Parlamentskorrespondenz Nr. 374 vom 12.05.2025
EU setzt Initiativen für Innovation und Resilienz, Nachhaltigkeit im Verkehr und Fahrgastrechte
Wien (PK) – Die EU will 2025 die Arbeit an zahlreichen Initiativen im Bereich der nachhaltigen Mobilität und Güterbeförderung, der Verkehrssicherheit und der Stärkung von Passagier- und Fahrgastrechten fortführen. Als neue Initiativen wurden von der Europäischen Kommission (EK) ein KI-Aktionsplan, eine EU-Quantenstrategie und ein Weltraumgesetz angekündigt. Das teilt das Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur (BMIMI) dem Parlament in seinem Bericht über aktuelle EU-Vorhaben mit (III-153 d.B.).
Initiativen zu Stärkung der Innovationskraft
Mit einem "KI-Aktionsplan für den Kontinent" will die EK die EU-Mitgliedstaaten dabei unterstützen, die Chancen der künstlichen Intelligenz (KI) bestmöglich zu nutzen. Mit einer EU-Quantenstrategie und einem Quantengesetz will die EK eine führende globale Position in der Quantentechnologie aufrechterhalten, an die auch Österreich hohe Erwartungen knüpft. Österreich begrüße grundsätzlich Investitionen in KI, heißt es dazu im Bericht des BMIMI.
Weiters ist die Vorlage eines Entwurfs für ein EU-Weltraumgesetz geplant. Themen sind Sicherheit und Nachhaltigkeit im Weltraum sowie Resilienz der Weltrauminfrastrukturen. Österreich verweist dazu auf seine "Weltraumstrategie 2030+" und hält langfristig ein globales Weltraumverkehrsmanagement für notwendig. Erste Regeln auf europäischer Ebene werden als guter Ausgangspunkt dafür bewertet. Eine Aufwertung der Agentur der Europäischen Union für das Weltraumprogramm (EUSPA) durch zusätzliche neue Aufgaben und Kompetenzen sehe man jedoch kritisch.
Investitionsplan für nachhaltigen Verkehr
Die EK will mit einem Investitionsplan die Nachhaltigkeit des Verkehrs stärken und durch zielgerichtete Maßnahmen das Investmentrisiko reduzieren, um den Aufbau und die Ausrollung von nachhaltigen Technologien zu beschleunigen. Im Mittelpunkt des Plans dürften laut dem BMIMI der Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge, Produktions- und Verteilungskapazitäten für erneuerbare und emissionsarme Kraftstoffe sowie die Stärkung des Schienenverkehrs stehen. Österreich begrüße den Investitionsplan und unterstütze voll das Ziel einer Forcierung der Nachhaltigkeit des Verkehrs, heißt es dazu.
Ergänzendes Schutzzertifikat für Arzneimittel
Positiv sieht Österreich einen Verordnungsvorschlag zur Einführung eines einheitlichen ergänzenden Schutzzertifikats (Unitary Supplementary Protection Certificate, U-SPC) für Arzneimittel sowie zur Einführung eines zentralisierten Anmeldeverfahrens für nationale ergänzende Schutzzertifikate. Damit soll das 2023 in Kraft getretene Einheitspatent ergänzt werden. Österreich legt aber besonderen Wert auf eine Harmonisierung und Vereinfachung des europäischen SPC-Systems, ohne dass es zu weiteren Fragmentierungen des Systems kommt.
Vergabe von Zwangslizenzen für das Krisenmanagement
Ein Verordnungsvorschlag will der EK ein Instrument an die Hand geben, mit dem sie im Falle eines unionsweiten Krisen- oder Notfallmodus befugt wäre, eine Zwangslizenz für die gesamte Europäische Union zu erteilen. Hier hat Österreich sich bei der Annahme der Allgemeinen Richtlinien enthalten.
Bedauerlich findet Österreich die Rückziehung des Vorschlags über standardessenzielle Patente, mit der die EU als globale Instanz zur Setzung von Standards gestärkt werden sollte.
Evaluierungen und Eignungsprüfungen 2025
Die EK führt regelmäßige "Fitness-Checks" durch, eine Bewertung mehrerer Rechtsvorschriften in Hinblick auf die Erreichung des genannten Zwecks und mögliche Verbesserungen. Österreich begrüße die bereits laufende Überprüfung des rechtlichen Rahmens für den Marktzugang zu Binnenwasserstraßen. Derzeit werde auch eine Evaluierung der Richtlinie über eine harmonisierte Sicherheitsregelung für Fischereifahrzeuge von 24 Meter Länge und mehr durchgeführt, teilt das Ministerium mit. Zu einem geplanten Fitness-Check der EU-Flughafengesetzgebung fehlen noch Details. Überprüft werden sollen dabei die Wirksamkeit der Slot-Verordnung, die Flughafengebühren-Richtlinie und die Richtlinie über Bodenabfertigungsdienste.
