Parlamentskorrespondenz Nr. 453 vom 26.05.2025
Neu im Wissenschaftsausschuss
Wien (PK) – Die Bundesregierung hat dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zur Novellierung von zwei Gesetzen vorgelegt, die den Universitäts- und Hochschulbereich betreffen (96 d.B.). Im Universitätsgesetz (UG) sollen klarere Regelungen für gemeinsame Studienprogramme von österreichischen und ausländischen Hochschulen erfolgen. Vor dem Hintergrund aktueller Entwicklungen sollen befristete Ausnahmenregelungen geschaffen werden, die den Universitäten die Anstellung von wissenschaftlichem Personal aus den USA erleichtern.
Weiters sind mit der Regierungsvorlage umfangreiche Änderungen des Bildungsdokumentationsgesetzes (BilDokG) geplant, die vor allem die Fortentwicklung des digitalen Datenverbunds der Universitäten und Hochschulen (DVUH) umfassen. Das betrifft vor allem Regeln über den Datenaustausch. In diesem Zusammenhang sollen auch Schritte für die Schaffung eines österreichweiten digitalen Studierendenausweises gesetzt werden.
Vereinfachungen für staatenübergreifende Studienprogramme
Auf der Grundlage der "European Universities Initiative" der Europäischen Kommission (EK) entwickeln Hochschulen gemeinsame Studienprogramme, an denen jeweils zahlreiche Partnerhochschulen beteiligt sind. Für gemeinsame Studienprogramme, an denen mindestens drei Partnerhochschulen - darunter eine oder mehrere ausländische Partnerhochschulen - teilnehmen, soll für die beteiligten österreichischen Universitäten eine Erleichterung in Bezug auf den Mindestumfang der Studienleistungen geschaffen werden. Bei Bedarf soll also vom Mindeststudienumfang abgewichen werden können. Auch soll es möglich werden, bei Studiengängen, die zu einem "Joint Degree" führen, Zeugnisse, Abgangsbescheinigungen sowie Urkunden für einen von den beteiligten Institutionen gemeinsam verliehenen akademischen Grad in englischer Sprache auszustellen.
Im UG soll auch der geplante digitale Studierendenausweis berücksichtigt werden. Zudem sollen die Frist für die Ausschreibung der Funktion der Rektorin bzw. des Rektors einer Universität sowie die für die Stelle erforderlichen Qualifikationen präzisiert werden.
Erleichterte Anstellung von Forschenden aus den USA
Aufgrund einer "hochschul- und forschungspolitischen Dringlichkeit" soll den Universitäten die Anstellung von wissenschaftlichem oder künstlerischem Personal aus den USA erleichtert werden. Im Zeitraum 1. Juli 2025 bis 30. September 2026 sollen etwa Ausnahmen von der Ausschreibungspflicht beim Abschluss von Arbeitsverträgen gelten, wenn es sich um Angehörige des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals handelt, deren Mittelpunkt der Forschungs- und Lehrtätigkeit in den 24 Monaten vor Abschluss des Arbeitsvertrags in den Vereinigten Staaten von Amerika lag. Auch die Widmung von Stellen laut Entwicklungsplan soll für diesen Zweck erleichtert werden. Österreich reagiere damit auf einen Brief, in dem Forschungsminister:innen aus 13 EU-Ländern die EU-Kommission sowie EU-Forschungskommissarin Ekaterina Zaharieva zu einem abgestimmten Vorgehen zur Aufnahme von US-Wissenschafter:innen aufgerufen haben. Da Österreich diesen Vorstoß unterstütze, wolle die Bundesregierung mit der Novelle den österreichischen Universitäten in diesem Sinne nun einen gesetzlichen Handlungsrahmen einräumen, heißt es in den Erläuterungen.
Datenverbund soll Studierendenregister ermöglichen
Das Wissenschaftsministerium will angesichts der Dynamik der Digitalisierung von administrativen Prozessen im österreichischen Hochschulbereich sowie im Europäischen Hochschulraum mit Änderungen im Bildungsdokumentationsgesetz (BilDokG) rechtliche Grundlagen für weitere Digitalisierungsprozesse schaffen. Im Fokus steht dabei die Weiterentwicklung des Datenverbundes der Universitäten und Hochschulen (DVUH). Der DVUH bearbeitet auf Grundlage des BilDokG bereits viele Daten von Studierenden. Er soll nun mit einer Schnittstelle an den Register- und Systemverbund bei der Bundesrechenzentrum GmbH (RSV) angebunden werden, führt das Wissenschaftsministerium in den Erläuterungen aus. Geregelt werden soll die Übermittlung bestimmter Daten von Studierenden zur Schaffung eines Studierendenregisters.
Für die Anbindung des Datenverbundes an den RSV spreche, dass der RSV bereits als zentrale Datendrehscheibe der öffentlichen Verwaltung für die Digitalisierung von Verwaltungsprozessen fungiere, begründet das Wissenschaftsministerium den geplanten Schritt. Mit dem Studierendenregister werde kein neues Register geschaffen, sondern es sollen bestimmte Daten aus dem bestehenden DVUH oder direkt aus den Verwaltungssystemen der Universitäten zur Verfügung gestellt werden, führt das Wissenschaftsministerium dazu aus. Rechtsträgern soll auch ermöglicht werden, dass sie über Änderungen von bestimmten im Zentralen Melderegister (ZMR) gespeicherten Daten verständigt werden, soweit sie dabei in Vollziehung von Gesetzen handeln.
Digitaler Studierendenausweis
Die Möglichkeit, bestimmte Daten von Studierenden anderen Einrichtungen zur Verfügung zu stellen, soll auch die Voraussetzungen schaffen, damit das Wissenschaftsministerium einen amtlichen, digitalen Studierendenausweis für Universitäten, Pädagogische Hochschulen und Fachhochschulen bereitstellen kann. Die Novelle sieht entsprechende Änderungen im BilDokG vor. Der Ausweis soll über die eAusweise-Plattform des Bundes abrufbar sein. Die für den Studierendenausweis erforderlichen Daten sollen aus dem geplanten Studierendenregister kommen und die Bereitstellung der erforderlichen Attribute über den RSV erfolgen. Die Umsetzung des digitalen Studierendenausweises macht auch eine Novelle des Hochschulgesetzes notwendig. Das Wissenschaftsministerium stellt diese Novelle in einem gesonderten Schritt in Aussicht.
Aus der geplanten Erweiterung des Datenverbundes sowie seiner Anbindung an die eAusweise-Plattform des Bundes ergeben sich finanzielle Auswirkungen für den Bundeshaushalt. Laut der Folgenabschätzung soll der Bund 2025 einen Finanzierungsbeitrag von 593.000 € leisten. Von 2026 bis 2029 wird der Beitrag des Bundes jährlich 430.000 € betragen. Insgesamt werden die Umsetzungskosten damit bei 2,313 Mio. € liegen. Für die Länder und die Gemeinden ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen. (Schluss) sox