Parlamentskorrespondenz Nr. 129 vom 10.03.2025
Neu im Verfassungsausschuss
Wien (PK) – Die Grünen nehmen die bevorstehende Nachbesetzung von zwei Mitgliedern des Verfassungsgerichtshofs zum Anlass, um eine Änderung des Bestellverfahrens für VfGH-Richter:innen zu fordern. Zudem sprechen sie sich für eine Erweiterung der Prüfkompetenzen des Rechnungshofs aus.
Mehr Transparenz bei Bestellung von VfGH-Mitgliedern
Die Bundesregierung muss in den nächsten Monaten zwei Richter:innenposten am VfGH nachbesetzen. Zum einen hat Helmut Hörtenhuber mit Ende 2024 sein Richteramt zurückgelegt, zum anderen wird Claudia Kahr mit Ende April 2025 aus dem Höchstgericht ausscheiden. Grünen-Abgeordnete Alma Zadić will nun mit einem Entschließungsantrag (95/A(E)) ein Hearing im Parlament mit den jeweiligen Kandidat:innen für die Nachfolge erreichen. Damit könnte man das Nominierungsverfahren "aus dem Hinterzimmer holen", argumentiert sie. Schließlich würden Nominierungen von VfGH-Richter:innen durch die Bundesregierung häufig von Vorwürfen parteipolitischer Absprachen begleitet.
Außerdem spricht sich Zadić dafür aus, künftig alle Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs inklusive Präsident:in und Vizepräsident:in mit Zweidrittelmehrheit im Parlament zu wählen (96/A(E)). Derzeit liegt das Vorschlagsrecht für die VfGH-Spitze sowie für sechs weitere Mitglieder und drei Ersatzmitglieder bei der Bundesregierung. Nur die übrigen sechs Mitglieder und drei Ersatzmitglieder werden vom Nationalrat bzw. vom Bundesrat – mit einfacher Mehrheit – gewählt. Gleichzeitig will Zadić ein verpflichtendes Hearing vor der Wahl festschreiben. Die Einbindung des Parlaments fördere die Transparenz im Verfahren und gewährleiste, dass die Bundesregierung in den Dialog mit der Opposition treten müsse, hält Zadić in der Begründung des Antrags fest.
Erweiterte Prüfkompetenzen des Rechnungshofs bei staatsnahen Unternehmen
Ein weiterer Antrag der Grünen zielt darauf ab, die Prüfkompetenzen des Rechnungshofs zu erweitern (97/A). Geht es nach Abgeordneter Zadić und ihrer Fraktionskollegin Nina Tomaselli soll der Rechnungshof staatsnahe Unternehmen bereits dann prüfen dürfen, wenn der Staat zu mindestens 25 % an ihnen beteiligt ist. Derzeit liegt der Schwellenwert bei 50 %. Darunter liegt nur dann eine Prüfzuständigkeit des Rechnungshofs vor, wenn das Unternehmen von der öffentlichen Hand beherrscht wird.
Zadić und Tomaselli weisen darauf hin, dass es sich bei der Ausweitung der Prüfkompetenz um eine langjährige Forderung des Rechnungshofs handelt. Mehr Transparenz und Kontrolle könnten zudem Steuergeldverschwendung verhindern, sind sie überzeugt. Bei börsennotierten Unternehmen soll die 50-Prozent-Schwelle den Grünen zufolge aber bestehen bleiben. (Schluss) gs