Parlamentskorrespondenz Nr. 336 vom 30.04.2025

Neu im Gesundheitsausschuss

Wien (PK) – Die Oppositionsparteien haben eine Reihe von Anträgen eingebracht, die für den Gesundheitsausschuss bestimmt sind. Bei den Forderungen der Grünen stehen unter anderem die Weiterentwicklung von Community Nursing, die Etablierung eines One-Stop-Shop-Verfahrens für die Beantragung von Heilbehelfen und Hilfsmitteln, die Einführung von Gesundheitskiosken sowie medizinisches Cannabis im Mittelpunkt. Die FPÖ wiederum lehnt die Änderungen der internationalen Gesundheitsvorschriften der WHO sowie den WHO-Pandemievertrag ab. Außerdem setzen sich die Freiheitlichen für die Rettung des Gebrauchshundesports ein.

Wiedereinführung und Weiterentwicklung von Community Nursing in Österreich

Community Nursing sei ein innovatives Konzept im Bereich der gemeindenahen Gesundheits- und Pflegeversorgung und verfolgt einen niederschwelligen, präventiven und bedarfsorientierten Ansatz, stellt Ralph Schallmeiner (Grüne) in einem Entschließungsantrag seiner Fraktion fest (215/A(E)). Es umfasse unter anderem präventive Hausbesuche, Gesundheitsberatung, Alltagsbegleitung und koordinierte Versorgungsnetzwerke vor Ort, wodurch die Selbständigkeit und Lebensqualität unterstützungsbedürftiger Menschen erhalten werden könne.

Nachdem ein entsprechendes Pilotprojekt mit Unterstützung des EU-Aufbau- und Resilienzfonds (RRF) in den Jahren 2022 bis 2024 umgesetzt wurde, stehen für die Weiterentwicklung und Sicherung des Programms seitdem Mittel aus dem Pflegefonds zur Verfügung. Dennoch seien aber viele Projekte "eingestampft" worden, da die Mittel nicht zweckgebunden und somit in andere Bereiche geflossen seien, bedauert Schallmeiner. Da die Angebote sehr gut angenommen worden seien und somit auch zu einer Entlastung der Spitalsambulanzen beigetragen hätten, müssten die Projekte dringend in allen Bundesländern wiederbelebt, finanziell abgesichert und dauerhaft verankert werden, fordert der Gesundheitssprecher der Grünen. Damit einher ginge auch die dringend notwendige Aufwertung des Berufsbildes der Pflege.

One-Stop-Shop-Verfahren für die Beantragung von Heilbehelfen und Hilfsmitteln

Die Grünen wenden sich mit einem weiteren Anliegen an die Gesundheitsministerin, bei dem es im Konkreten um die Einführung von One-Stop-Shops für die Beantragung von Heilbehelfen und Hilfsmitteln geht (217/A(E)). Bereits im Mai 2021 habe sich der Nationalrat in einer Entschließung einstimmig dafür ausgesprochen, erinnert Ralph Schallmeiner (Grüne). Damals umfasste die Initiative auch Angebote der Persönlichen Assistenz sowie Beratungs- und Unterstützungsleistungen, wobei es in diesen Bereichen schon Fortschritte gegeben habe. All jene Menschen jedoch, die Heilbehelfe und Hilfsmittel benötigen, müssten nach wie vor teilweise mehrere Ansuchen bei verschiedenen Stellen einbringen, um jene Geräte und Gegenstände zu bekommen, die sie für ihr Leben brauchen, kritisiert Schallmeiner und drängt auf eine rasche Verbesserung der Situation.

Gesundheitskioske sollen für mehr Gesundheitskompetenz in der Bevölkerung sorgen

Eine der multiplen Herausforderungen, vor dem das österreichische Gesundheitssystem stehe, liege in der mangelnden Gesundheitskompetenz der Bevölkerung, argumentieren die Grünen in einem weiteren Entschließungsantrag (218/A(E)). Betroffen seien vor allem Menschen mittleren Alters, mit geringer formaler Bildung und in finanziell prekären Situationen. Nachholbedarf gebe es dabei insbesondere in den Bereichen Navigationskompetenz (Orientierung im Gesundheitssystem) sowie bei der digitalen Gesundheitskompetenz.