Starkes Interesse habe Österreich an der Ex-post-Evaluierung der Fazilität "Connecting Europe", die der Finanzierung von grenzüberschreitenden TEN-Verkehrsvorhaben mit europäischem Mehrwert dient. Österreich hoffe auf eine effektive Fortsetzung der EU-Finanzierung durch ein programmorientiertes Instrument in der EU-Haushaltsperiode 2028-2034, unterstreicht das BMIMI.
Bessere Integration der Binnenschifffahrt ins Verkehrssystem
Die Richtlinie über harmonisierte Binnenschifffahrtsinformationsdienste (River Information Services – RIS) soll einen besseren Informationsaustausch über ein gemeinsames RIS-Portal schaffen. Man erhoffe sich mehr Effizienz der Binnenschifffahrt und ihre Integration in ein multimodales Verkehrssystem, teilt das BMIMI mit. Ziel sei es, das Potenzial der Binnenschifffahrt im Hinblick auf das Ziel der Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf nachhaltigere Verkehrsträger nutzen zu können. Als Binnenstaat unterstütze Österreich die Beschränkung des Anwendungsbereichs auf direkt verbundene TEN-V-Binnenwasserstraßen bzw. –häfen.
Intermodaler Güterverkehr auf Straße und Schiene
Ein Verordnungsvorschlag hat die Unterstützung des Intermodalen Güterverkehrs bzw. des Kombinierten Verkehrs zum Ziel. Österreich unterstütze zwar die grundsätzliche Zielsetzung, den Kombinierten Verkehr zu stärken, habe aber Bedenken, ob die inhaltliche Ausgestaltung des Vorschlags der EK das Ziel erreichen könne, heißt es dazu. Besonders kritisch sehe Österreich die vorgeschlagenen Definitionen für den Kombinierten Verkehr. Hier sei eine für alle Beteiligten einfach handhabbare, leicht kontrollierbare Definition mit einer eindeutigen Beschränkung der Straßenabschnitte notwendig. Österreich spricht sich zudem gegen die verpflichtende Nutzung von eFTI (Electronic Freight Transport Information) ausschließlich für den Kombinierten Verkehr aus. Kritisch sieht Österreich auch die vorgesehenen europaweit geregelten Ausnahmen des Kombinierten Verkehrs von Wochenend-, Nacht- und Feiertagsfahrverboten.
Limits für Abmessungen und Gewicht schwerer Straßenfahrzeuge
Ein Richtlinienvorschlag zur Überarbeitung der geltenden EU-Richtlinie über die höchstzulässigen Gewichte und Abmessungen von schweren Nutzfahrzeugen soll stärkere Anreize für die Einführung emissionsfrei betriebener Fahrzeuge schaffen, den intermodalen Verkehr fördern und die Vorschriften zu längeren und schwereren Fahrzeugen (EMS/Gigaliner) im Hinblick auf grenzüberschreitende Fahrten klarzustellen.
Österreich befürworte zwar laut dem BMIMI eine Förderung emissionsfreier Antriebe im Straßengüterverkehr und eine rasche Einführung derartiger Fahrzeuge, stehe Gewichts- und Dimensionserhöhungen von Fahrzeugen jedoch grundsätzlich skeptisch bzw. ablehnend gegenüber. Gewichtserhöhung von Fahrzeugen seien insbesondere aufgrund der stärkeren Abnutzung der bestehenden Infrastruktur, der negativen Auswirkungen auf eine umweltfreundliche Verkehrsverlagerung und auf die Verkehrssicherheit sehr kritisch zu sehen, betont das BMIMI.
Effektive Nutzung von Fahrwegkapazitäten im einheitlichen Eisenbahnraum
Mit einem Verordnungsvorschlag zur Nutzung von Fahrwegkapazität der Eisenbahn sollen die geltende Richtlinie zum Einheitlichen Europäischen Eisenbahnraum abgeändert, die EU-Verordnung über Schienengüterverkehrskorridore ersetzt und neue Maßnahmen zur besseren Planung, Steuerung und Koordinierung des Schienenverkehrs zur Beförderung von Personen und Gütern getroffen werden. Dabei sollen etwa Instandhaltungsarbeiten in die Kapazitätsplanung besser integriert werden. Österreich sehe darin eine wichtige Initiative, um den grenzüberschreitenden Schienenverkehr zu fördern, und begrüße die Überarbeitung der Kapazitätsmanagementprozesse, ist dem Bericht zu entnehmen.
