Parlamentskorrespondenz Nr. 153 vom 13.03.2025

Neu im Gesundheitsausschuss

Wien (PK) – Dem Gesundheitsausschuss wurden zahlreiche neue Anträge zugewiesen, die sich inhaltlich unter anderem mit der Verbesserung der psychischen Gesundheitsversorgung von Kindern und Jugendlichen, der Reform der Sanitäterausbildung, der Durchführung von Impfungen in Apotheken, der Möglichkeit der Wirkstoffverschreibung, der gesundheitlichen Versorgung von Menschen mit Behinderungen sowie mit Tierschutzanliegen befassen.

Grüne für langfristige Absicherung des Projekts "Gesund aus der Krise"

Die psychische Gesundheitsversorgung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Österreich sei nach wie vor eine der zentralen Baustellen im österreichischen Gesundheitswesen, gibt Abgeordneter Ralph Schallmeiner (Grüne) zu bedenken (99/A(E)). Unabhängig von akuten Krisensituationen besteht eine strukturelle Unterversorgung, insbesondere im Bereich der kassenfinanzierten psychotherapeutischen bzw. klinisch psychologischen Behandlungen. Auch wenn bereits vor der COVID-19-Pandemie ein Anstieg psychischer Erkrankungen unter jungen Menschen zu verzeichnen war, so haben die pandemiebedingten Einschränkungen wie etwa durch die Schulschließungen und den Wegfall sozialer Aktivitäten ab dem Jahr 2020 noch zu einer Verschärfung dieser Entwicklung geführt.

Um dieser Problematik entgegenzuwirken, wurde im April 2022 das Förderprogramm "Gesund aus der Krise" ins Leben gerufen, das bereits zwei Mal verlängert wurde. Das zuständige Ressort habe dafür allein in der letzten Tranche Mittel in der Höhe von 19 Mio. € ausgeschüttet, um Jugendlichen bis 21 Jahre einen raschen, kostenlosen und qualitätsgesicherten Zugang zu psychotherapeutischer und psychologischer Unterstützung zu ermöglichen.

Abgeordneter Ralph Schallmeiner setzt sich nun dafür ein, Projekt "Gesund aus der Krise" über das bisher vorgesehene Laufzeitende hinaus auch für 2025 und 2026 finanziell sicher- und die notwendigen finanziellen Mittel bereitzustellen. Außerdem sollte es auf Basis einer Übereinkunft mit den betroffenen Berufsverbänden ab dem Jahr 2027 in das Leistungsspektrum der Sozialversicherungen übergehen, und aus diesen heraus finanziert werden.

…für Novellierung des Sanitätergesetzes und ein modernes Ausbildungskonzept

Es stehe für ihn außer Zweifel, dass es dringend eine Reform der Sanitäterausbildung in Österreich brauche, macht Ralph Schallmeiner  (Grüne) in einer weiteren Initiative seiner Fraktion geltend (126/A(E)). Die im europäischen Vergleich zu kurze Ausbildungszeit sowie die mangelnde Durchlässigkeit würden derzeit den Beruf zu einer "Sackgasse" machen. Zudem würde die Möglichkeit zur tertiären Weiterbildung fehlen, zeigt der Gesundheitssprecher der Grünen auf. Die Tatsache, dass seit 2012 rund 100.000 Sanitäter:innen ausgebildet wurden, davon aber nur ca. 45.000 Personen aktiv sind, weise auf die hohe Fluktuation in diesem Berufsfeld hin.

Es sei zu begrüßen, so Schallmeiner, dass die Professionalisierung des Rettungsdienstes im Regierungsprogramm als Zielsetzung verankert wurde. Es sollte daher auf den unter Gesundheitsminister Johannes Rauch durchgeführten Vorarbeiten, insbesondere der Evaluierung der Gesundheit Österreich GmbH (GÖG), aufgebaut werden. Wichtig seien zudem die Orientierung an internationalen Standards sowie die Einbindung aller relevanter Akteur:innen, wie unter anderem auch einer unabhängigen Interessenvertretung der Sanitäter:innen.

Entsprechende Reformvorschläge würden bereits am Tisch liegen und unter anderem eine stufenweise Qualifikation vorsehen. Das neue Ausbildungskonzept sollte laut Schallmeiner folgendermaßen ausschauen: Einstieg als Rettungssanitäter:in (15 ECTS), Weiterqualifizierung als Rettungssanitäter:in mit Notfallkompetenzen (45-60 ECTS), gefolgt von einer Ausbildung zum/zur diplomierten Notfallsanitäter:in mit 180 ECTS (Bachelor-Abschluss möglich). Der Zugang für Zivildiener und Freiwillige soll dabei ebenso erhalten bleiben. All diese Eckpunkte müssten nach Ansicht von Schallmeiner in einer Novelle enthalten sein, die spätestens bis Ende März 2026 dem Nationalrat vorgelegt werden soll.

