Parlamentskorrespondenz Nr. 91 vom 03.03.2025
Neu im Wirtschaftsausschuss
Wien (PK) – Die Grünen wollen mit einer Änderung des Wirtschaftskammergesetzes die Kammerumlage 2 für die Wirtschaftskammern stufenweise reduzieren und letztlich ersatzlos streichen (55/A). Konkret soll laut Antrag ab 2027 die Kammerumlage 2 um die Hälfte reduziert und ab 2029 abgeschafft werden. Darüber hinaus sollen laut den Grünen bei Mitgliedschaft in mehreren Fachgruppen die Mehrfachzahlungen der Grundumlage entfallen. Die Grundumlage soll nur für die Mitgliedschaft in einem Fachverband auf Bundesebene sowie in einer Fachgruppe je Landeskammer zu entrichten sein.
Die Wirtschaftskammer Österreich (WKO), gegliedert in neun Landeskammern und eine Bundesorganisation, finanziere ihre Tätigkeiten durch drei verschiedene Umlagen, so die Erläuterungen – und zwar durch die Kammerumlage 1 vorwiegend auf Umsatzsteuerbasis, durch die Kammerumlage 2, vor allem bemessen nach der gezahlten Lohnsumme der Mitgliedsunternehmen, sowie durch die Grundumlage für die Fachgruppen. Die Kombination der drei Umlagen führe zu einer "komfortablen Einnahmenbasis" für die WKO, die in den letzten Jahrzehnten zu einer Rücklagenbildung in "zweifacher Milliardenhöhe" beigetragen habe, so die Grünen. Speziell die Bedingungen, unter denen die Kammerumlage 2 im Jahr 1979 eingeführt worden seien, hätten sich aber geändert. Sie sollte den Grünen zufolge den Wirtschaftskammern die Möglichkeit einräumen, die damals neu eingeführte Arbeiter:innenabfertigung durch Zuschüsse an die Mitglieder finanziell zu fördern. Diese Zuschüsse seien jedoch bald darauf eingestellt worden, daher sei eine Anpassung bei dieser Kammerumlage nötig. Die Belastung der Mitgliedsunternehmen sei wieder an die Leistungen der WKO zu koppeln. Bei der Grundumlage wiederum komme es teilweise zu Mehrfachzahlungen, welche ebenfalls zu einer nicht gerechtfertigten Mehrbelastung der betroffenen Unternehmen führe.
Außerdem sollen mit dem Initiativantrag Transparenz- und Rechenschaftspflichten aller Organisationen der gewerblichen Wirtschaft festgelegt werden, sowohl für die Kammern als auch für die Fachorganisationen. Eingeführt werden soll den Grünen zufolge auch eine neue Regelung über Subventionen in Kombination mit Prüfbefugnissen des Kontrollausschusses. Zusammen mit einer Verpflichtung zur Erlassung einer Compliance-Ordnung soll damit der Spielraum der Kammern für parteipolitische Aktivitäten eingeschränkt werden. (Schluss) mbu