Parlamentskorrespondenz Nr. 225 vom 28.03.2025

Neu im Justizausschuss

Wien (PK) – Die FPÖ fordert eine Neuregelung zur Befangenheit von Richter:innen und legt eine Initiative für einen Straferschwerungsgrund für Täter:innen mit Asylantrag vor.

FPÖ: Neuregelung zur Befangenheit von Richter:innen

Die FPÖ fordert mit einem Entschließungsantrag eine Neuregelung der Befangenheitsregel für Richter:innen (143/A(E)). Die gegenwärtige Regelung weise erhebliche Mängel auf, die das Vertrauen der Bevölkerung in die Rechtsprechung nachhaltig beeinträchtigen können, so die FPÖ. Daher sei eine Reform dringend erforderlich. Konkret sprechen sich die Freiheitlichen für die Einrichtung einer unabhängigen Instanz zur Entscheidung über Befangenheitsanträge, eine klarere Definition von Befangenheitsgründen sowie für einheitliche Standards und Fristen sowie Transparenzmechanismen in diesem Zusammenhang aus.

FPÖ für Straferschwerungsgrund für Täter:innen mit Asylantrag

Ein besonderer Erschwerungsgrund für "kriminelle Migranten" finde sich bloß deshalb nicht im Strafgesetzbuch, weil der Gesetzgeber davon ausgegangen sei, dass die Maßnahmen im Fremdenpolizeigesetz ausreichen, um Missbräuche des Gastrechts zu sanktionieren. Wie sich gezeigt habe, sei dies jedoch nicht der Fall, macht die FPÖ geltend. Eine Gesetzesinitiative der Freiheitlichen zielt daher auf eine Änderung des Strafgesetzbuches ab (144/A). Konkret geht es der FPÖ um eine Verschärfung der besonderen Erschwerungsgründe im Strafgesetzbuch für jene Täter:innen, die in Österreich einen Asylantrag eingebracht haben. Gelten soll der Erschwerungsgrund auch dann, wenn das Verfahren bereits rechtskräftig abgeschlossen, eingestellt oder gegenstandslos geworden ist, oder der Aufenthalt des oder der Täter:in im Bundesgebiet geduldet worden ist. (Schluss) mbu