Parlamentskorrespondenz Nr. 81 vom 27.02.2025
Neu im Geschäftsordnungsausschuss
Wien (PK) – Die FPÖ hat einen Gesetzesantrag aus der vergangenen Legislaturperiode zur Änderung der Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse neu eingebracht (67/A). Abgeordneter Norbert Nemeth und seine Fraktionskolleg:innen halten es für bedenklich, dass die Opposition derzeit keine Möglichkeit hat, ein U-Ausschuss-Verlangen vom Verfassungsgerichtshof prüfen zu lassen, dessen Zulässigkeit von der Mehrheit im Geschäftsordnungsausschuss nicht bestritten wurde. Folge sei, dass verfassungswidrige Verlangen zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses führen können, monieren sie. Das ist nach Ansicht der FPÖ etwa beim Rot-Blauen Machtmissbrauch-Untersuchungsausschuss der Fall gewesen.
Um das künftig zu verhindern, schlägt die FPÖ vor, die parlamentarischen Minderheitenrechte auszuweiten. Demnach soll ein Viertel der Mitglieder des Geschäftsordnungsausschusses die Möglichkeit erhalten, ein vom Ausschuss durchgewunkenes U-Ausschuss-Verlangen dem Verfassungsgerichtshof zur Überprüfung vorzulegen, etwa wenn sie den Untersuchungsgegenstand für zu weit gefasst erachten. Eine analoge Bestimmung soll für Untersuchungsausschüsse gelten, deren Einsetzung vom Nationalrat mehrheitlich beschlossen wurde. Laut Nemeth ist ein derartiges Minderheitenrecht im Sinne des Gleichheitssatzes geboten und würde auch nicht dem demokratischen Prinzip widersprechen, da es lediglich um eine Prüfung durch den VfGH gehe.
Vor der Zuweisung an den Geschäftsordnungsausschuss ist der Antrag einer Ersten Lesung zu unterziehen. (Schluss) gs