Parlamentskorrespondenz Nr. 458 vom 27.05.2025

Neu im Gleichbehandlungsausschuss

Wien (PK) – Die Grünen haben einen Vorschlag für ein Gesetz zum Verbot von Konversionsmaßnahmen eingebracht. Außerdem fordern sie einen Runden Tisch zu Hassverbrechen gegen die queere Community.

Konversionsmaßnahmen-Schutz-Gesetz

Um Betroffene vor Konversionsmaßnahmen zu schützen, haben die Grünen ein neues Gesetz beantragt (295/A). Konversionsmaßnahmen oder konversiv-reparative Praktiken sind Maßnahmen, die eine Veränderung der sexuellen Orientierung oder der Geschlechtsidentität zum Ziel haben.

Die Durchführung solcher Maßnahmen soll bei vier Personengruppen verboten werden: bei Minderjährigen, jungen Erwachsenen unter 21 Jahren bei Ausnützung einer Zwangslage oder eines Mangels an Urteilsvermögen, nicht-entscheidungsfähigen Personen bzw. wegen Gebrechlichkeit, physischer oder psychischer Krankheit oder einer Beeinträchtigung wehrlosen Personen sowie bei Vorliegen eines besonderen Autoritätsverhältnisses. Eine Einwilligung der betroffenen Person oder ihrer gesetzlichen Vertreter:innen wäre nicht wirksam. Als Strafe bei Verstößen schlagen die Grünen bis zu ein Jahr Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe von bis zu 720 Tagsätzen vor.

Auch ein Werbe- und Provisionsverbot ist im Gesetzesentwurf vorgesehen. Darunter soll auch jegliche Form der Anbahnung fallen. Verstöße sollen mit Geldstrafen von bis zu 30.000 € geahndet werden.

Nicht vom Verbot umfasst sein sollen wissenschaftlich anerkannte Behandlungen von Störungen der Sexualpräferenz oder sogenannten paraphilen Störungen, etwa Pädophilie oder Voyeurismus. Auch fachlich fundierte Behandlungsmöglichkeiten, deren Ziel die Steigerung des Selbstwerts von lesbischen, schwulen, bisexuellen oder nicht-cisgender Personen ist, sollen vom Gesetz unberührt bleiben. Patient:innen sollen weiterhin alle belastenden Themen in Therapien ansprechen und bearbeiten können. Verboten werden sollen nur Maßnahmen, die auf eine Änderung der sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität abzielen. Ein gleichlautender Antrag (296/A) wurde dem Justizausschuss zugewiesen.

Runder Tisch zu Hassverbrechen gegen LGBTIQ+-Personen

In einem Entschließungsantrag erinnern die Grünen an einen Runden Tisch, den Justiz- und Innenministerium im Jahr 2023 mit der LGBTIQ+-Community organisiert haben. Angesichts aktueller Fälle von Hassverbrechen gegen homosexuelle Männer treten die Antragsteller:innen für einen weiteren Runden Tisch ein. So sollen alle relevanten NGOs der LGBTIQ+-Community, Opferschutzverbände und Ministerien bei der Erstellung eines Nationalen Aktionsplans gegen Hassverbrechen eingebunden werden (305/A(E)). (Schluss) kar