Parlamentskorrespondenz Nr. 166 vom 18.03.2025

Neu im Ausschuss für Menschenrechte und Volksanwaltschaft

Wien (PK) – Russland begehe insbesondere im Umgang mit ukrainischen Kriegsgefangenen regelmäßig schwere Menschenrechtsverletzungen, beruft sich Grünen-Abgeordnete Meri Disoski in einem Entschließungsantrag auf Dokumentationen der Menschenrechtsorganisation Amnesty International (106/A(E)). Die Gefangenen würden in Isolationshaft gehalten, seien systematischer Folter ausgesetzt, erhielten keine medizinische Versorgung oder würden "verschwinden gelassen". Russische Behörden verweigerten internationalen Organisationen außerdem den Zugang zu den Gefangenen, was die Rechtswidrigkeit dieser Handlungen noch unterstreiche, wie Disoski ausführt. Sie fordert daher die Österreichische Bundesregierung auf, diese Menschenrechtsverletzungen zu verurteilen und sich international für deren lückenlose Aufklärung einzusetzen. Zudem solle sie Maßnahmen zur Unterstützung von Opfern und deren Angehörigen ergreifen, sich für eine Stärkung des Internationalen Strafgerichtshofs in dieser Angelegenheit einsetzen und auf eine konsequente Sanktionierung der Verantwortlichen hinwirken. Gleichzeitig seien Bemühungen zu verstärken, russische Einflussnahme in Österreich und Europa offenzulegen und zu unterbinden.

Verbot von vollautonomen Waffensystemen

Künstliche Intelligenz (KI) spiele bei der Entwicklung neuer Waffensysteme eine immer größere Rolle, führt David Stögmüller (Grüne) in einem Entschließungsantrag aus (118/A(E)). Dies stelle Regierungen vor moralische, ethische, rechtliche und humanitäre Herausforderungen – spätestens, wenn das System vollständig automatisiert ist und seine eigenen Ziele ohne menschliches Eingreifen auswählt und verfolgt. Regelmäßig versage KI, wenn sie auf Situationen treffe, die sie nicht gelernt habe, zu interpretieren. Außerdem werde KI immer mit gewissen Datensätzen programmiert, die fehlerhaft oder einseitig sein könnten, so Stögmüller. Zentral sei schließlich die Verantwortungsfrage, da durch den Einsatz autonomer Waffensysteme ohne menschliche Kontrolle die rechtliche und politische Zurechenbarkeit, auf der unser Rechtssystem beruhe, nicht mehr gesichert wären.

Stögmüller fordert daher ein Verbot vollautonomer Waffensysteme, das auch Entwicklung, Besitz und Anschaffung umfassen soll. Dieses könne aus seiner Sicht eine internationale Vorbildwirkung entfalten. Auf EU-Ebene soll sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass auch andere Staaten ein nationales Moratorium für vollautonome Waffensysteme erlassen und, dass eine gemeinsame Ratsposition im Sinne eines umfassenden völkerrechtlichen Verbots erreicht wird. (Schluss) wit