Parlamentskorrespondenz Nr. 164 vom 18.03.2025
Neu im Innenausschuss
Wien (PK) – "Massive Lücken" ortet die FPÖ im österreichischen Asyl- und Fremdenrecht und legt eine Reihe von Initiativen vor, die Verschärfungen in diesem Bereich vorsehen.
So fordern die Freiheitlichen etwa in einem Initiativantrag, dass das Bundesgesetz über die Gewährung von Asyl dahingehend geändert wird, dass ein Schutzstatus aberkannt werden muss, wenn dieser auf Basis falscher Darstellungen oder der Verwendung falscher bzw. gefälschter Dokumente zuerkannt wurde (69/A). Dies sei bereits geltendes EU-Recht, berufen sie sich auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2011. Doch im Unterschied zu jenen Teilen des europäischen Asylrechts, die die Interessen von Fremden am fortgesetzten Aufenthalt schützen, sei diese Vorgabe zur Wahrung der Interessen der Aufnahmegesellschaft nie in österreichisches Asylrecht umgesetzt worden.
Ausstieg aus dem EU-Asylrecht
Generell sei bei der Bekämpfung der "illegalen Massenmigration" auf die EU-Institutionen kein Verlass, konstatiert FPÖ-Abgeordneter Gernot Darmann in einem Entschließungsantrag (59/A(E)). Dies habe der EU-Migrationspakt demonstriert. Anstatt eines effektiven Außengrenzschutzes beinhalte dieser Neuansiedlungsprogramme sowie einen Verteilungsmechanismus für Migrant:innen, der auch Strafzahlungen bei der Verweigerung von deren Aufnahme vorsehe. Die Niederlande und Ungarn forderten bereits ein Opt-Out vom EU-Asylrecht, wodurch es Mitgliedstaaten grundsätzlich erlaubt werden könne, sich aus bestimmten Politikbereichen herauszunehmen. Dänemark habe eine solche Ausnahmeregelung im Bereich des Asyl-Rechts bereits zur Bedingung für seinen EU-Beitritt gemacht. Wenn es nach Darmann geht, soll Österreich diesem Beispiel folgen und sich im Rahmen der EU-Institutionen "mit Vehemenz und Nachdruck" für einen Ausstieg Österreichs aus dem EU-Asylrecht einsetzen.
Erlassung der asylgesetzlichen Notverordnung
Die größte Bedrohung für die innere Sicherheit Österreichs sei die "illegale Massenmigration", hält Darmann in einem weiteren Entschließungsantrag fest und verweist auf den Terroranschlag von Villach am 15. Jänner 2025 (60/A(E)). Er fordert die im Asylgesetz verankerte Notverordnung zu erlassen. Ziel müsse es sein, mittels Hinderung an der Einreise, Zurückweisungen und Zurückschiebungen die "illegale Massenmigration" zu unterbinden.
Strafrechtliche Sanktionierung des illegalen Grenzübertritts
Illegale Grenzübertritte umgehen die geltenden Einreisebestimmungen und gefährdeten sowohl die innere Sicherheit als auch die Integrität des Staatsgebiets, argumentiert Darmann unter Berufung auf Kriminalstatistiken in einer weiteren Initiative (58/A(E)). Er fordert daher, dass jede unerlaubte Einreise in österreichisches Staatsgebiet ohne gültige Einreisedokumente oder behördliche Genehmigung als Straftatbestand erfasst wird. "Geschleppte" sollen dabei ebenso bestraft werden wie Schlepper. Das Strafmaß für erstere müsse unbedingte Haftstrafen in eigenen Haft- und Ausreisezentren vorsehen und das Strafmaß für letztere sei "drastisch" zu erhöhen. Wenn bei der Schleppung Staatseigentum beschädigt wird, soll die Strafe laut Darmann verdoppelt werden. Bei der Gefährdung von Beamt:innen sei ausschließlich die Höchststrafe anzuwenden. Verschärfte Strafen seien auch bei der Mitwirkung an Schlepperaktivitäten oder der Verwendung gefälschter Dokumente zu setzen.
Schutzsuchende, die sich unmittelbar nach der Einreise freiwillig bei den Behörden melden und glaubhaft machen, dass sie aus keinem sicheren Drittstaat kommen, könnten aus Sicht Darmanns von der Strafverfolgung ausgenommen werden. Zur Ahndung illegaler Grenzübertritte sei ein rasches und unbürokratisches Verfahren einzuführen, um eine "effektive Abschreckung" sicherzustellen.