Erfassung der Treibhausgasemissionen von Verkehrsdiensten
Ziel der Verordnung "CountEmissions EU" ist die Schaffung einer einheitlichen Methodik der Angabe von CO2-Emissionsdaten für Verkehrsdienstleistungen, damit die Daten korrekt und vergleichbar sind. Die Verordnung umfasst sowohl Dienstleistungen des Personen- als auch des Güterverkehrs sowie alle Verkehrsträger (Straße, Schiene, Wasserstraße, Luft). Nutzer:innen von Verkehrsdienstleistungen sollen so verlässliche Informationen für ihre Auswahlentscheidung erhalten. Österreich sehe das Bestreben nach einem harmonisierten Standard bei der Angabe von durch Verkehrsdienstleistungen generierten CO2-Emissionen grundsätzlich sehr positiv, hält der Vorhabenbericht fest.
Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs
Neu erlassen werden soll die Verordnung über die Errichtung der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA). Vorgeschlagen wird ein Seesicherheitspaket (Flaggenstaatanforderungen, Hafenstaatkontrolle, Unfalluntersuchungen, Schiffsverschmutzungen), das die Aufgaben der EMSA im Hinblick auf die Aspekte Dekarbonisierung, Meeresbeobachtung und Digitalisierung ausweitet. Österreich unterstütze Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit, der Nachhaltigkeit und der Effizienz des Seeverkehrs und die Arbeit der EMSA, teilt das BMIMI mit.
Differenzierung bei CO2-Bepreisung von schweren Nutzfahrzeugen
Der Richtlinienvorschlag zur Änderung der Bestimmungen hinsichtlich der CO2-Emissionsklasse von schweren Nutzfahrzeugen mit Anhängern soll Regeln festlegen, um die Auswirkungen von Anhängern auf die CO2-Emissionen von Lastkraftwagenkombinationen in die Gebührenregelung einzubeziehen, mit der die Straßenbenutzungsgebühren abhängig vom CO2-Ausstoß eines Fahrzeugs differenziert werden. Zudem sollen die bestehenden Bestimmungen zur CO2-emissionsabhängigen Differenzierung der Infrastruktur- und Benutzungsgebühren für schwere Nutzfahrzeuge geändert werden, um der neuen Struktur der EU-Verordnung zur Festlegung von CO2-Emissionsnormen für neue schwere Nutzfahrzeuge Rechnung zu tragen. Die Zielsetzung dabei sei, Anreize für die Nutzung emissionsarmer Fahrzeuge bzw. Fahrzeugkombinationen zu schaffen, erläutert das BMIMI. Österreich habe schon bei früheren Überarbeitungen der Richtlinie grundsätzlich unterstützt, es gebe jedoch Bedenken hinsichtlich der Eignung und Praktikabilität der vorgeschlagenen Änderungen.
Richtlinie zum Fahrberechtigungsverlust in der EU
Übergeordnetes Ziel des Vorschlags zum Entzug von Fahrberechtigungen in der EU ist ein neues System, um ein europaweites Fahrverbot aussprechen zu können, wenn ein Mitgliedstaat Lenker:innen wegen eines Vergehens in seinem Hoheitsgebiet die Lenkberechtigung entzieht. Österreich begrüße die grundsätzliche Idee der Richtlinie, habe aber höhere Erwartungen hinsichtlich eines einfachen und praktikablen Systems zur Erhöhung der Verkehrssicherheit gehabt, heißt es dazu. Österreich sehe zudem eine zu rasche Erweiterung des Anwendungsbereichs der Richtlinie und den zusätzlichen administrativen Aufwand kritisch.
Führerschein-Richtlinie der EU
Die geplante EU-Führerschein-Richtlinie sieht Schritte wie die Einführung eines digitalen Führerscheins, die Harmonisierung der in den Mitgliedstaaten angewandten medizinischen Untersuchungsverfahren, eine Regelung für das begleitende Fahren mit einem Führerschein ab 17 Jahren, eine Probezeit für Fahranfänger:innen, ein vereinfachtes und ein harmonisiertes Verfahren zur Anerkennung von Führerscheinen aus Drittstaaten vor. Die Prüfungsanforderungen für den Erwerb eines Führerscheins und die Anforderungen an die körperliche und geistige Eignung der Lenker:innen solle aktualisiert werden. Österreich hätte höhere Erwartungen an konkrete Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit gehabt, merkt der Bericht an.
Durchsetzung von Fahr- und Fluggastrechten in der Union
Positiv steht Österreich zu drei anhängigen Initiativen zu Passagier- und Fahrgastrechten. So ist eine Überarbeitung der Verordnungen zu Fahr- und Fluggastrechten in der Union geplant, die Mängel in der Umsetzung der bestehenden Rechte beheben soll. Weiters liegt ein Verordnungsvorschlag über Fahr- bzw. Fluggastrechte im Zusammenhang mit multimodalen Reisen vor, der auf verbesserte Rechte und bessere Informationen für Reisende abzielt, und eine Revision der Fluggastrechte-Verordnung. (Schluss) sox