An genau diese Personengruppe würden sich die sogenannten Gesundheitskioske richten, die bereits in Deutschland erfolgreich im Einsatz seien, führt Ralph Schallmeiner (Grüne) ins Treffen. Er wünscht sich daher die Umsetzung eines derartigen Pilotprogramms in ausgewählten Regionen mit besonderem Versorgungsbedarf. Man sollte sich vor allem auf Gebiete mit hoher Armutsgefährdung, migrantischer Bevölkerung und bzw. oder geringer Dichte an Ärzt:innen fokussieren, schlägt er vor. Was die konkrete Ausgestaltung der Gesundheitskioske betrifft, so müssten diese multiprofessionell (Pflege, Sozialarbeit, Community Nurses, digitale ärztliche Anbindung) gestaltet sein und als Schnittstelle zwischen medizinischer Versorgung, sozialer Beratung und präventiven Angeboten agieren. Außerdem sollte eine begleitende Evaluation zur Wirkung auf Versorgungsqualität und

Gesundheitsgerechtigkeit durchgeführt werden.

Magistrale Zubereitung von Cannabis soll auch in Österreich erlaubt werden

Während in es in einigen Ländern bereits möglich sei, Medizinalhanf (Arzneimittel aus Cannabisblüten und –extrakten) auf Rezept zu beziehen, sei dies in Österreich noch immer nicht erlaubt, beklagt Ralph Schallmeiner (Grüne). Unter diesem Umstand würden vor allem die Patient:innen leiden, da Cannabis als Fertigarzneimittel zumeist mit deutlich höheren Preisen einhergehe. Das führe entweder zu höheren privaten Gesundheitsausgaben (bei rezeptfreien Produkten) oder – im Fall verschreibungspflichtiger Produkte – zu einer Belastung der ohnehin schon finanziell angeschlagenen Krankenkassen, argumentiert er.

Cannabisarzneimittel würden vor allem bei chronischen Schmerzen, Spastik infolge von Multipler Sklerose oder neurologischen Erkrankungen sowie Übelkeit und Appetitverlust während einer Chemotherapie eingesetzt werden. Voraussetzung für die medizinische Anwendung von Cannabisblüten sei natürlich die Sicherstellung einer hohen Qualität sowie die genaue Feststellung der therapeutisch relevanten Wirkstoffe. Die Gesundheitsministerin sollte daher eine neue Suchtgiftverordnung unter Berücksichtigung der neuen medizinischen Erkenntnisse und der internationalen Beispiele erlassen, um eine magistrale Zubereitung von Medizinalhanf durch Apotheker:innen zu ermöglichen, lautet die zentrale Forderung (247/A(E)) .

FPÖ setzt sich für den Erhalt des Gebrauchshundesports in Österreich ein

Für die Freiheitlichen steht es außer Zweifel, dass der Gebrauchshundesport einen wesentlichen Beitrag zu mehr Sicherheit, Tierwohl und Tierschutz leistet, betont Abgeordnete Irene Eisenhut in einem Entschließungsantrag ihrer Fraktion (197/A(E)). Es handle sich dabei um kein Kampftraining, sondern vielmehr um eine anspruchsvolle Disziplin, die sowohl die geistige als auch die körperliche Leistungsfähigkeit fördere und damit ein sicheres, artgerechtes und harmonisches Zusammenleben zwischen Mensch und Hund gewährleiste.

Umso unverständlicher sei es daher, dass der ehemalige Minister Johannes Rauch die Vorgaben für die tierschutzkonforme Hundeausbildung geändert und dadurch die Ausübung des internationalen Gebrauchshundesports de facto verboten hat. Dies untergrabe die wertvolle ehrenamtliche Arbeit zahlreicher Hundevereine. Auch Organisationen wie Polizei, Bundesheer, Zoll und Rettungshundestaffeln würden nun vor großen Herausforderungen stehen, zeigt Eisenhut auf.

