Parlamentskorrespondenz Nr. 334 vom 30.04.2025
Neu im Konsumentenschutzausschuss
Wien (PK) – Die FPÖ pocht in ihren Entschließungsanträgen, in denen sie teilweise Forderungen aus der vorigen Legislaturperiode wieder aufgreift, auf die Erstellung einer Blackout-Strategie, Maßnahmen gegen Schrumpfpackungen sowie eine Senkung der Überziehungszinsen bei Banken. Zudem haben die Freiheitlichen und die Grünen jeweils eigene Anträge zur Absicherung der Finanzierung des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) sowie zur Begrenzung von Inkassokosten vorgelegt. In einem weiteren Antrag sprechen sich die Grünen für die Beibehaltung der dreijährigen Entschuldungsmöglichkeit für Verbraucher:innen aus.
FPÖ: Erarbeitung einer österreichweiten Blackout-Strategie
Zum Schutz der Bevölkerung fordert die FPÖ einmal mehr die Erarbeitung einer österreichweiten Blackout-Strategie. Diese soll die Empfehlungen eines dementsprechenden Rechnungshofberichts beinhalten. Im Vordergrund sollen dabei die Festlegung klarer Zuständigkeiten und Kommunikationswege im Krisenfall, die Sicherstellung regelmäßiger Überprüfungen und Optimierungen der Vorbereitungsmaßnahmen sowie die Sensibilisierung und Information der Bevölkerung stehen. Weitere Maßnahmen betreffen die Stärkung der kommunalen Krisenstäbe, die Sicherung der Lebensmittelversorgung, die Förderung der Selbstversorgung von Einsatzorganisationen sowie die Verbesserung der Kommunikationsinfrastruktur. Ein Blackout – also der Eintritt eines überregionalen Strom-, Infrastruktur- sowie Versorgungsausfalls, sei ernst zu nehmen und verursache laut einer Studie über 1 Mrd. € an Kosten pro Tag für die heimische Volkswirtschaft. Um derartig drastische Schäden zu verhindern, sei es sinnvoll, Geld in die Hand zu nehmen und ein geeignetes Förderpaket zu beschließen, heißt es im Entschließungsantrag (224/A€)).
FPÖ: Stopp der "Shrinkflation"
Das Thema "Shrinkflation" – sogenannte Schrumpfpackungen – bei gleichzeitiger "Preistreiberei und Inflation" würde die Konsument:innen "in die Doppelmühle" nehmen, beklagen die Freiheitlichen in einem weiteren Entschließungsantrag (254/A(E)). Auch der VKI habe das in einer Untersuchung festgestellt. Zur Bekämpfung der "Shrinkflation" fordert Antragsteller Peter Wurm die Bundesregierung auf, eine Novellierung des Preisauszeichnungsgesetzes vorzulegen, mit der eine deutliche Sicht- und Lesbarkeit des Preises je Maßeinheit (Grundpreis) sichergestellt wird. Insbesondere bedürfe es einer klaren gesetzlichen Regelung in Bezug auf Mogelpackungen auf Basis des Maß- und Eichgesetzes. Angelehnt an die Gesetzeslage in Deutschland soll dabei das Verhältnis von Füllmenge und Luftanteil eindeutig festgesetzt werden. Zudem sollen Gespräche mit der Wirtschaft und den Erzeugern dazu führen, dass künftig eine verpflichtende Kennzeichnung der Änderung der Füllmenge auf der Vorderseite der Produktverpackung erfolgt.
FPÖ: Senkung der Überziehungszinsen bei Banken auf 5 %
Die finanziellen Belastungen im täglichen Leben würden es gerade für Menschen mit geringem Einkommen in vielen Fällen unausweichlich machen, ihre Konten zu überziehen, mahnen die Freiheitlichen. Dieser Umstand würde nach wie vor von den Banken mit enorm hohen Überziehungszinsen "bestraft" werden. So habe das Bankenmonitoring der Arbeiterkammer für 2024 ergeben, dass eine Kontoüberziehung durchschnittlich 11 % an Zinsen koste. Antragsteller Peter Wurm fordert deshalb die Bundesregierung auf, eine gesetzliche Regelung vorzulegen, die eine marktkonforme Absenkung der Überziehungszinsen auf 5 % zum Inhalt hat (222/A(E)).
FPÖ und Grüne für Begrenzung von Inkassokosten
In einem weiteren Entschließungsantrag spricht sich die FPÖ für die Eindämmung und Begrenzung von Inkassokosten aus. Geht es nach Antragsteller Peter Wurm, sollen bei Geldforderungen unter 35 € Gläubiger maximal einen Pauschalbetrag in der Höhe der offenen Geldforderung verlangen können. Bei Forderungen von 35 bis 500 € sollen maximal 35 €, bei Beträgen von 501 bis 1.000 € maximal 75 € eingehoben werden dürfen. Im Falle einer Ratenvereinbarung sollen die Gläubiger einen Pauschalbetrag von 3 € pro begonnenem Kalendermonat fordern können. Geraten die Schuldner:innen mit einer Rate in Verzug, soll die erwähnte Pauschalregelung zur Anwendung kommen. Der Anspruch auf eine höhere Entschädigung soll erst dann fällig werden, wenn entstandene Mehrkosten nachgewiesen werden können, heißt es in dem Antrag (257/A(E)). Zudem spricht sich Wurm zu diesem Thema für die Einrichtung einer Arbeitsgruppe im Konsumentenschutzministerium aus. Obwohl der Nationalrat im Juli 2020 einstimmig eine Entschließung zu transparenten Inkassogebühren angenommenen habe, sei in Sachen Umsetzung bis dato nichts weitergegangen, kritisiert er im Antrag.