…und für die Erstellung eines Berichts zur gesundheitlichen Situation und Versorgung von Menschen mit Behinderungen in Österreich

Laut Zahlen der Statistik Austria erleben 25 % der österreichischen Bevölkerung aufgrund ihrer gesundheitlichen Situation Beeinträchtigungen im Alltag, rund 570.000 Personen gelten als stark beeinträchtigt, zeigen die Grünen in einem Entschließungsantrag auf (102/A(E)). Das heimische Gesundheitssystem sei jedoch im Umgang mit Behinderungen auf vielen Ebenen überfordert. Als Beispiele dafür führt Ralph Schallmeiner (Grüne) an, dass es viel zu wenig barrierefreie Arztpraxen sowie Ambulanzen gebe und dass  Menschen mit Behinderungen, insbesondere jene mit intellektuellen Problemen, häufig nicht ernst genommen werden.

Um einen besseren Einblick in die zahlreichen Herausforderungen und Probleme dieser Personengruppe zu bekommen, schlagen die Grünen die Erstellung eines eigenen Berichts durch die GÖG vor. Dieser sollte in regelmäßigen Abständen und unter Einbeziehung von Expert:innen mit Behinderungen die gesundheitliche Situation und Versorgung von Menschen mit Behinderungen näher beleuchten. Auf dessen Basis könnten dann weiter Maßnahmen zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung abgeleitet werde.

Grüne wollen das Impfen in Apotheken ermöglichen

Durch die von den Grünen vorgeschlagenen Änderungen im Apotheken- und Gesundheitstelematikgesetz sollen die rechtlichen Grundlagen für das Impfen in Apotheken geschaffen werden (101/A). Die Umsetzung diese Maßnahme würde laut Antragstellsteller Ralph Schallmeiner (Grüne) zur Erreichung folgender Ziele beitragen: Erstens sei aufgrund des niederschwelligen Zugangs zu Impfungen in den rund 1.400 heimischen Apotheken mit einer Erhöhung der Impfquote und somit einer generellen Verbesserung des Gesundheitszustands der Bevölkerung zu rechnen. Zweitens könnten Krankheiten vermieden und daraus resultierende Folgekosten für das Gesundheitssystem reduziert werden. Drittens würde die Realisierung dieses Vorschlags zu einer Entlastung des niedergelassenen Bereichs sowie zu einer Verkürzung der Wartezeiten führen.

Da die für die Durchführung von Impfungen erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten eine Zusatzqualifikation zur Apothekerausbildung brauchen, müssten nähere Bestimmungen darüber von der zuständigen Ministerin per Verordnung festgelegt werden.

Grüne treten für die Möglichkeit zur Wirkstoffverschreibung ein

Ein weiteres gesundheitspolitisches Thema, über das ebenfalls schon länger diskutiert wird, ist die sogenannte Wirkstoffverschreibung, auch bekannt als "Aut-idem"-Regelung. Darunter versteht man, dass Ärzt:innen nicht mehr ein namentlich genanntes Arzneimittel verschreiben, sondern einen Wirkstoff inklusive Angabe der Stärke, Menge und Darreichungsform.

Die Grünen haben dazu einen Initiativantrag eingebracht, der entsprechende Änderungen im ASVG und weitere sozialrechtliche Materien enthält (100/A). Ausnahmekriterien von der Wirkstoffverschreibung sollen durch die für das Gesundheitswesen zuständige Bundesministerin im Wege der Verordnung festgelegt werden können. Dort wo es medizinisch notwendig sei, so zum Beispiel im Fall chronischer Krankheiten, bei dokumentierten unerwünschten Nebenwirkungen oder auch im sensiblen Bereich von Organtransplantationen soll die namentliche Verschreibung weiterhin erlaubt sein.

Die Versorgung mit sicheren, wirksamen und hochwertigen Arzneimitteln stelle eine der zentralen Aufgaben des solidarischen Gesundheitssystems dar, betont Antragsteller Ralph Schallmeiner (Grüne). Im Sinne einer besseren Versorgung mit Medikamenten und eines leichteren Zugangs dazu soll daher von der bisherigen Verpflichtung zur Verordnung eines konkreten Arzneimittels abgesehen und nur mehr der Wirkstoff verschrieben werden. Dies werde auch  schon in vielen anderen europäischen Ländern praktiziert. Ziel der Regelung ist vor allem eine Kostenreduktion und eine damit einhergehende Optimierung des Mitteleinsatzes. Zudem könne durch die Erhöhung des Anteils patentfreier Arzneimittel, also Generika, eine größere Zahl an Patient:innen behandelt werden.  

ÖVP, SPÖ und NEOS wollen Tierschutzgesetz novellieren

Vorläufig noch keine inhaltlichen Änderungen, sondern nur die Korrektur eines redaktionellen Versehens, enthält ein von ÖVP, SPÖ und NEOS eingebrachter Novellierungsvorschlag zum Tierschutzgesetz (77/A). (Schluss) sue