Parlamentskorrespondenz Nr. 198 vom 26.03.2025
Neu im Innenausschuss
Wien (PK) – Die Familienzusammenführung schaffe "soziokulturelle Stabilität", erleichtere den betroffenen Drittstaatsangehörigen die Integration und fördere damit den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt, argumentiert Grünen-Abgeordnete Agnes Sirkka Prammer in einem Entschließungsantrag (162/A(E)). Unter Berufung auf die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) wendet sie sich gegen Pläne der Bunderegierung, die Zusammenführungen auszusetzen, da "völlig unklar" sei, wie dies grund- und europarechtskonform umgesetzt werden könne.
Die Bundesregierung ziehe zur Argumentation Artikel 72 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ("EU-Notfallklausel") heran. Der EuGH habe jedoch noch in keinem Mitgliedsstaat je eine dementsprechende Gefährdung der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und des Schutzes der inneren Sicherheit erkannt, die eine Zuständigkeit eines Mitgliedstaates begründet hätte, so Prammer.
Sie fordert daher die Bunderegierung auf, die angekündigten Maßnahmen im Bereich der Familienzusammenführung ausschließlich im Einklang mit der Rechtsprechung des EuGH zu setzen. In diesem Sinne sei zu respektieren, dass eine mitgliedstaatliche Kompetenzermächtigung – etwa zum Aussetzen der Familienzusammenführung - eine tatsächliche, gegenwärtige und erhebliche Gefahr für Grundinteressen der österreichischen Bevölkerung voraussetzte. Zudem seien völkerrechtliche Garantien, wie die Grundrechte-Charta der Union, die EMRK, die UN-Kinderrechtskonvention und die Genfer Flüchtlingskonvention ausnahmslos einzuhalten.
Ein gleichlautender Antrag wurde dem Ausschuss für Menschenrechte und Volksanwaltschaft zugewiesen (161/A(E)). (Schluss) wit