Parlamentskorrespondenz Nr. 393 vom 15.05.2025
Neu im Justizausschuss
Wien (PK) – Die Grünen setzen sich mit einem Entschließungsantrag für die Umwandlungsmöglichkeit zwischen Ehe und eingetragener Partnerschaft ein. Außerdem fordern sie eine Ausweitung der "Fußfessel" auf eine Strafzeit von 24 Monaten sowie Vergütungsansprüche für die Werknutzung durch KI-Dienste.
Grüne: Umwandlungsmöglichkeit zwischen Ehe und eingetragener Partnerschaft
Für eine Umwandlungsmöglichkeit zwischen eingetragener Partnerschaft und Ehe legen die Grünen eine Gesetzesinitiative vor, mit der das Ehegesetz, das Eingetragene Partnerschaft-Gesetz und das Personenstandsgesetz geändert werden sollen (189/A). Geregelt werden soll damit zum einen die Möglichkeit der Umwandlung einer bestehenden eingetragenen Partnerschaft in eine Ehe. Dieser Wechsel soll dem Antrag zufolge auch dann zulässig sein, wenn die umzuwandelnde eingetragene Partnerschaft erst nach dem 31. Dezember 2018 begründet wurde. Der Zeitpunkt bezieht sich laut den Erläuterungen auf das Wirksamwerden der "Öffnung" der Ehe und der eingetragenen Partnerschaft für verschieden- und gleichgeschlechtliche Paare durch den Verfassungsgerichtshof.
Zum anderen soll mit dem Vorschlag die Umwandlung einer bestehenden Ehe in eine eingetragene Partnerschaft geregelt werden. Ebenso wie beim Wechsel von der eingetragenen Partnerschaft zur Ehe soll eine Umwandlung von der Ehe in eine eingetragene Partnerschaft auch dann möglich sein, wenn die Ehe nach dem 31. Dezember 2018 geschlossen wurde. Eine Umwandlung soll demnach aber nur ein einziges Mal möglich und daher dann ausgeschlossen sein, wenn die Ehe schon in die eingetragene Partnerschaft umgewandelt wurde. Geht es nach den Grünen, soll ein mehrmaliger Wechsel von einer Beziehungsform in die andere vermieden werden, um für eine gewisse Kontinuität des Personenstandes zu sorgen.
Grüne für Ausweitung der "Fußfessel" auf Strafzeit von 24 Monaten
Die Grünen fordern als sofortige Maßnahme zur Entlastung der Justizanstalten und im Sinne der bestmöglichen Resozialisierung von Insass:innen die Ausweitung des elektronisch überwachten Hausarrests ("Fußfessel") auf Fälle mit einer zu verbüßenden Straf- bzw. Reststrafzeit von bisher zwölf auf 24 Monate. Ausgenommen von dieser Erweiterung sollen ihnen zufolge jedoch Strafen bleiben, die wegen schwerer Sexual- oder Gewaltdelikte oder terroristischer Straftaten ausgesprochen wurden. Zur Unterstützung des elektronisch überwachten Hausarrests sollen begleitende Schritte wie etwa Vollzugslockerungen analog dem regulären Vollzug in der Anstalt sowie eine Involvierung der Bewährungshilfe gesetzt werden. Zur Schaffung der notwendigen Voraussetzungen und Kapazitäten soll eine maximal einjährige Legisvakanz für eine solche Novelle des Strafvollzugsgesetzes dienen, schlagen die Grünen vor (201/A(E)).
Grüne für Vergütungsansprüche für die Werknutzung durch KI-Dienste
Die Algorithmen von KI-Systemen wie etwa ChatGPT würden mittels Trainingsdatensätzen trainiert, die sehr oft die Werke von Künstler:innen enthalten würden. Diese Werke würden ohne Zustimmung der Künstler:innen und ohne Vergütung aus legalen und illegalen Quellen aus dem Internet abgesaugt, meinen die Grünen. So soll etwa der Internetkonzern Meta riesige Raubkopien-Datenbanken von urheberrechtlich geschützten Büchern zu Trainingszwecken genutzt haben. Der Zustand sei untragbar, dass Künstler:innen trotz weltweiter massenhafter Nutzungen ihrer Werke und Leistungen durch generative KI-Systeme aktuell keinerlei Vergütungen dafür erhalten, während milliardenschwere Tech-Konzerne damit ihre Services verbessern würden. Unter anderem habe die "Initiative Urheberrecht Österreich" bereits im Herbst einen Vorschlag für eine Regelung generativer KI-Systeme im österreichischen Urheberrecht im Rahmen einer Konferenz vorgestellt. Die Grünen fordern daher mit ihrem Entschließungsantrag eine Gesetzesvorlage, mit der gesetzliche Direktvergütungsansprüche für die Nutzung von Werken und Leistungen durch generative KI-Dienste sichergestellt werden (203/A(E)). (Schluss) mbu