Die Grünen fordern ebenfalls einen besseren Schutz vor "überhöhten und intransparenten Inkassokosten". Dieser soll insbesondere eine gesetzliche Obergrenze für Inkassokosten, die in einem angemessenen Verhältnis zur Hauptforderung steht, die transparente Darstellung der Inkassoleistungen sowie ein Verbot der gleichzeitigen Verrechnung identischer Leistungen beinhalten. Zudem müssen für Antragstellerin Leonore Gewessler Inkassobüros Regeln unterworfen sein, die von der Finanzmarktaufsicht überwacht werden. Inkassokosten seien oftmals ein erheblicher Faktor für Überschuldung. Es sei Aufgabe der Politik, hier faire Rahmenbedingungen zu schaffen. Wer in einer schwierigen Lage stecke, dürfe nicht zusätzlich durch intransparente und überzogene Inkassopraktiken belastet werden, heißt es im Antrag (221/A(E)).
Grüne: Dauerhafte Entschuldungsmöglichkeit von drei Jahren für überschuldete Verbraucher:innen
Geht es nach den Grünen, soll die ursprünglich wegen der COVID-19-Krise 2021 eingeführte befristete dreijährige Entschuldungsmöglichkeit für Verbraucher:innen bestehen bleiben. Wenn der Gesetzgeber nicht rasch handle, werde für Privatpersonen - im Gegensatz zu Unternehmen - wieder die längere Entschuldungsdauer von fünf Jahren gelten, was einer Ungleichbehandlung gleichkomme und die soziale und wirtschaftliche Integration überschuldeter Personen verschlechtere, warnt Antragstellerin Leonore Gewessler. Dies sei im Licht der fortgesetzten multiplen Krisen nicht zu rechtfertigen. Die Grünen fordern deshalb die Konsumentenschutz- sowie die Justizministerin auf, vor Ablauf der aktuellen Befristung einen Vorschlag zur Änderung der Insolvenzordnung vorzulegen (250/A(E)).
Anträge von FPÖ und Grünen zur VKI-Finanzierung
Mit dem von der FPÖ vorgelegten VKI-Finanzierungsgesetz 2025 (255/A) soll der Verein für Konsumenteninformation "als wichtigste Institution des österreichischen Verbraucherschutzes organisatorisch, personell und finanziell im Sinne einer dringend erforderlichen Planungssicherheit langfristig abgesichert" werden. Konkret soll der Bund für den laufenden Betrieb und für die Erfüllung des Vereinszwecks im heurigen Jahr maximal 10 Mio. € für Verbraucherinformation, Rechtsberatung, Vergleichstests, Marktuntersuchungen und wissenschaftliche Tätigkeiten sowie 1 Mio. € für die Rechtsdurchsetzung und Rechtsfortbildung zur Verfügung stellen. Die Beträge sollen für 2026 nach dem Verbraucherpreisindex valorisiert und in eine Regelfinanzierung übergehen.
In dem von den Grünen vorgelegten Entschließungsantrag wird die Konsumentenschutzministerin aufgefordert, sich "klar zum Konsument:innenschutz und zum VKI zu bekennen und seine Finanzierung auch über das Jahr 2025 hinaus in einer Höhe sicherzustellen, die sich an den Zuwendungen der letzten Jahre orientiert und die vollständige Erfüllung seiner Aufgaben gewährleistet" (155/A(E)). Da im Regierungsprogramm ein Bekenntnis zum VKI fehle, liege die Befürchtung nahe, dass auch am Konsumentenschutz gespart werden soll. Gerade in Krisenzeiten und der zunehmenden Verlagerung des Handels ins Internet sei ein starker Verbraucherschutz wichtig, mahnen die Grünen. Für Antragstellerin Leonore Gewessler kann als Grundlage der finanziellen VKI-Absicherung das im April 2023 vorgelegte Förderkonzept zur Sicherstellung einer langfristigen Finanzierung von Verbraucherschutzorganisationen dienen. (Schluss) med
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- 222/A(E) - Senkung der Überziehungszinsen bei Banken auf fünf Prozent
- 221/A(E) - besseren Schutz von Konsument:innen vor überzogenen Inkassokosten
- 254/A(E) - Stopp der "Shrinkflation" in Österreich
- 224/A(E) - Umgehende Erarbeitung einer österreichweiten Blackout-Strategie zum Schutz der heimischen Bevölkerung
- 250/A(E) - dauerhafte Entschuldungsmöglichkeit innerhalb von drei Jahren für überschuldete Verbraucher:innen
- 255/A - VKI-Finanzierungsgesetz 2025 – VKI-FinanzG 2025
- 257/A(E) - Konsumenten schützen - Eindämmung und Begrenzung von Inkassokosten sicherstellen
- 155/A(E) - Sicherstellung der Finanzierung des VKI