Parlamentskorrespondenz Nr. 1023 vom 04.11.2024

Neu im Budgetausschuss

Wien (PK) - Die Financial Action Task Force (FATF) setzt weltweite Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismus- sowie Proliferationsfinanzierung (Finanzierung von Massenvernichtungswaffen). Zur Anpassung an Vorgaben der FATF haben ÖVP und Grüne zum Finanzmarkt-Geldwäschegesetz das "FM-GwG-Anpassungsgesetz" (1/A) sowie einen Antrag für den Bereich Gewerbe bzw. Bilanzbuchhaltung und Wirtschaftstreuhänder:innen (3/A) vorgelegt.

Maßnahmen gegen Geldwäsche

Mit dem "FM-GwG-Anpassungsgesetz" sollen Empfehlungen der FATF sowie EU-Vorgaben umgesetzt werden. Geändert werden sollen damit neben dem Finanzmarkt-Geldwäschegesetz (FM-GwG) auch das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz und das Glücksspielgesetz.

Eingebettet in das Finanzmarkt-Geldwäschegesetz werden etwa FATF-Vorgaben, um das Risiko der Nichtumsetzung und der Umgehung "gezielter finanzieller Sanktionen" im Zusammenhang mit Proliferationsfinanzierung zu bewerten und zu mindern, wie etwa durch Risikoanalysen. Ab 2026 soll eine schrittweise Ausweitung der Regelungen erfolgen. Weiters soll etwa ein Transparenzgebot umgesetzt werden, um den Missbrauch von Nominee-Vereinbarungen (Treuhandschaftsverhältnissen) zu verhindern. Damit könne das Regelwerk betreffend das Register der wirtschaftlichen Eigentümer an die neuesten Vorgaben der FATF angepasst werden, so die Erläuterungen. Angepasst werden die Maßnahmen etwa auch im Hinblick auf Kryptowerte.

Umsetzung von FATF-Empfehlungen in Gewerbe und Berufsgesetzen

Im Bilanzbuchhaltungsgesetz, Wirtschaftstreuhandberufsgesetz sowie in der Gewerbeordnung sollen unter anderem Legaldefinitionen betreffend Proliferationsfinanzierung und "gezielter finanzieller Sanktionen" eingefügt werden. Zudem sollen die bereits vorhandenen Vorschriften zum risikobasierten Ansatz sowie jene zur Risikoanalyse auf Unternehmensebene betreffend Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierung im Hinblick auf Proliferationsfinanzierungen erweitert werden. In den ersten beiden Berufsgesetzen soll für die Proliferationsrisikoprüfung abgesichert werden, dass der jeweilige Berufsstand und die Softwarehäuser ihre diesbezüglichen Prozesse anpassen können. In der Gewerbeordnung wiederum wird klargestellt, dass die Behörde Gewerbetreibende mit dem Ziel zu überwachen habe, die Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung sowie der Nichtumsetzung und Umgehung sämtlicher "gezielter finanzieller Sanktionen" zu verhindern. (Schluss) mbu

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