Parlamentskorrespondenz Nr. 445 vom 23.05.2025

Neu im Verfassungsausschuss

Wien (PK) – Die FPÖ hat bei der letzten Nationalratssitzung drei Entschließungsanträge eingebracht, die den öffentlichen Dienst betreffen. So geht es ihr etwa um bessere Fortbildungsmöglichkeiten für die Justizwache und "Fairness für junge Exekutivbedienstete". Zudem fordert sie mehr Transparenz bei Bestellungsverfahren.

Mehr Transparenz bei Bestellungsverfahren

Vor allem, dass Bewerber:innen keine Möglichkeit haben, zu Besetzungsvorschlägen eine Stellungnahme abzugeben, ist den FPÖ-Abgeordneten Christian Lausch und Werner Herbert ein Dorn im Auge. Man müsse ihnen die Gelegenheit geben, sich zur Bewertung der eigenen Person zu äußern, damit Entscheidungen nicht durch das Weglassen von Informationen oder durch "suggestive Halbwahrheiten" beeinflusst würden, fordern sie. Laut Entschließungsantrag (282/A(E)) soll es dabei eine Frist von zwei Wochen für die Abgabe einer persönlichen Stellungnahme geben. In den Erläuterungen zum Antrag nehmen Lausch und Herbert Bezug auf eine konkrete Postenbesetzung in der Justizanstalt Wien, aber auch darüber hinaus orten sie "Postenschacher" bei Interessentensuchen und Bestellungsverfahren.

Bessere Fortbildungsmöglichkeiten für die Justizwache

Ein weiterer FPÖ-Antrag (285/A(E)) zielt darauf ab, öffentlich Bediensteten im Sicherheitsbereich der Justizwache den Zugang zum Fortbildungsangebot der Fakultät Sicherheit an der Fachhochschule Wiener Neustadt zu erleichtern. Konkret im Auge haben die Abgeordneten Christian Lausch und Michael Schnedlitz dabei den sechssemestrigen Bachelorstudiengang "Polizeiliche Führung", der im Rahmen der Offiziersausbildung der Bundespolizei angeboten wird. Ihrer Meinung nach wäre ein solches Angebot auch für die Justizwache wichtig. Angesichts der aktuellen Herausforderungen bräuchten Justizwachebeamt:innen neben einer fundierten Ausbildung auch die Möglichkeit, sich fortzubilden und neue Qualifikationen zu erwerben, argumentieren sie.

Pragmatisierung von Exekutivbediensteten

Um "mehr Fairness für junge Exekutivbedienstete" zu schaffen, will die FPÖ außerdem eine Bestimmung im Beamten-Dienstrechtsgesetz adaptieren (288/A(E)). Gesundheitliche Beeinträchtigungen, die aus Polizeieinsätzen resultieren, dürften kein Hindernis für eine Definitivstellung sein, mahnen sie. Und zwar unabhängig davon, wie lange das Dienstverhältnis davor bereits gedauert hat. Gleiches soll für andere Dienstunfälle in Ausübung exekutivdienstlicher Pflichten – etwa im Bereich der Justizwache – gelten. Zwar gibt es im BDG schon jetzt eine Härtefallregelung für derartige Fälle, Voraussetzung dafür ist aber eine mindestens vierjährige Dienstzeit vor dem Dienstunfall. Die Gefährdung im Exekutivdienst steige stetig an, zudem würden oft schon sehr junge Polizist:innen Sondereinheiten zugeteilt, wird der Vorstoß begründet. (Schluss) gs