Parlamentskorrespondenz Nr. 418 vom 19.05.2025

Finanzzielsteuerung Gesundheit: Positive Trends bei Ländern und Krankenversicherungen

Wien (PK) – Bereits vor zwölf Jahren haben sich Bund, Länder und Sozialversicherung erstmals auf eine vertraglich festgelegte Organisation der Gesundheitsversorgung in Österreich verständigt. Wesentlicher Bestandteil der 15a-Vereinbarung Zielsteuerung Gesundheit war ein Kostendämpfungspfad, der eine Reduktion des jährlichen Ausgabenwachstums von 3,6 % (2017) auf jeweils 3,2 % in den Jahren 2021 bis 2023 vorsah. Außerdem wurden strategische Ziele in den Bereichen "bessere Versorgung, bessere Qualität und gesündere Bevölkerung" definiert, deren Erreichung anhand von 22 Indikatoren gemessen wird.

Über die Einhaltung der sektorenübergreifenden Ausgabenobergrenzen informieren sowohl der Jahresbericht 2023 als auch der das erste Halbjahr 2024 umfassende Kurzbericht, die von der Gesundheit Österreich GmbH für das Sozialministerium erstellt und dann dem Parlament zugeleitet wurden (III-122 d.B. ). Den Analysen beigefügt sind auch die Stellungnahmen der einzelnen Landes-Zielsteuerungskommissionen.

Gemischte Tendenzen bei Einhaltung der Ausgabenobergrenzen

Da sich die öffentlichen Gesundheitsausgaben (ohne Langzeitpflege) laut einer Schätzung der Statistik Austria im Jahr 2023 auf 36,44 Mrd. € belaufen haben, kann die für diesen Zeitraum vereinbarte Ausgabenobergrenze um rund 4,26 Mrd. € (bzw. 13,24 %) nicht eingehalten werden, ist dem Halbjahresbericht 2024 zu entnehmen. Es wird darauf hingewiesen, dass seit dem Jahr 2020 die Aufwendungen für die Bekämpfung der COVID‐19‐Pandemie (u. a. für Schutzausrüstung, Testungen, Contact‐Tracing, die telefonische Gesundheitsberatung 1450) in die Berechnung der Gesundheitsausgaben inkludiert worden seien.

Generell hätten die diversen Maßnahmen zur Bekämpfung der Coronakrise zu einer starken Zunahme der öffentlichen Gesundheitsausgaben in den Jahren 2020 und 2021 geführt. Ihr durchschnittlicher Anteil am BIP von rund 6,9 % im Zeitraum 2010 bis 2019 habe sich auf 7,8 % bzw. auf 8,6 % in den ersten beiden Pandemiejahren gesteigert, worauf wieder ein Rückgang auf 7,8 % im Jahr 2022 erfolgt sei. Im Jahr 2023 habe sich dieser Anteil auf einem Niveau von 7,6 % stabilisiert.

Die Wachstumsraten der Gesundheitsausgaben der Länder seien seit 2017 mehrheitlich über den Grenzwerten gelegen; im Jahr 2023 traf dies erstmals auf alle Länder zu. Im Jahr 2024 sei es zu einer Trendumkehr gekommen – nur zwei Bundesländer (Burgenland und Wien) konnten die Obergrenzen nicht einhalten. Die Unterschreitung habe per Stand erstes Halbjahr 2024 in Summe 574 Mio. € bzw. 3,07 % betragen.

Bei der gesetzlichen Krankenversicherung sei ab dem Jahr 2017 eine deutliche Annäherung an die Ausgabenobergrenzen zu verzeichnen gewesen. Im Jahr 2020 sei der Anstieg durch einen leichten Rückgang punktuell unterbrochen worden, ehe die Ausgaben ab dem Jahr 2021 wieder zugenommen haben und in einem deutlich stärkeren Ausmaß als vor dem Ausbruch der COVID‐19 Pandemie gewachsen sind. Nachdem auch 2023 eine deutliche Überschreitung in der Höhe von 9,82 % feststellbar gewesen sei, wurden die Ausgabenobergrenzen im Jahr 2024 – also mit Beginn der neuen Zielsteuerungsperiode - wieder unterschritten, und zwar um 505 Mio. € bzw. 3,17 %.

Bezüglich der Interpretation der Ergebnisse der letzten Jahre geben die Autor:innen zu bedenken, dass für die Zielsteuerungsperiode 2024 bis 2028 neue Werte gelten, die den faktischen Entwicklungen der Gesundheitsausgaben bis 2023, insbesondere was die Pandemie und die hohen Inflationsraten betrifft, Rechnung tragen sollen.

Nicht unter die Zielsteuerungsvereinbarung fallen die Gesundheitsausgaben der Pensionsversicherung, der Unfallversicherung, der Krankenfürsorgeanstalten, jene des Bundes sowie der Aufwand der Krankenversicherungsträger für Kieferregulierungen bei Kindern und Jugendlichen; für sie gelten daher auch die Ausgabenobergrenzen nicht.

Messgrößen bewegen sich mehrheitlich in die intendierte Richtung

Die 22 definierten Messgrößen der Steuerungsbereiche würden sich mehrheitlich in die intendierte Richtung bewegen, lautet das Resümee der Autor:innen. So sei etwa der Anteil der in Primärversorgungseinheiten (PVE) versorgten Bevölkerung im Jahr 2023 weiter gestiegen und betrage nunmehr 5,2 %. Es zeige sich, dass im Jahr 2023 die Krankenhaushäufigkeit leicht gesunken sei, während die Belagsdichte gegenüber 2022 leicht gestiegen sei. Jedoch sei es hier im Vergleich zu den Jahren vor der COVID‐19‐Pandemie zu einem starken Rückgang gekommen, was auch der Schaffung von Kapazitätsreserven und der Verhinderung von Infektionseinträgen geschuldet gewesen sei. Tagesklinisch oder ambulant erbrachte Leistungen seien ca. auf dem Niveau des Vorjahres geblieben.

Kritisch wird die Entwicklung der Durchimpfungsrate bezüglich Mumps/Masern/Röteln eingestuft. In der Altersgruppe der Zwei‑ bis Fünfjährigen zeige sich nämlich, dass in den Vorjahren die Kleinkinder nicht ausreichend geimpft wurden. Mittlerweile seien in dieser Altersgruppe 8 % der Kinder komplett ungeimpft, sodass das Ziel von 95 % nicht einmal bei der ersten Teilimpfung erreicht werden könne. Auch die zweite Teilimpfung haben nur rund 87 % der Kinder erhalten.

Weiters wird festgehalten, dass bis dato keine gemeinsamen sektoren‐ oder bundesländerübergreifenden Medikamentenbeschaffungen verzeichnet werden konnten. Hingegen sei die Zahl der besetzten Ausbildungsstellen im Jahr 2023 gestiegen. Insgesamt habe es hier im Zeitraum 2016 bis 2023 eine Steigerung von 11,5 % gegeben.

Ein positiver Trend sei beim Anteil täglich Rauchender zu erkennen, der zwischen 2014 und 2019 um 3,7 % auf 20,6 % gesunken ist. Nach wie vor rauche jedoch ein Fünftel der Österreicher:innen täglich, damit liege Österreich in diesem Bereich, international betrachtet, substantiell über dem EU-Durchschnitt. (Schluss) sue