Parlamentskorrespondenz Nr. 1121 vom 20.12.2024

Bekanntheit der Ombudsstelle für Studierende nimmt weiter zu

Wien (PK) – Studierende der 77 hochschulischen Bildungseinrichtungen in Österreich haben im Studienjahr 2023/24 insgesamt 822 Anliegen an die Ombudsstelle für Studierende herangetragen. Im Vergleich zum Vorjahr ist das ein Anstieg um 6 %, wie dem aktuellen Tätigkeitsbericht der Ombudsstelle an den Nationalrat zu entnehmen ist (III-82 d.B.). Das zeige nicht nur das wachsende Vertrauen in die Ombudsstelle und deren steigende Bekanntheit, sondern auch die Relevanz ihrer Arbeit, heißt es im Vorwort zum Bericht.

Die Ombudsstelle erhebe den Anspruch, als vertrauenswürdige Ansprechpartnerin für Studierende zu fungieren und durch ihre Vorschläge die Studienbedingungen aktiv zu verbessern, führt das Vorwort weiter aus. Wie jedes Jahr enthalte der Bericht daher nicht nur eine Aufschlüsselung der von der Ombudsstelle bearbeiteten Anliegen und eine Auswahl von aussagekräftigen Fällen. Er führe auch Vorschläge an den Gesetzgeber sowie an Organe bzw. Angehörige von hochschulischen Bildungseinrichtungen an und informiere über die Umsetzung von Vorschlägen aus früheren Tätigkeitsberichten.

Studienbedingungen, -beihilfen, und -zulassung Hauptgründe für Befassung der Ombudsstelle

Von den 822 Anliegen waren laut dem Bericht mit Redaktionsschluss Ende September 2024 bereits 784 abgeschlossen, wobei 214 Anliegen im Sinne der Anliegeneinbringer:innen positiv erledigt werden konnten. Bei 496 Anliegen sei die gewünschte Information erteilt worden. 48 Anliegen waren nicht weiter bearbeitbar, weil keine Zustimmungserklärung vorlag. Bei 18 Anliegen habe keine Zuständigkeit der Ombudsstelle für Studierende bestanden und bei 8 Anliegen sei keine Lösung des Anliegens möglich gewesen, teilt der Bericht mit.

Am häufigsten erreichten die Ombudsstelle für Studierende Anfragen zu Studienbedingungen (221 Anliegen). Die zweitgrößte Themengruppe betraf Fragen der Zulassung zum Studium (184 Anliegen). An dritter Stelle standen Anfragen zu sonstigen Themen (133 Anliegen). Weiters wurden 125 Anliegen zu Studienbeihilfe, 112 zu akademischen Graden und 103 zu Anerkennungen von bereits erbrachten Prüfungs- und anderen Studienleistungen an die Ombudsstelle herangetragen und stellen auch jeweils häufig nachgefragte Themengebiete dar.

Insgesamt 89 Anliegen betrafen Fragen zu finanziellen Themen, die nicht durch die Studienbeihilfe abgedeckt sind. Weitere Themenbereiche waren Fragen zum Erlöschen der Zulassung bzw. zum Ausschluss aus dem Studium (53 Anliegen), zu Mobbing und Diskriminierung (42 Anliegen), zu Behinderung und Krankheit (42 Anliegen). Auch Fragen zum Studienbeitrag (38 Anliegen) und zur guten wissenschaftlichen Praxis (22 Anliegen) waren Gründe, sich an die Ombudsstelle zu wenden. Weitere 15 Anliegen wurden zum Themengebiet Studentenheimen und drei zu Mobilitätsprogrammen verzeichnet.

Umgesetzte Anregungen der Ombudsstelle

Eine Reihe ihrer Vorschläge aus früheren Berichten sieht die Ombudsstelle als ganz oder teilweise umgesetzt. So enthalte das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz nun eine einheitliche und allgemeingültige positive Definition der gutenwissenschaftlichen Praxis (GWP) und akademischen Integrität sowie Mindeststandards für deren Erfüllung.

Umgesetzt sei die Angleichung der Formulierung der Anerkennungsbestimmungen im Fachhochschulgesetz an die Begrifflichkeiten der Anerkennungsbestimmungen im Universitätsgesetz, die verpflichtende Verankerung von Bestimmungen über die Einsichtnahme in Beurteilungsunterlagen und Prüfungsprotokolle in den Satzungen von Privatuniversitäten wie auch die verpflichtende Verankerung von Bestimmungen über den Widerruf akademischer Grade in den Satzungen von Privatuniversitäten.

Teilweise umgesetzt sei die Verpflichtung der zuständigen Behörde im Akkreditierungsverfahren, Verfahrensergebnisse unverzüglich zu veröffentlichen. Ab 2025 werde in der Universitäts-Finanzierungsverordnung die Vermittlung der guten wissenschaftlichen Praxis als qualitätssichernde Maßnahme berücksichtigt.

Positives Feedback für die Ombudsstelle

Als Teil des Bemühens um eine kontinuierliche Weiterentwicklung gab es wurde von 1. Juli 2024 bis 30. September 2024 ein Feedbackverfahren mit Personen, die sich mit Anliegen an die Ombudsstelle für Studierende wandten. Dieses habe ein sehr positives Ergebnis gebracht, ist dem Bericht zu entnehmen. Die überwiegende Mehrheit der teilnehmenden Personen habe sich sowohl mit der Serviceleistung als auch mit der Kommunikation der Ombudsstelle zufrieden gezeigt. Das Feedbackverfahren habe auch gezeigt, dass es im Sinne der kontinuierlichen Verbesserung der eigenen Tätigkeit wichtig sei, ein Hauptaugenmerk auf die noch zugänglichere Formulierung der schriftlichen Erledigungen zu legen. Da eine verhältnismäßig hohe Anzahl an Teilnehmer:innen im Feedbackverfahren angegeben habe, dass sie sich an keine Stelle gewandt hätten, wenn ihnen die Ombudsstelle für Studierende nicht bekannt gewesen wäre, seien auch weitere Schritte zur Sichtbarmachung der Tätigkeit der Stelle geplant. (Schluss) sox

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