Befremdlich sei auch gewesen, dass der Minister damals auf die "gebotene Einbindung fachkundiger Expert:innen und betroffener Institutionen" verzichtet habe, gibt die Antragstellerin zu bedenken. Dadurch seien Regelungen entstanden, die an der Lebensrealität der Menschen vorbeigehen und mehr Schaden als Nutzen bringen. Seit dem Jahr 2000 seien rund 30.000 Prüfungen im Gebrauchshundewesen absolviert worden, ohne dass es dabei zu einem einzigen Beißvorfall gekommen sei. Die amtierende Gesundheitsministerin soll nun ersucht werden, die Verordnung hinsichtlich näherer Bestimmungen über die tierschutzkonforme Ausbildung von Hunden abzuändern, sodass die Ausübung des Gebrauchshundesports weiterhin möglich ist.

FPÖ lehnt Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften und WHO-Pandemievertrag ab

Umfassende Kritik an den Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften der WHO übt Abgeordnete Marie-Christine Giuliani-Sterrer (FPÖ). So seien ihrer Ansicht nach beim Beschluss nicht nur Verfahrensregeln verletzt, sondern auch zahlreiche inhaltlich bedenkliche Punkte aufgenommen worden (223/A(E)). Sie fordert daher die zuständige Ministerin auf, fristwahrend – bis spätestens 19. Juli 2025 – dagegen Widerspruch zu erheben.

Giuliani-Sterrer (FPÖ) weist insbesondere darauf hin, dass der WHO-Generaldirektor künftig eigenständig eine pandemische Notlage ausrufen und entsprechende Maßnahmen anregen könne, ohne die Zustimmung der betroffenen Staaten einholen zu müssen. Darunter würden potenziell tiefgreifende Eingriffe, wie etwa Empfehlungen zu Reise- und Handelsbeschränkungen, Ausgehsperren oder Impfempfehlungen fallen. Gleichzeitig seien aber keine Kontrollmechanismen vorgesehen. Es müsse auch berücksichtigt werden, dass das Ausrufen einer Pandemie erhebliche Auswirkungen auf die regulatorischen Rahmenbedingungen für die Zulassung neuer Arzneimittel und Impfstoffe haben könne. So sei es bereits während der COVID-19-Pandemie zu einer signifikanten Verkürzung der sonst üblichen Zulassungsdauer gekommen, gibt Giuliani-Sterrer zu bedenken.

Brisant sei zudem die Tatsache, dass das Budget der WHO zu 77 % aus Spenden finanziert werde und einzelne Unterstützer wie etwa die Bill & Melinda Gates Foundation damit großen Einfluss hätten. Die Antragstellerin erinnert daran, dass Bill Gates schon beim Weltwirtschaftsforum 2019 erklärt habe, dass er den größten Gewinn auf investiertes Kapital aus der Impfindustrie erzielen konnte.

Die Regierung wird weiters von den Freiheitlichen aufgefordert, das Inkrafttreten des neuen WHO-Pandemievertrags, der am 19. Mai beschlossen werden soll, zu verhindern. Damit würde die "Global Health Security Doktrin", die infektiöse Krankheiten zunehmend als Bedrohung nationaler Sicherheit einstufe und eine Reihe von Überwachungs- und Kontrollmechanismen vorsehe, weiter fortgeschrieben, urteilen die FPÖ-Abgeordneten Marie-Christine Giuliani-Sterrer und Gerhard Kaniak (256/A(E)).

Als weitere Kritikpunkte führen sie an, dass damit die WHO-Bürokratie weiter aufgebläht werde, problematische Doppelstrukturen entstünden und dass die Entscheidungen der WHO keiner gerichtlichen oder sonstigen Kontrolle unterliegen würden. Außerdem würde es zu einer Übertragung privatrechtlicher Aufgabenbereiche ohne Aufsicht kommen und der WHO eine regulatorische Macht über Pandemieprodukte eingeräumt werden. Generell werfen die Antragsteller der WHO vor, eine Politisierung des Gesundheitswesens zu betreiben und Informationssteuerung vor Aufklärung zu stellen. Nicht zuletzt würde der Vertrag die nationale Souveränität Österreichs, die individuellen Grundrechte und demokratische Entscheidungsprozesse gefährden. (Schluss) sue