Fortsetzung des Hochschul-Austauschprogramms CEEPUS passiert Bundesrat
Wien (PK) – Die Förderung des Austauschs zwischen Hochschulen in mittel-, ost- und südosteuropäischen Staaten wird fortgesetzt. Der Bundesrat sprach sich heute einhellig für die Verlängerung des Central European Exchange Programme for University Studies (CEEPUS) aus. Das aktuelle Übereinkommen (CEEPUS-III) läuft Ende April aus. Das nun in Form eines Staatsvertrags genehmigte CEEPUS-IV wird mit 1. Mai 2025 nahtlos anschließen.
Zudem stimmte die Länderkammer einhellig für eine Änderung des Europäischen Übereinkommens über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR). Konkret geht es um die Anpassung der Bestimmungen der Lenk- und Ruhezeiten für Berufskraftfahrer:innen, die grenzüberschreitend tätig sind. Aus österreichischer Sicht ist wichtig, dass mit dem Übereinkommen diese Bestimmungen nun auch auf eine Reihe von Nicht-EU-Staaten ausgeweitet werden.
Einstimmig sprachen sich die Mitglieder des Bundesrats auch für die Ratifizierung der Vertragsänderung zur Modernisierung des Grenzvertrags mit Liechtenstein aus.
Fortsetzung des Übereinkommens CEEPUS über akademischen Austausch
Ziel des CEEPUS ist es, den Austausch von Studierenden, Lehrenden und Verwaltungspersonal innerhalb von universitären Netzwerken zwischen österreichischen Universitäten und Hochschulen in Mittel-, Ost- und Südosteuropa zu fördern und somit einen Wissenstransfer zu ermöglichen. Mitgliedstaaten neben Österreich sind Albanien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Kroatien, Moldau, Montenegro, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, die Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn. Für das Programm sind in den Jahren 2025 bis 2029 rund 4,78 Mio. € vorgesehen.
Das Programm sei ein "starkes Signal für die europäische Solidarität" und schaffe "Bildungsbrücken" konstatierte Amelie Muthsam (SPÖ/N). Es ermögliche Studierenden auch von außerhalb der EU, sich an österreichischen Forschungseinrichtungen fortzubilden, und helfe so, Kontakt mit anderen Kulturen und Denkweisen aufzubauen.
CEEPUS sei für den wissenschaftlichen Zusammenhalt Europas "von unschätzbarem Wert", sagte Bernhard Ruf (ÖVP/N). Als "geniale Idee" hob er hervor, dass man sich innerhalb des Programms auf Stipendienmonate als gemeinsame Währung geeinigt habe.
Auch für Irene Partl (FPÖ/T) stellt CEEPUS ein "starkes Zeichen" für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Bildungsbereich dar und helfe Österreich, sich als attraktiver Wissenschaftsstandort zu etablieren. Sie sah Österreichs Studentinnen und Studenten mit anderen Herausforderungen konfrontiert, wie mit "aus allen Nähten platzende" Universitäten aufgrund ausländischer Studierender, mit hohen Lebenserhaltungskosten und Wohnungsnot. Zudem herrsche an vielen Universitäten eine "repressive linkslinke Meinungsdiktatur", in der abweichende Sichtweisen "verteufelt" würden. "Wissenschaft vor Politik", plädierte Partl.
Die Bundesregierung bekenne sich zur Freiheit der Wissenschaften, und werde sich immer schützend vor diese Stellen, wenn sie "ideologisch angegriffen" werde, erklärte Wissenschaftsministerin Eva-Maria Holzleitner. Ideologische Angriffe auf die Hochschulen seien gerade in den USA zu beobachten. In Österreich werde es keine solche "Abschottung" der Wissenschaften geben, wie die Weiterführung von CEEPUS zeige. 60 % der Stipendien würden für das Studium von MINT-Fächern vergeben und 53 % an Frauen, zeigte sich Holzleitner über das "Erfolgsprogramm" CEEPUS erfreut.
