Parlamentskorrespondenz Nr. 41 vom 10.02.2025
185 Mio. € Stromkosten-Ausgleich im Jahr 2022 für energieintensive Unternehmen
Wien (PK) - Mit dem Strompreiskosten-Ausgleichsgesetz (SAG 2022) sollte für energieintensive Unternehmen in bestimmten Sektoren ein Ausgleich für die hohen Strompreiskosten im Kalenderjahr 2022 geschaffen werden. Die Förderung für die Unternehmen sollte - bezogen auf den EU-Emissionszertifikatehandel - bis zu 75 % der tatsächlich anfallenden indirekten CO2-Kosten von 2022 umfassen.
Dem Nationalrat liegt der Bericht von Energieministerin Leonore Gewessler zu den Förderungen nach diesem Gesetz vor (III-111 d.B.), der auch bereits am Ende der letzten Gesetzgebungsperiode übermittelt worden war (III-1213 d.B.). Demnach wurden mit dem SAG 2022 44 Unternehmen mit 76 Anlagen aus 27 (Teil-) Sektoren gefördert. Insgesamt belief sich die bewilligte und ausbezahlte Beihilfesumme auf rund 185 Mio. €.
37 Unternehmen wurden dem Bericht zufolge mit 500.000 € oder mehr gefördert. Gemäß den Transparenz-Bestimmungen der Leitlinien wurden diese in der Beihilfentransparenzdatenbank der EU sowie auf der Website der Abwicklungsstelle aws veröffentlicht und sind im Anhang beim Bericht aufgelistet. Die größte Förderposition von 35 Mio. € in dieser Liste findet sich beispielsweise bei der voestalpine Stahl GmbH. Ab einem Auszahlungsbetrag von 10.000 € pro Kalenderjahr wurde laut Bericht eine personenbezogene Veröffentlichung über das nationale Transparenzportal vorgenommen.
Die CO2-Versteigerungserlöse im Jahr 2022 als Basis für die Bemessung der Förderung beliefen sich laut Bericht auf rund 375 Mio. €. Demnach entspricht die gesamte Fördersumme von 185 Mio. € 49,2 % der Versteigerungserlöse. Da der Zeitraum dieser Unterstützung nur auf 2022 eingeschränkt wurde und zudem zeitgleich zur Ausarbeitung und Erlassung des SAG 2022 Russland den Angriffskrieg auf die Ukraine begonnen habe, sei beschlossen worden, nicht nur 25 % der Versteigerungserlöse aus dem Vorjahr, sondern 75 % der Versteigerungserlöse zur Verfügung zu stellen, wird im Bericht im Hinblick auf EU-Vorgaben ausgeführt. Zudem habe es für das Jahr 2022 in Österreich keine weitere Förderung für die gegenständlichen Kosten gegeben. Was Förderungen nach dem Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz (UEZG) betrifft, wird im Bericht festgehalten, dass gewährleistet war, dass die Förderung von ein und denselben Kosten im Vergleich zum SAG ausgeschlossen gewesen sei. (Schluss) mbu