Parlamentskorrespondenz Nr. 49 vom 13.02.2025
Neu im Budgetausschuss
Wien (PK) - Zur Umsetzung der EU-Richtlinie über den Informationsaustausch zwischen Strafverfolgungsbehörden sollen neue Bestimmungen für den grenzüberschreitenden Informationsaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden eingeführt werden und Klarstellungen im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Informationen erfolgen. Dazu bedarf es Änderungen im nationalen Finanzstrafzusammenarbeits- sowie im Finanzstrafgesetz, die durch eine Regierungsvorlage des Finanzministers umgesetzt werden sollen (22 d.B.).
Konkret sieht die EU-Richtlinie vor, dass künftig Informationsersuchen zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten bevorzugt über eine zentrale Kontaktstelle auf Basis der von Europol verwalteten und entwickelten Netzanwendung für sicheren Datenaustausch (Secure Information Exchange Network Application – SIENA) erfolgen. Bei der konkreten Umsetzung der zentralen Kontaktstelle soll den Mitgliedstaaten ein weiter Gestaltungsspielraum eingeräumt werden. Auch soll die Richtlinie keine bestehenden Vereinbarungen zwischen den Staaten verdrängen.
In Österreich soll die Funktion der zentralen Kontaktstelle durch das beim Innenministerium angesiedelte Bundeskriminalamt wahrgenommen werden. Zudem ist auch die Möglichkeit des direkten Informationsaustausches zwischen den zuständigen Strafverfolgungsbehörden vorgesehen. Dies könne jede Polizei-, Zoll- oder sonstige Behörde der Mitgliedstaaten sein, die nach nationalem Recht für die Ausübung von öffentlicher Gewalt und die Ergreifung von Zwangsmaßnahmen zum Zwecke der Verhütung, Aufdeckung oder Untersuchung von Straftaten zuständig ist. Im Sinne der EU-Richtlinie seien somit in Österreich auch die Finanzstrafbehörden als zuständige Strafverfolgungsbehörden zu verstehen, heißt es in der Regierungsvorlage.
Um eine effiziente und wirksame Zusammenarbeit zwischen den Strafverfolgungsbehörden gegen grenzüberschreitende kriminelle Aktivitäten zu gewährleisten, seien unionsweit harmonisierte Maßnahmen für einen raschen Informationsaustausch von größter Bedeutung, heißt es in den Erläuterungen der Regierungsvorlage. Dem Problem der großen Zahl an Kommunikationskanälen zur Übermittlung von Strafverfolgungsinformationen zwischen den Mitgliedstaaten würde dementsprechend entgegengewirkt werden. Durch die Einrichtung einer inländischen zentralen Kontaktstelle soll die vorgeschriebene Nutzung von SIENA den Informationsfluss weiter vereinfachen und erleichtern. (Schluss) med