Parlamentskorrespondenz Nr. 416 vom 19.05.2025

Neu im Verfassungsausschuss

Wien (PK) – Die Freiheitlichen wollen nicht nur Ex-Klimaschutzministerin Leonore Gewessler wegen schuldhafter Rechtsverletzung beim Verfassungsgerichthof anklagen, sondern auch den ehemaligen Finanzminister und nunmehrigen EU-Kommissar Magnus Brunner (271/A). Brunner habe gegen Ende seiner Amtszeit gegen seine Verpflichtung zur Transparenz sowie zur möglichst getreuen Darstellung der finanziellen Lage des Bundes verstoßen, argumentiert Christian Hafenecker. So habe er bei unterschiedlichen Gelegenheiten "ausweichende und falsche Antworten" zur österreichischen Finanzlage und zur Höhe des österreichischen Defizits gegeben. Über Wochen und Monate habe er das sich "anbahnende Budgetdesaster" im Vorfeld der Nationalratswahl 2024 geleugnet und "ungeniert" die budgetäre Lage weit besser dargestellt. So sei das Problem negiert und damit einer rechtlichen wie auch politischen Bewertung entzogen worden.

Ziel einer Ministeranklage ist grundsätzlich der Verlust des Ministeramts. Bei "besonders erschwerenden Umständen" oder im Falle strafrechtlicher Vergehen kann der VfGH aber auch weitergehende Sanktionen wie den zeitweiligen Verlust der politischen Rechte verhängen. Ministeranklagen können laut Verfassungsgerichtshofgesetz bis zu einem Jahr nach Ausscheiden des betreffenden Regierungsmitglieds aus dem Amt erhoben werden, wobei der Zeitraum zwischen Einbringung und Beschluss eines Antrags im Nationalrat im Ausmaß von bis zu sechs Monaten nicht in diese Frist einzurechnen ist.

Ein gleichlautender Antrag wurde dem Budgetausschuss zugewiesen. (Schluss) gs