Parlamentskorrespondenz Nr. 215 vom 28.03.2025
Neu im Ausschuss für Menschenrechte und Volksanwaltschaft
Wien (PK) – Der gegenwärtige Bestellmechanismus der Volksanwaltschaft, der auf das Jahr 1977 zurückgehe, sei überholt, erklärt Grünen-Abgeordnete Olga Voglauer in einem Initiativantrag (149/A). Unter Berufung auf zahlreiche Menschenrechtsorganisationen und Verfassungsjuristen kritisiert sie dessen aus ihrer Sicht fehlende Transparenz und die daraus resultierende parteipolitische Abhängigkeit der Volksanwaltschaft. Diese Abhängigkeit zeige sich etwa dadurch, dass in der aktuellen Funktionsperiode bereits zwei Nachnominierungen stattfinden mussten, weil Volksanwälte in ein politisches Amt wechselten. Allein der Anschein von Parteilichkeit schwäche das Vertrauen von zivilgesellschaftlichen Organisationen sowie Betroffenen von Menschenrechtsverletzungen, so Voglauer.
Sie fordert daher ein "neues, transparentes und parteiunabhängiges Auswahlverfahren", das eine öffentliche Ausschreibung beinhaltet. Die Kandidat:innen sollen dann durch eine Auswahlkommission anhand der Qualifikation gereiht werden. Die Auswahlkommission soll laut Antrag aus Vertreter:innen zivilgesellschaftlicher Organisationen im Bereich der Menschenrechte und Verfassungsexpert:innen bestehen. Darauf folgend würde der Hauptausschuss nach einem öffentlichen Hearing die geeignetsten drei Bewerber:innen dem Nationalrat auf Basis einer Zweidrittelmehrheit vorschlagen, der schließlich ebenfalls mit einer Zweidrittelmehrheit die Mitglieder der Volksanwaltschaft wählen soll.
Erweiterung der Prüfkompetenzen der Volksanwaltschaft
In einem weiteren Entschließungsantrag bemängelt Voglauer, dass die Prüfkompetenzen der Volksanwaltschaft seit dem Jahr 1990 durch vielfältige Ausgliederungsprozesse und Privatisierungen immer weiter reduziert worden seien (152/A(E)). Die Zuständigkeit umfasse laut Bundes-Verfassungsgesetz nämlich nur jene nicht-hoheitliche Verwaltung, die von Bundesorganen im organisatorischen Sinn selbst durchgeführt wird. Das heißt, dass die Volksanwaltschaft etwa Krankenanstalten oder Pflegeheime, die von öffentlichen Trägern ausgelagert wurden, nicht überprüfen könne.
Die Prüfkompetenz des Rechnungshofs werde hingegen in solchen Fällen nicht in Frage gestellt, da diese an die Eigentumsverhältnisse anknüpfe, erklärt Voglauer. Sie fordert daher, dass auch die Prüfzuständigkeit der Volksanwaltschaft auf jene Unternehmen und Gesellschaften ausgedehnt wird, die zwar aus der Bundesverwaltung ausgegliedert wurden, sich aber nach wie vor mehrheitlich im Besitz des Bundes befinden.
Umgehende Umsetzung des Nationalen Aktionsplans für Menschenrechte
Angesichts des aktuellen "Paradigmenwechsels im Asyl- und Fremdenrecht" und der Zunahme von Hasskriminalität in Österreich ortet Agnes Sirkka Prammer (Grüne) einen "dringenden Bedarf" an der Erarbeitung und Umsetzung des im Regierungsprogramm verankerten Nationalen Aktionsplans für Menschenrechte (160/A(E)). Sie fordert, diesen "als vorrangige Maßnahme in Angriff zu nehmen und innerhalb eines Jahres abzuschließen". Dabei sollen Vertreter:innen der Zivilgesellschaft, Menschenrechtsorganisationen sowie der Ausschuss für Menschenrechte umfassend eingebunden werden. Besondere Aufmerksamkeit sei dabei der Bekämpfung von Racial Profiling, Hasskriminalität und anderer Formen "struktureller Diskriminierung" zu widmen. (Schluss) wit