Parlamentskorrespondenz Nr. 108 vom 06.03.2025
Neu im Justizausschuss
Wien (PK) – Eine Senkung der Strafmündigkeit und Deliktsfähigkeit auf 12 Jahre fordert die FPÖ mit einem Entschließungsantrag. Außerdem sollen aus Sicht der Freiheitlichen illegale Grenzübertritte nach Österreich strafrechtlich sanktioniert werden.
FPÖ für Senkung der Strafmündigkeit auf 12 Jahre
Mit einem Entschließungsantrag setzt sich die FPÖ neuerlich für eine Senkung der Strafmündigkeit und Deliktsfähigkeit auf 12 Jahre ein (29/A(E)). Dabei sei ein mehrstufiges Konzept erforderlich, das eine Inhaftierung nur als letzte Möglichkeit vorsieht. Zudem müsse konkret nachgewiesen werden, ob eine Person über die Fähigkeit verfügt, das Unrecht der eigenen Tat zu erkennen (Diskretionsfähigkeit) und bewusst eine unrechte Handlung zu begehen (Dispositionsfähigkeit), anstatt dies einfach vorauszusetzen. Zudem seien begleitende Maßnahmen in Richtung sozialer und psychologischer Betreuung für diese jungen Menschen zu entwickeln. Richterlich angeordnete, betreute "Schnupperhaft", Gespräche mit Gefängnisinsassen und gemeinnützige Arbeit seien Möglichkeiten, zu einer Rückkehr in ein gutes Umfeld zu motivieren.
Die Anzahl der unter-14-jährigen Tatverdächtigen sei zwischen 2021 und 2024 um 36,7 % auf 12.442 Personen angestiegen, rechnet die FPÖ vor. Die registrierten Straftaten, die von Kindern zwischen 10 und 14 Jahren begangen worden seien, sind der FPÖ zufolge von 2013 bis 2023 sogar von 4.800 auf 10.000 im Jahr gestiegen und hätten sich damit mehr als verdoppelt. Es sollten aus Sicht der Freiheitlichen daher bereits im Alter von 12 bis 14 Jahren gezielte Maßnahmen ergriffen werden können, um jungen Menschen bewusst zu machen, dass eine kriminelle Laufbahn sowohl ihrer eigenen Zukunft als auch der Gesellschaft schade.
FPÖ: Strafrechtliche Sanktionierung des illegalen Grenzübertritts nach Österreich
In den letzten Jahren sei in Österreich ein signifikanter Anstieg der Kriminalität zu verzeichnen, der aus Sicht der FPÖ auch mit der illegalen Migration in Zusammenhang stehe. Statistiken würden zeigen, dass im Jahr 2023 45,6 % der Tatverdächtigen, 45, 1 % der Verurteilten und 59,6 % der neu Inhaftierten Ausländer:innen waren , während der Ausländeranteil an der Gesamtbevölkerung etwa 19 % betragen habe. Parallel dazu habe Österreich seit 2015 eine erhebliche Anzahl von Asylanträgen verzeichnet.
Die FPÖ fordert daher mit einem Entschließungsantrag (70/A(E)) eine Gesetzesänderung, die zur Bekämpfung "der illegalen Migration und Massenzuwanderung unter dem Deckmantel von Asyl" den illegalen Grenzübertritt nach Österreich als strafbare Handlung einstuft und in das Strafgesetzbuch (StGB) aufnimmt. Jede unerlaubte Einreise in das österreichische Staatsgebiet ohne gültige Einreisedokumente oder behördliche Genehmigung müsse als Straftatbestand erfasst werden. Zudem soll der "Geschleppte", der Nutznießer der Schleppung sei, genauso bestraft werden wie der Schlepper. Es seien unbedingte Haftstrafen in eigenen Haft- und Ausreisezentren vorzusehen. Neben einer Verfahrensbeschleunigung fordert die FPÖ unter anderem auch, Strafen für Schlepper deutlich zu erhöhen. Als Ausnahmen und Härtefallregelungen sollen Schutzsuchende von der Strafverfolgung ausgenommen werden können, die sich unmittelbar nach der Einreise freiwillig bei den Behörden melden und glaubhaft machen, dass sie aus keinem sicheren Drittstaat kommen. (Schluss) mbu