Auch Claudia Arpa (SPÖ/K) bezog sich auf die Entwicklungen in den USA. Europa müsse angesichts dessen mit einer "solidarischen Forschungslandschaft" einen "sicheren Hafen für die Wissenschaftsfreiheit" bieten.
Ähnlich sprach sich Antonia Herunter (ÖVP/St) für den Schutz der Universitäten als "Ort des faktenbasierten Diskurses" aus. In den USA und Russland, wo die "Freunde der FPÖ" regierten, sei dies nicht gegeben. Die "faktenbasierte Wissenschaft" müsse gegen "Abschottung, Wissenschaftsfeindlichkeit und Verschwörungstheorien" verteidigt werden, so Herunter.
Elisabeth Kittl (Grüne/W) betonte ebenfalls die gegenseitige "Bereicherung" durch den internationalen wissenschaftlichen Austausch. Sie brachte im Zuge der Debatte einen Entschließungsantrag ein, der keine Mehrheit fand. Darin geht sie auf die Proteste in Serbien gegen die dortige Regierung ein, und fordert etwa die Beauftragung einer internationalen Kommission zur Untersuchung eines möglichen Einsatzes von Schallwaffen gegen Demonstrant:innen sowie die deutliche Verurteilung jeglicher Angriffe auf diese. Zudem soll sich laut Antrag die Bundesregierung dafür einsetzen, dass die Hintergründe des Einsturzes des Vordachs des Bahnhofs Novi Sad – der Anlass der Proteste – aufgeklärt und die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden.
Stefan Schennach (SPÖ/W) stimmte Kittls Antrag "vollinhaltlich" zu und erklärte, diesen in die Gespräche innerhalb der Koalition mitnehmen zu wollen. Seit er in Serbien als Wahlbeobachter tätig war befinde er sich im "Abwehrkampf gegen Vučić". Er sehe sich nahezu täglichen Angriffen ausgeliefert. Die Bundesregierung werde sich hinter die serbische Demokratiebewegung stellen, so Schennach.
Österreich setzt Übereinkommen zu Berufskraftfahrer:innen um
Mit der sechsten Änderung des AETR werden insbesondere die Bestimmungen über Lenk- und Ruhezeiten von Berufskraftfahrer:innen sowie über Fahrtenschreiber an geltende EU-Vorschriften angeglichen. Zudem hat es eine Ergänzung der Definitionen sowie erweiterte Pflichten für betroffene Verkehrsunternehmen wie Spediteure zum Inhalt. Anzuwenden ist das AETR für grenzüberschreitende Beförderungen auch außerhalb der EU, sofern sie zumindest teilweise im Gebiet einer Vertragspartei erfolgen.
Bernadette Kerschler (SPÖ/St) und Silvester Gfrerer (ÖVP/S) betonten die Bedeutung der Änderung des Übereinkommens für die Verbesserung der Verkehrssicherheit. Damit solle sowohl dem technischen Fortschritt als auch der Weiterentwicklung des europäischen Rechts Rechnung getragen werden, erklärte Gfrerer. Studien würden belegen, dass zwei Drittel der Verkehrsunfälle auf Übermüdung oder Ablenkung zurückzuführen seien. Die Änderung erweitere die Kontrollmöglichkeiten und schließe Lücken, etwa bei Lenker:innen, die nicht aus EU-Ländern kommen. Zudem solle "Sozialdumping" bei den Berufskraftfahrer:innen verhindert werden, zeigten sich Gfrerer und Kerschler einig.
Auch Michael Bernard (FPÖ/N) stimmte der Änderung zu, da Sicherheit und "menschenwürdige Arbeitsbedingungen oberste Priorität" hätten. Kritik übte er jedoch am "Kontrolldschungel", mit dem sich die Kraftfahrer:innen konfrontiert sähen. Schreibe die EU lediglich 7.700 technische Kontrollen jährlich vor, würde Österreich diese Vorgabe mit 132.000 Kontrollen massiv übererfüllen. Zudem würde der überwiegende Teil an Verfehlungen laut Bernard von Fahrer:innen aus dem Ausland begangen. Eine weitere Belastung für die Berufskraftfahrer:innen sei, dass das Straßennetz kaum neu ausgebaut werde, was zu "drastischen" Verlängerungen der Fahrzeiten führe. Bernard brachte daher einen Entschließungsantrag ein, der auf die Umsetzung der im Straßenbaugesetz 1971 genannten Straßenbauprojekten abzielt. Dieser blieb in der Minderheit.
