Parlamentskorrespondenz Nr. 79 vom 27.02.2025
Neu im Konsumentenschutzausschuss
Wien (PK) – Die FPÖ greift drei bereits in der vorherigen Legislaturperiode eingebrachte Anliegen wieder auf. Das betrifft einerseits einen neuen Anlauf zur Beibehaltung des Bargelds, ein "Echtes Opting-out" bei Smart-Metern sowie das Recht auf einen analogen Zugang zu staatlichen Dienstleistungen.
Nein zur Abschaffung des Bargelds
Die FPÖ fordert einmal mehr die Beibehaltung des Bargelds sowie den Erhalt der "Cent- und Euro-Bargeldmünzen in ihrem aktuellen Bestand", sodass es nicht zu Preisaufrundungen kommen könne. Es soll zudem eine verbindliche Garantie geben, dass mit "dem digitalen Euro nicht durch die Hintertür das Bargeld abgeschafft wird", heißt es im Entschließungsantrag (62/A(E)). Zudem soll sich die Bundesregierung auf österreichischer und europäischer Ebene für die Beibehaltung des uneingeschränkten Bargeldzahlungsverkehrs einsetzen und diesen verfassungsrechtlich verankern. Weiters soll Bargeld als Vermögensform ohne Obergrenzen gewährt bleiben und der Kontrahierungszwang – also die verpflichtende Annahme von Bargeld - für den Waren- und Dienstleistungsverkehr - verfassungsrechtlich in der österreichischen Rechtsordnung festlegt werden, so die weiteren Forderungen. Ein gleichlautender FPÖ-Antrag wurde dem Budgetausschuss zugewiesen (11/A(E)).
"Echtes Opting-out" bei Smart-Metern
Die Freiheitlichen sprechen sich für ein "echtes Opting-out" für Stromkund:innen zur Verhinderung des Einbaus von intelligenten Messgeräten – sogenannte Smart-Meter – aus. Das Recht, auf die weitere Verwendung mechanischer bzw. elektrischer Messgeräte ohne Kommunikationsfähigkeit zu bestehen, soll insbesondere dann zur Geltung kommen, wenn in einem Bundesland die Ausstattung mit intelligenten Messgeräten die Marke von 90 % der Konsument:innen bereits erreicht oder übertroffen hat. Trotz des in Österreich weit fortgeschrittenen Zählertauschs und der "vermeintlichen Opting-out-Möglichkeit" seien in einigen Fällen Netzbetreiber gegenüber Kosument:innen, die auf "echte Wahlfreiheit" bestanden hätten, vor Gericht erfolgreich gewesen. Dies habe zu massivem Unmut und Unverständnis bei den Betroffenen geführt, argumentiert Antragsteller Peter Wurm in seinem Entschließungsantrag (35/A(E)).
Recht auf analoge Inanspruchnahme staatlicher Dienstleistungen
Die FPÖ ist überzeugt, dass der Zugang zum Rechtsstaat und die Möglichkeit, Sozialleistungen und Wirtschaftsförderungen oder Genehmigungen der Verwaltung auch analog und persönlich in Anspruch zu nehmen, immer weiter zurückgedrängt wird. Die Konsequenz sei eine Entfremdung und Ausgrenzung von Bürger:innen, die sich durch ihr Alter oder ihren gesundheitlichen Zustand mit digitalen Zugängen schwerer tun würden. In ihrem Entschließungsantrag (36/A(E)) fordern deshalb die Abgeordneten Peter Wurm und Dagmar Belakowitsch ein Recht auf analoge Inanspruchnahme und Teilhabe, ohne technische und kommunikative Barrieren, an allen Dienstleistungen der Verwaltung, der Justiz sowie der Daseinsvorsorge. Dazu würden etwa die Strom- und Gas-, Geld- und Kreditversorgung sowie Gesundheitsdienste zählen. (Schluss) med