Parlamentskorrespondenz Nr. 1021 vom 31.10.2024
Neu im Budgetausschuss
Wien (PK) – Mit den Stimmen von ÖVP, Grünen und SPÖ beschloss der Nationalrat im September 2024 die Dienstrechts-Novelle 2024. Kurz nach dem Beschluss sprach die ÖVP von einem "Fehler", der einen Passus im Bundes-Gleichbehandlungsgesetz betreffe und in der Gesetzesnovelle enthalten war. Um diesen zu beheben, brachte sie nun einen Gesetzesantrag ein (4/A).
Konkret geht es darum, dass mit der Dienstrechts-Novelle 2024 eine sprachlich Änderung beschlossen wurde, die berücksichtigt, dass es nicht nur zu einer Diskriminierung von Frauen bzw. Männern kommen kann, sondern auch "aufgrund des Geschlechts". Dies bedeutet, dass auch andere geschlechtsbezogene Diskriminierungen auftreten können – etwa von nicht binären Personen. Der Änderungsantrag der ÖVP sieht nun vor, dass in den Begriffsbestimmungen ein Zusatz gestrichen wird. Im betroffenen Passus heißt es: "Geschlecht im Sinne dieses Bundesgesetzes" umfasse "Geschlechtsmerkmale, Geschlechtsidentität, Geschlechtsausdruck und Geschlechterrolle". Diese Präzisierung soll nun laut dem Antrag der ÖVP entfallen.
In der Begründung heißt es, dass zu befürchten sei, dass durch die Aufnahme unbestimmter Gesetzesbegriffe in der Novelle die Vollziehbarkeit der Bestimmungen gefährdet sei. Die Verwendung des Begriffs "Geschlecht" ermögliche einen - der Rechtsprechung entsprechenden - Interpretationsspielraum. Die Verwendung unbestimmter Gesetzesbegriffe sei daher nicht zweckmäßig. (Schluss) bea