Simone Jagl (Grüne/N) zeigte sich hingegen "froh" darüber, dass so viel Kontrollen stattfänden. Jede:r übermüdete Lenker:in, die bzw. der "herausgefischt" werde, bedeute einen möglichen Verkehrsunfall weniger. Österreich trage hier als Transitland eine besondere Verantwortung. Neben den Vorteilen für die Verkehrssicherheit wirke die Änderung des Übereinkommens auch Wettbewerbsverzerrungen entgegen, da Unternehmen, deren Fahrer:innen sich nicht an die Ruhezeiten halten müssten, einen wirtschaftlichen Vorteil hätten, erklärte Jagl. Sie ging auch auf die klimapolitischen Aspekte der Verkehrspolitik ein.
Mobilitätsminister Peter Hanke führte aus, dass das Ziel der Klimaneutralität in der Verkehrspolitik eine "Selbstverständlichkeit" darstelle. Die Mobilitätswende sei ihm ein zentrales Anliegen. Zudem hob er die Bedeutung der Zusammenarbeit von Forschung und Industrie hervor.
Modernisierung des Grenzvertrags mit Liechtenstein
Da der derzeit gültige Grenzvertrag zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein über 60 Jahre alt ist und der Regierung zufolge nicht mehr den technischen und praktischen Anforderungen der heutigen Zeit entspricht, soll er geändert werden. Konkret haben Österreich und Liechtenstein vereinbart, die bereits erstellten neuen und modernen Grenzurkunden in den Vertrag aufzunehmen und im Bereich des Egelsees eine geradlinige Festlegung des Grenzverlaufs vorzunehmen.
Die Vertragsänderung klinge auf den ersten Blick "wenig spektakulär", da es um eine Grenzbereinigung von nur 239 Quadratmetern gehe, erklärte Christine Schwarz-Fuchs (ÖVP/V). Die Ratifizierung demonstriere jedoch, wie gute Nachbarschaft funktionieren könne, besonders wenn man bedenke, dass Fragen der Grenzziehung zwischen Staaten in anderen Regionen nicht so friedlich geklärt würden.
Dominik Reisinger (SPÖ/O) sagte, dass der Grenzvertrag von 1969 "in die Jahre gekommen" sei und seither sowohl technische als auch landschaftliche Veränderungen stattgefunden hätten. So habe es den betroffenen Egelsee damals an seiner heutigen Stelle gar nicht gegeben.
Auch Sandra Jäckel (FPÖ/V) sah die Grenzbereinigung als gutes Beispiel für eine gute Zusammenarbeit zweier Staaten, die auf verschiedenen Ebenen "eng verbunden" seien. Sie kritisierte jedoch, dass man sich in "symbolischen Diskussionen" verliere, anstatt für die Bevölkerung drängende Themen wie die Asylgesetzgebung zu debattieren.
Man befasse sich mit der Vertragsänderung, da dies die Art und Weise sei, wie Grenzänderungen zwischen Demokratien und Rechtsstaaten abgewickelt würden, entgegnete Staatssekretär Jörg Leichtfried. Man könne "in unmittelbarer Nachbarschaft" miterleben, dass dies auch anders vollzogen werden könnte. (Fortsetzung Bundesrat) wit
HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.
Format
Links
- 976/BRSITZ/2025 - 976. Sitzung am 10. April 2025
- 26 d.B. - Übereinkommen über das Central European Exchange Programme for University Studies (CEEPUS IV)
- 24 d.B. - Änderung 6 des Europäischen Übereinkommens über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR)
- 23 d.B. - Änderung des Vertrages mit dem Fürstentum Liechtenstein zur Feststellung der Staatsgrenze und Erhaltung der Grenzzeichen