Parlamentskorrespondenz Nr. 345 vom 05.05.2025

Neu im Verfassungsausschuss

Wien (PK) – Die Grünen schlagen einen neuen Bestellmodus für Volksanwält:innen vor. Außerdem wollen sie die Prüfkompetenzen der Volksanwaltschaft an jene des Rechnungshofs anpassen und fordern mehr Transparenz bei Postenbesetzungen.

Transparentes Auswahlverfahren für Volksanwält:innen

Erstmals haben die Grünen im Jahr 2015 eine Änderung des Bestellmodus für Volksanwält:innen beantragt. Die damalige Initiative ging von Alev Korun und Wolfgang Zinggl aus. In den letzten beiden Gesetzgebungsperioden haben die NEOS das Anliegen aufgegriffen, eine Mehrheit dafür ließ sich bislang aber nicht finden. Nun unternehmen die Grünen in Form einer von Olga Voglauer und Alma Zadić vorgelegten Verfassungsnovelle einen neuen Vorstoß. (199/A).

Nicht mehr die drei mandatsstärksten Parteien im Nationalrat sollen demnach ein Nominierungsrecht für die Mitglieder der Volksanwaltschaft haben, vielmehr sieht der Antrag eine öffentliche Ausschreibung und eine Reihung der Bewerber:innen durch eine mit Expert:innen und Vertreter:innen der Zivilgesellschaft besetzte Auswahlkommission vor. Aufbauend darauf soll dann der Hauptausschuss des Nationalrats – nach einem öffentlichen Hearing – einen Gesamtvorschlag erstellen. Sowohl für die Erstellung des Vorschlags als auch für die endgültige Wahl durch das Plenum des Nationalrats wäre dem Antrag zufolge eine Zweidrittelmehrheit nötig.

Begründet wird die Gesetzesinitiative von Voglauer und Zadić damit, dass die Volksanwaltschaft eine wichtige Anlaufstelle für Menschen in Österreich bei Problemen mit Behörden sei. Zudem entspricht das derzeitige Bestellverfahren ihrer Ansicht nach nicht den Anforderungen des Europarats, zumal die Volksanwaltschaft seit 2011 auch das Mandat einer Nationalen Menschenrechtsorganisation habe. Ein neues, transparentes und parteiunabhängiges Auswahlverfahren würde die Unabhängigkeit der Volksanwaltschaft stärken und die vorgesehene Zweidrittelmehrheit ein Mitspracherecht der Oppositionsparteien sicherstellen, machen Voglauer und Zadić geltend.

Ausweitung der Prüfkompetenzen der Volksanwaltschaft

Auch die von Voglauer und Zadić erhobene Forderung nach einer Ausweitung der Prüfkompetenz der Volksanwaltschaft auf ausgegliederte Unternehmen und Gesellschaften im mehrheitlichen Besitz des Bundes hat bereits eine jahrelange Geschichte. Die beiden Grün-Abgeordneten sehen nicht ein, dass die Volksanwaltschaft hier anders behandelt wird als der Rechnungshof, dem sehr wohl entsprechende Kontrollmöglichkeiten zugestanden werden. Zudem würden in zwei Drittel der Mitgliedstaaten des Europarats Ombudseinrichtungen auch ausgegliederte Rechtsträger prüfen können, argumentieren sie. Als Beispiele für derzeit fehlende Prüfmöglichkeiten werden in der Begründung des Entschließungsantrags (200/A(E)) die ÖBB, die ASFINAG, Elektrizitätsgesellschaften und Universitäten genannt.

Mehr Transparenz bei Postenbesetzung

Ein weiteres Anliegen ist den Grünen mehr Transparenz bei Postenbesetzungen im öffentlichen Bereich (214/A(E)). Die Nominierung von Ex-Bundeskanzler Karl Nehammer für das Direktorium der Europäischen Investitionsbank hat nach Meinung von Nina Tomaselli und Alma Zadić gezeigt, dass die Regierung ihr Versprechen, sämtliche Besetzungen transparent zu machen und die besten Köpfe zu bestellen, nicht umsetzen würde.

Konkret schlagen die Grünen vor, ein online abrufbares Register einzurichten, um wichtige Postenbesetzungen durch die Regierung nachvollziehbar zu machen. Darin aufgenommen werden sollen nicht nur Spitzenjobs im öffentlichen Bereich und in ausgegliederten Gesellschaften, sondern auch Besetzungen in Ministerien ab der Stufe Abteilungsleitung. Außerdem drängen Tomaselli und Zadić darauf, den Geltungsbereich des Whistleblower-Gesetzes auf "Postenschacher" auszudehnen, eine Begründungspflicht bei der Besetzung von Spitzenjobs einzuführen und Lücken im Ausschreibungsgesetz hinsichtlich der Ausschreibungspflicht zu schließen. (Schluss) gs