Parlamentskorrespondenz Nr. 441 vom 23.05.2025

Neu im Justizausschuss

Wien (PK) – Durch die Einrichtung einer zentralen Datenbank im Europäischen Strafregistersystem soll es den Strafverfolgungsbehörden ermöglicht werden, schneller und effizienter Informationen über Verurteilungen von Drittstaatsangehörigen zu erlangen. Mit einer entsprechenden EU-Verordnung soll außerdem die eindeutige Identifizierung sichergestellt werden, weil gerade bei Drittstaatsangehörigen oft keine verlässlichen Identitätsdokumente vorliegen würden. Die Verordnung sieht zu diesem Zweck etwa die verpflichtende Speicherung von Fingerabdrücken im Zentralsystem vor. Auf nationaler Ebene seien dafür datenschutzrechtliche Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung bzw. den Zugriff auf Fingerabdruckdaten erforderlich. Darüber hinaus brauche es Anpassungen etwa in personeller Hinsicht, um eine reibungslose Abwicklung von Anfragen und Beauskunftungen durch das Strafregisteramt bei der Landespolizeidirektion Wien sicherstellen zu können.

Zur Umsetzung der dazu erforderlichen Maßnahmen hat Justizministerin Anna Sporrer das "Strafrechtliche EU-Anpassungsgesetz 2025" vorgelegt (80 d.B.). Das umfangreiche Paket umfasst neben den Anpassungen zu den Strafregistern und Fingerabdrücken auch zahlreiche Änderungen in insgesamt neun Gesetzen, die sich auf weitere EU-Vorgaben und EU-Rechtsprechung im strafrechtlichen Zusammenhang beziehen.

Anpassungen in grenzüberschreitender Zusammenarbeit in der EU

So sollen mit Änderungen im Bundesgesetz über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-JZG) vor allem Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) Rechnung getragen und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit innerhalb der EU verbessert werden. Dazu werden etwa das Verbot der Doppelverfolgung bzw. Doppelbestrafung neu geregelt und die Bestimmungen zur Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls angepasst. Weitere Vorschläge dienen unter anderem dem Ziel, die praktische Zusammenarbeit zwischen den Behörden zu verbessern, etwa im Bereich der grenzüberschreitenden Überwachung von Fahrzeugen. Auch Änderungen zum Auslieferungs- und Rechtshilfegesetz (ARHG) sollen den Erläuterungen zufolge Entscheidungen des EuGH aufgreifen und unionsrechtlichen Vorgaben im Zusammenhang mit der Auslieferung an Drittstaaten Rechnung tragen.

Klargestellt werden sollen mit dem Paket unter anderem auch verfahrensrechtliche Bestimmungen für den Auslieferungsverkehr sowie die Vorgehensweise für den Austausch von Strafregisterinformationen mit dem Vereinigten Königreich. Beim Landesgericht für Strafsachen Wien zusammengeführt und damit effizienter gestaltet werden sollen außerdem die gerichtlichen Zuständigkeiten für grenzüberschreitende Ermittlungen innerhalb der Europäischen Staatsanwaltschaft. (Schluss) mbu