Deattraktivierung Österreichs für "illegale Wirtschaftsmigranten"
Zahlreiche Maßnahmen sieht Darmann auch in einem weiteren Entschließungsantrag vor, der auf die "Deattraktivierung Österreichs als Zielland für illegale Wirtschaftsmigranten und Scheinasylanten" abzielt (57/A(E)). Demnach soll die Grundversorgung im Asylwesen ausschließlich mittels Sachleistungen gewährleistet und medizinische Leistungen auf eine medizinische Grundversorgung reduziert werden. Die Verwaltungsstraftatbestände der rechtswidrigen Einreise und des rechtswidrigen Aufenthalts sollen in das gerichtliche Strafrecht überführt und der Strafrahmen erhöht werden. Bisher seien nur eine Geld- und eine Ersatzfreiheitsstrafe vorgesehen. Laut Antrag soll eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zwei Jahren verhängt werden können.
Weiters sieht Darmann die Einführung des strafrechtlichen Delikts "Asylbetrug" vor: Wenn Asylwerber keine Asylgründe haben oder im Asylverfahren falsche Angaben machen, soll das Recht auf Asyl verwirkt sein und die betreffende Person abgeschoben werden. Wenn bereits Leistungen aus der Grundversorgung bezogen worden sind, sollen auch hier "empfindliche Freiheitsstrafen" folgen. Bei jeder Form der Straftat, die ein/e Asylwerber:in begeht soll das Asylverfahren umgehend abgebrochen, etwaige Aufenthaltstitel aberkannt, der/die Betreffende sofort außer Landes gebracht sowie ein Wiedereinreise- und Aufenthaltsverbot verhängt werden. Außerdem sieht Darmanns Antrag einen Stopp des Familiennachzugs vor – auch bei unbegleiteten minderjährigen Migrant:innen. Deren Eltern hätten das Kindeswohl gefährdet, wodurch das Sorgerecht ohnehin auf das Jugendamt zu übertragen sei. Zudem soll bei unbegleiteten minderjährigen Migrant:innen eine verpflichtende Altersfeststellung vorzunehmen sein. Weiters fordert Darmann im Antrag, dass kontinuierlich geprüft werden soll, ob ein zugestandenes Schutzbedürfnis weiterhin besteht, "Asylanten" keine österreichische Staatsbürgerschaft verliehen werden kann und die "Ausreisenzentren" wiedereingeführt werden.
Keine österreichische Staatsbürgerschaft für "Asylanten"
Dass "Asylanten" kein Anrecht mehr auf die Verleihung der österreichische Staatsbürgerschaft für sich in Anspruch nehmen können sollen, fordert Darmann auch in einem eigenen Entschließungsantrag (61/A(E)). Nach momentaner Gesetzeslage könnte all jenen, die im Jahr 2015 als asylberechtigt anerkannt worden sind, nun nach zehnjährigem Aufenthalt die österreichische Staatsbürgerschaft verliehen werden. Dabei handle es sich laut Darmann um einen "Systemfehler per se", da Asyl Schutz auf Zeit bedeute und keine Grundlage für den Erwerb der Staatsbürgerschaft sein könne.
Sofortiger und permanenter Stopp des Familiennachzugs
Schließlich spricht sich Darmann dafür aus, den Familiennachzug nach Österreich sofort und permanent zu beenden (83/A(E)). Er kritisiert vor allem den temporären Charakter des von der neuen Bundesregierung angekündigten vorübergehenden Stopps des Familiennachzugs. Asyl bedeute immer Schutz auf Zeit für Personen, die eine individuelle Verfolgung nachweisen können. Dieser Schutz dürfe nicht automatisch auf die gesamte Familie eines "vermeintlich politisch Verfolgten" ausgedehnt werden, so Darmann. (Schluss) wit
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Links
- 58/A(E) - die strafrechtliche Sanktionierung des illegalen Grenzübertritts nach Österreich
- 60/A(E) - Erlassung der Notverordnung aufgrund der illegalen Massenmigration nach Österreich
- 83/A(E) - Sofortiger und permanenter Stopp des Familiennachzugs
- 59/A(E) - Ausstieg aus dem EU-Asylrecht
- 57/A(E) - De-Attraktivierung Österreichs als Zielland für illegale Wirtschaftsmigranten und Scheinasylanten
- 69/A - Asylgesetz 2005 - AsylG 2005
- 61/A(E) - Stopp der Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft an Asylanten