Parlamentskorrespondenz Nr. 222 vom 28.03.2025

Neu im Verkehrsausschuss

Wien (PK) – Neue Anträge der Freiheitlichen zu Verkehrsthemen umfassen die Forderung nach Aufhebung des Tempo-80-Limits auf der A2 im Bereich Wiener Neudorf und nach einer vollen gegenseitigen Anerkennung der österreichischen Führerscheinklasse B111 und der Klasse B196 in Deutschland. Außerdem sehen sie eine Diskriminierung der Besitzer von Klebevignetten, die behoben werden müsse.

Leonore Gewessler ist zwar nicht mehr im Amt, trotzdem wollen die Freiheitlichen gegen die ehemalige Umweltministerin wegen "vorsätzlicher Verletzung des Bundesstraßengesetzes" beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) eine Ministeranklage einbringen.

FPÖ sieht unnötiges Tempolimit auf A2

FPÖ-Abgeordneter Harald Thau kritisiert das Tempolimit von 80 km/h auf der A2 im Bereich Wiener Neudorf zwischen den Streckenkilometern 6,95 und 9,68 als "praxisfern". Das Tempolimit sei von der früheren Verkehrsministerin Leonore Gewessler "aus ideologischen Gründen" und ohne Rücksicht auf die tatsächlichen Bedürfnisse der Bürger:innen verhängt worden. Er forderte von Verkehrsminister Peter Hanke die sofortige Aufhebung des Tempo-80-Limits auf der A2 im Bereich Wiener Neudorf in beiden Fahrtrichtungen (127/A(E)).

FPÖ: "Diskriminierung bei Klebevignetten"

FPÖ-Verkehrssprecher Hafenecker sieht eine Diskriminierung der Besitzer:innen von Klebevignetten. Während die digitale Vignette für mehrere Fahrzeuge mit Wechselkennzeichen benutzt werden könne, gebe es für diese Möglichkeit bei der Klebevignette nicht, was eine finanzielle Mehrbelastung bedeute. Der Bundesminister für Innovation, Mobilität und  Infrastruktur solle auch für Personen, die mehrere Fahrzeuge mit einem Wechselkennzeichen benützen und eine herkömmliche Klebevignette verwenden, die Möglichkeit schaffen, diese Vignette für alle Fahrzeuge mit dem gleichen Kennzeichen verwenden zu können (137/A(E)).

FPÖ fordert volle Anerkennung von B-Führerscheinen zwischen Österreich und Deutschland

FPÖ-Verkehrssprecher Hafenecker weist darauf hin, dass Lenkberechtigungen der österreichische Führerscheinklasse B111 bzw. der deutschen Führerscheinklasse B196 die Benützung von Motorrädern bis 125 cm³ (Krafträdern der Klasse A1) nur im jeweiligen Land erlauben. In einem Entschließungsantrag fordert er vom Verkehrsminister, sich um eine Vereinbarung mit Deutschland über eine volle gegenseitige Anerkennung dieser Lenkerberechtigungen zu bemühen (130/A(E)).

FPÖ will Ministeranklage gegen Gewessler wegen Stopps von Straßenbauprojekten

Nach mehreren Versuchen der FPÖ in der letzten Legislaturperiode, beim Verfassungsgerichtshof eine Ministeranklage gegen Umweltministerin Leonore Gewessler anzustrengen, unternimmt FPÖ-Abgeordneter Christian Hafenecker einen neuen Anlauf. Anlass für die von der FPÖ beantragte Ministeranklage gegen Ex-Ministerin Leonore Gewessler (168/A) ist der von ihr während ihrer Amtszeit verkündete Baustopp für den Lobautunnel und andere Straßenbauprojekte. Gewessler habe damit gegen geltendes Recht verstoßen und sich in inakzeptabler Form über die Legislative gestellt, macht Hafenecker in der Begründung geltend. Vertreten werden soll die Anklage vor dem Verfassungsgerichtshof durch FPÖ-Abgeordnete und Rechtsanwältin Susanne Fürst.

In den Erläuterungen zum Antrag beruft sich Hafenecker unter anderem auf zwei von der Wirtschaftskammer Wien in Auftrag gegebene Gutachten. Diese belegen aus seiner Sicht, dass das Klimaministerium keine gesetzliche Befugnis hat, Baustopps zu verhängen bzw. der ASFINAG in diesem Zusammenhang Weisungen zu erteilen. Vielmehr seien die im Bundesstraßengesetz verankerten Bauvorhaben – nach Maßgabe der wirtschaftlichen Möglichkeiten – ehestens umzusetzen. Dazu gehöre auch die S1 samt Lobautunnel. Die FPÖ sieht außerdem eine persönliche Verantwortung der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der ASFINAG gegeben, zumal Hafenecker zufolge jahrzehntelange Vorarbeiten und Kosten von 150 Mio. € "in den Sand gesetzt" würden. Auch für die Traisental-Schnellstraße S34, die Marchfeld-Schnellstraße S8 und die Kärntner Schnellstraße S37 machen sich die Freiheitlichen stark.

Ziel einer Ministeranklage ist grundsätzlich der Verlust des Ministeramts. Bei "besonders erschwerenden Umständen" oder im Falle strafrechtlicher Vergehen kann der VfGH aber auch weitergehende Sanktionen verhängen. Laut Antrag endet die rechtliche Verantwortung der Ministerin gegenüber dem Nationalrat auch nicht mit ihrem Ausscheiden aus dem Amt, sondern kann bis zu ein Jahr danach noch geltend gemacht werden.

Ein gleichlautender Antrag auf Ministeranklage wurde dem Verfassungsausschuss (169/A) zugewiesen. (Schluss) sox