Gesetze und gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten" zu geloben. Nach Verlesen der Gelöbnisformel durch einen Schriftführer bzw. eine Schriftführerin werden die Abgeordneten einzeln in alphabetischer Reihenfolge aufgerufen, um mit den Worten "Ich gelobe" ihre Angelobung zu leisten. Im Falle der Verhinderung eines bzw. einer Abgeordneten erfolgt dessen/deren Angelobung bei der nächsten Sitzung.

Infolge des Wahlergebnisses ist die FPÖ mit 57 Mandate vertreten, die ÖVP mit 51, die SPÖ mit 41, die NEOS mit 18 und die Grünen mit 16.

Wahl des Nationalratspräsidiums

Zunächst wählen die Abgeordneten den Präsidenten bzw. die Präsidentin des Nationalrats. Danach erfolgen nacheinander die Wahl des Zweiten und Dritten Präsidenten bzw. der Zweiten und Dritten Präsidentin. Die Wahlen werden geheim in Wahlkabinen mit Stimmzetteln durchgeführt.

Erreicht ein vorgeschlagener Kandidat bzw. eine vorgeschlagene Kandidatin oder ein anderer Abgeordneter/eine andere Abgeordnete beim ersten Wahlgang nicht mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen, findet ein zweiter Wahlgang statt. Ergibt sich auch dann keine Stimmenmehrheit, ist ein dritter Wahlgang vorzunehmen, bei dem nur noch die beiden stimmenstärksten Mandatar:innen des zweiten Wahlgangs zur Wahl stehen. Im Falle von Stimmengleichheit entscheidet das Los.

Die Wahl gilt für die gesamte Gesetzgebungsperiode, eine spätere Abwahl ist nicht möglich. In der parlamentarischen Praxis der Zweiten Republik ist es seit 1983 üblich, dass die drei stimmenstärksten Klubs die drei Präsident:innen in der Reihenfolge ihrer Klubgröße stellen. Derzeit wird das Präsidium von Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka, Zweiter Präsidentin Doris Bures und Drittem Präsident Norbert Hofer gebildet, wobei Sobotka bei der jüngsten Nationalratswahl nicht mehr kandidiert hat.

Vor der Wahl der Spitze des Nationalrats ist eine Debatte vorgesehen. Vereinbart ist eine Blockredezeit von maximal 23 Minuten je Fraktion vorgesehen. Bis zur Wahl des neuen Nationalratspräsidenten bzw. der neuen Nationalratspräsidentin leitet der derzeitige Präsident Wolfgang Sobotka die Sitzung.

Wahl der Schriftführer:innen und Ordner:innen

Die Geschäftsordnung des Nationalrats sieht fünf Schriftführer:innen des Nationalrats vor. Gemäß der Mandatsstärke der Fraktionen verteilen sich diese auf FPÖ: 2, ÖVP: 2, SPÖ: 1. Außerdem sind zumindest drei Ordner:innen zu wählen, wobei sich die Mitglieder der Präsidiale auf die Wahl von fünf Ordner:innen (je einer pro Klub) verständigt haben. Die Wahl der Schriftführer:innen und der Ordner:innen findet üblicherweise auf Basis entsprechender Wahlvorschläge en bloc per Aufstehen bzw. Sitzenbleiben statt.

Zu den Aufgaben der Schriftführer:innen gehören beispielsweise die Unterzeichnung des Amtlichen Protokolls von Plenarsitzungen, die Unterstützung des bzw. der Vorsitzenden bei Abstimmungen, die Aufsicht bei Stimmauszählungen und die Verlesung von Schriftstücken. Die Ordner:innen sammeln unter anderem Wortmeldungen ihrer Klubs und unterstützen den Vorsitz bei der Verhandlungsleitung.

Wahl des Hauptausschusses und weiterer Ausschüsse

Der Hauptausschuss ist der formal wichtigste Ausschuss des Nationalrats. Er tagt permanent, das heißt, er kann auch im Sommer, außerhalb der Tagungsperioden, jederzeit zusammentreten. Jeder Klub hat Anspruch auf zumindest einen Sitz im Hauptausschuss. Gemäß der in der Präsidiale erzielten Einigung werden der Hauptausschuss und die Fachausschüsse 23 Mitglieder haben (FPÖ: 7, ÖVP: 7, SPÖ: 5, NEOS: 2, Grüne: 2,). Die "kleinen Ausschüsse" wie etwa der Unvereinbarkeitsausschuss und der Immunitätsausschuss haben 13 Mitglieder (FPÖ: 4, ÖVP: 4, SPÖ: 3, NEOS: 1, Grüne: 1).

Der Hauptausschuss hat ein breites Aufgabenfeld, das von der Mitwirkung an bestimmten Verordnungen der Regierung über die Erstattung von Wahlvorschlägen für die Mitglieder der Volksanwaltschaft bis hin zu weitreichenden Mitwirkungsrechten in EU-Angelegenheiten reicht.

Neben dem Hauptausschuss werden die Abgeordneten bei der Sitzung auch den Unvereinbarkeitsausschuss, den Immunitätsausschuss, den Budgetausschuss und den Geschäftsordnungsausschuss wählen.

Alle gewählten Ausschüsse sowie die Ständigen Unterausschüsse des Hauptausschusses und des Budgetausschusses sollen unmittelbar im Anschluss an die Plenarsitzung konstituiert werden.

Ständiger gemeinsamer Ausschuss des Nationalrats und des Bundesrats

Auf der Tagesordnung steht zudem die Wahl der vom Nationalrat zu entsendenden Mitglieder und Ersatzmitglieder des Ständigen gemeinsamen Ausschusses des Nationalrats und des Bundesrats im Sinne des § 9 Finanz-Verfassungsgesetz 1948. Dieser Ausschuss ist dazu berufen, im Falle von Streitigkeiten zwischen den Ländern und dem Bund über neue Landesabgaben eine Entscheidung zu treffen. Beschließt ein Bundesland die Einführung einer neuen Steuer und wird dieser Beschluss von der Bundesregierung beeinsprucht, ist der Ausschuss einzuberufen. Er setzt sich aus 26 Mitgliedern – je 13 Abgeordnete und Bundesrät:innen – zusammen und entscheidet mit Stimmenmehrheit. Die 13 vom Nationalrat zu entsendenden Mitglieder verteilen sich gemäß dem Wahlergebnis wie folgt: FPÖ: 4, ÖVP: 4, SPÖ: 3, NEOS: 1, Grüne: 1. Der Ausschuss tritt nur äußerst selten zusammen. (Schluss) bea/gs

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.