Parlamentskorrespondenz Nr. 128 vom 10.03.2025

Neu im Verfassungsausschuss

Wien (PK) – Die FPÖ fordert in einer Gesetzesinitiative deutliche Erleichterungen für die Abhaltung von Volksbefragungen. Zudem greift sie neuerlich einen Entschließungsantrag aus der vergangenen Legislaturperiode zum Ausbau der direkten Demokratie auf.

Volksbefragung bei 100.000 Unterschriften

Eine bundesweite Volksbefragung ist derzeit dann abzuhalten, wenn der Nationalrat das aufgrund eines Antrags der Regierung oder von Abgeordneten mehrheitlich beschließt. Voraussetzung ist, dass es sich um eine Angelegenheit von grundsätzlicher und gesamtösterreichischer Bedeutung handelt und die Frage bundesgesetzlich zu regeln ist. Geht es nach der FPÖ, soll es künftig für eine Volksbefragung allerdings keines Mehrheitsbeschlusses mehr bedürfen. Ein Drittel der Abgeordneten oder das Begehren von 100.000 Stimmberechtigten sollen ausreichend sein, um eine solche in die Wege zu leiten. Abgeordneter Michael Schilchegger hat eine entsprechende Verfassungsänderung beantragt (86/A). Nähere Verfahrensbestimmungen sollen in einem eigenen Bundesgesetz geregelt werden.

Gesetzesbeschlüsse ohne parlamentarische Mehrheiten

Darüber hinaus hat Schilchegger gemeinsam mit FPÖ-Klubobmann Herbert Kickl einen Entschließungsantrag aus der letzten Legislaturperiode mit drei zentralen Forderungen zum Ausbau der direkten Demokratie neu eingebracht (79/A(E)). Abseits der oben erwähnten Erleichterung von Volksbefragungen geht es dabei um die Einführung einer "Volksinitiative zur Gesetzgebung" und die Ermöglichung von "Veto-Volksabstimmungen".

Mit der "Volksinitiative" wollen Kickl und Schilchegger der Bevölkerung ermöglichen, Gesetze ohne Nationalratsmehrheit zu beschließen. Wie bei erfolgreichen Volksbegehren soll sich zwar zunächst das Parlament mit derartigen Gesetzesinitiativen befassen, sofern sie von mindestens 4 % der Wohnbevölkerung, also rund 250.000 Personen, unterzeichnet wurden. Kommt kein Beschluss zustande, wäre aber das Volk in Form einer Volksabstimmung am Wort. Dabei müssten einfache Bundesgesetze (bei einer Wahlbeteiligung von mindestens 33,3 %) eine einfache Mehrheit und Verfassungsgesetze (bei einer Wahlbeteiligung von mindestens 50 %) ein Zweidrittelmehrheit erreichen, um kundgemacht zu werden. Außerdem sollen ein Drittel der Nationalratsabgeordneten bzw. 100.000 Wahlberechtigte eine "Veto-Volksabstimmung" über bereits erfolgte Gesetzesbeschlüsse erzwingen können. 

Begründet wird der Vorstoß von der FPÖ unter anderem damit, dass Politikerinnen und Politikern von der Bevölkerung immer weniger Problemlösungskompetenz zugetraut werde. Politiker:innen würden vielfach sogar als Problemverursacher gesehen. Durch Entscheidungen "der selbsternannten politischen Eliten" würden Probleme größer statt kleiner, sind Kickl und Schilchegger überzeugt. Der Ausbau der direkten Demokratie wäre ihrer Meinung nach zudem das beste Mittel, um Vertrauen in die Politik zurückzugewinnen. (Schluss) gs