Parlamentskorrespondenz Nr. 75 vom 27.02.2025

Neu im Verkehrsausschuss

Wien (PK) – Die Regierung hat dem Nationalrat die sechste Änderung des Europäischen Übereinkommens über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR) zur Genehmigung vorgelegt (24 d.B.). Mit der Änderung sollen insbesondere die Bestimmungen über Lenk- und Ruhezeiten von Berufskraftfahrer:innen sowie über Fahrtenschreiber an geltende EU-Vorschriften angeglichen werden. Zudem hat es eine Ergänzung der Definitionen sowie erweiterte Pflichten für betroffene Verkehrsunternehmen wie Spediteure zum Inhalt. Allerdings handelt es sich gemäß den Erläuterungen nur um eine "Zwischenanpassung", da die Verhandlungen noch nicht endgültig abgeschlossen sind. An der innerstaatlichen Rechtslage ändert sich durch die vorgenommenen Änderungen nichts, da Österreich die einschlägigen EU-Vorschriften bereits umgesetzt hat bzw. diese direkt wirksam sind.

Anzuwenden ist das AETR für grenzüberschreitende Beförderungen auch außerhalb der EU, sofern sie zumindest teilweise im Gebiet einer Vertragspartei erfolgen. In Kraft getreten ist die "Änderung 6" des Abkommens laut Erläuterungen bereits am 20. September 2010. (Schluss) gs