Parlamentskorrespondenz Nr. 463 vom 27.05.2025

Parlamentarische Bundesheerkommission: Jahresbericht 2024 zeigt militärische Kapazitätsmängel

Wien (PK) – Angesichts der globalen Verschlechterung der Sicherheitslage werde klar: Einsparungen im Verteidigungsbereich haben in vielen Ländern zu einem Fähigkeitsverlust der militärischen Kapazitäten beigetragen. So leitet die Parlamentarische Bundesheerkommission ihren Jahresbericht 2024 (III-174 d.B.) ein. Entscheidend sei daher für die kommenden zehn Jahre, das österreichische Bundesheer budgetär fit zu machen für nötige Anschaffungen und Rekrutierungen. Besonders bei der Miliz sieht die Bundeheerkommission große personelle Herausforderungen: Hier könne der jährliche Gesamtbedarf an Offizieren nur zu 58%, an Unteroffizieren nur zu 37% abgedeckt werden. Maßnahmen wie die Anerkennungsprämie für freiwillige Milizübungen seien ein positiver Ansatz, so die Kommission. Allerdings müsse das Bundesheer insgesamt an seiner Attraktivität arbeiten, etwa hinsichtlich des respektvollen Umgangs mit Auszubildenden, um dem Personalmangel beizukommen.

In ihrer Aufgabe als parlamentarisches Kontrollorgan nahm die Bundesheerkommission im Berichtsjahr von 2.805 Personen Beschwerden entgegen. Gründe dafür waren unter anderem sexistische und erniedrigende Ausdrucksweisen von Personen höheren Dienstgrads gegenüber Soldatinnen und Soldaten, Schikanen in der Ausbildung sowie Mängel bei Verpflegung und Unterbringung. In 195 Fällen wurden Beschwerdeverfahren zur Prüfung der beanstandeten Vorfälle eingeleitet.

Aufbauplan 2032+ nur mit Personalzuwachs möglich

In seinem neuen Streitkräfteprofil hat das Bundeheer den militärischen Schutz Österreichs in den Fokus gerückt. Zur Erreichung der militärstrategischen Zielsetzungen gemäß Aufbauplan 2032+ sei neben der Sicherstellung erforderlicher Ausrüstung und Bewaffnung aber vor allem die Rekrutierung von ausreichendem Personal erforderlich, so die Bundesheerkommission. Immerhin werde die Zahl an Pensionierungen im Bundesheer in den kommenden Jahren nicht von den einzuberufenden Grundwehrdienern ausgeglichen.

Der seit 2023 mögliche freiwillige Grundwehrdienst für Frauen oder das Modell 6+3 (6 Monate Grundwehrdienst plus 3 Monate Funktionsdienst) sowie Maßnahmen zur Stärkung der Miliz haben die Lage nicht ausreichend verbessert. Immerhin stehe das Militär am Arbeitsmarkt im Wettbewerb mit der Wirtschaft, gibt die Kommission zu bedenken. Das Bundesheer müsse somit ein attraktiver Arbeitgeber sein, ansprechende Ausbildungen mit modernem Gerät anbieten und in der Wirtschaft um Akzeptanz und Unterstützung für Milizangehörige werben. Im Berichtsjahr umfasste die Miliz 21.000 unbefristet beorderte - also übungspflichtige - Soldaten, sowie 14.000 befristet beorderte Soldaten ohne Übungspflicht. Angesichts des Personalbedarfs wäre die Einsatzorganisation der Miliz in den nächsten zehn Jahren zu 110% zu befüllen, heißt es im Bericht.

Grundwehrdienst: Tauglichkeitsrate gleichbleibend

Etwa 16.000 Rekruten traten im Berichtsjahr ihren Grundwehrdienst an, wobei ca.1.000 bei der Einstellungsuntersuchung oder in den ersten Wochen vorzeitig ausschieden. Trotz des Anstiegs psychologischer Diagnosen bei den Stellungspflichtigen sei die Tauglichkeitsrate seit Jahrzehnten gleichbleibend, geht aus dem Bericht hervor. Allerdings entscheide sich die Personengruppe mit den höchsten Wertungsziffern bei der Tauglichkeitsüberprüfung vorwiegend für den Zivildienst.

Zur psychologischen Untersuchung im Rahmen der Stellung gehört laut Bericht die primäre Suizidprävention. Dabei wird versucht, potentielle psychische Belastungen bzw. Erkrankungen ausfindig zu machen, um Eigen- oder Fremdgefährdung abzuwenden. Für Grundwehrdiener gibt es zudem ein eigenes Ausbildungsmodul im Rahmen der Basisausbildung mit dem Ziel "Anzeichen von Suizidalität von Kameraden erkennen und geeignete Maßnahmen treffen".

Beschwerdeaufkommen am höchsten bei Grundwehrpflichtigen

Zwar war die Zahl von Beschwerdeverfahren, die die Bundesheerkommission 2024 einleitete, mit 195 deutlich niedriger als im Jahr davor (2023: 278). Doch wuchs der Anteil an Grundwehrdienern, die eine Beschwerde vorbrachten (2024: 79 %; 2023: 73 %). Als Spitzenreiter bei den Gründen der Beschwerden löste im Vorjahr der Bereich "Ausbildung/Dienstbetrieb" (2024: 42 %) den Bereich "Versorgung" (2024: 8 %) ab. Eine kräftige Steigerung an Beschwerden erfuhr der Bereich Personalangelegenheiten (2024: 34 %, 2023: 16 %). Dies war häufig organisatorischen Mängeln wie verspäteten Mitteilungen durch die Dienstbehörde geschuldet, was die persönliche Planung der Beschwerdeführenden beeinträchtigte.

Laut Bericht konnte die Bundesheerkommission viele Probleme bereits im Erhebungsverfahren für die Beschwerdeführerin bzw. den Beschwerdeführer zufriedenstellend lösen. Missstände seien ausgeräumt worden, was zu einer deutlichen Verbesserung des Betriebsklimas beitrug. In neun Fällen leitete die Bundesheerkommission ein amtswegiges Prüfverfahren ein. Als Beispiele dafür beschreibt der Bericht die sexuelle Belästigung von Soldatinnen durch einen alkoholisierten Offizier und herabwürdigende Ausdrucksweisen durch eine Kommandantin in der Kaderfortbildung bzw. durch eine Ausbildnerin gegenüber Grundwehrdienern.

Medienkompetenz erhöhen

Im Zusammenhang mit amtswegigen Prüfverfahren wird der Fall eines Rekruten mit kosovo-albanischem Migrationshintergrund detailliert beschrieben. Der Rekrut hat im Rahmen einer Lehrveranstaltung wohl als Zeichen seiner ethnischen Zugehörigkeit mit seinen Händen den "albanischen Adler" geformt und eine Aufnahme davon über Social Media geteilt. Diese Geste wird von albanischen Nationalisten für die Forderung eines geeinten Groß-Albaniens benutzt, ist in Österreich gesetzlich aber nicht erfasst und daher nicht strafbar. Der Fall führte jedoch zu größeren Irritationen in serbischen Medien.

Soldatinnen und Soldaten seien möglichst umfassend über die Gefahren von Extremismus, Radikalisierung und staatsfeindlichen Verbindungen zu sensibilisieren, unterstützt folglich die Parlamentarische Bundesheerkommission entsprechende Bestrebungen des Verteidigungsministeriums. Weiters sei die Medienkompetenz von Bundesheerangehörigen zu verbessern, nicht nur in Bezug auf Datenschutz- und Geheimhaltungsbestimmungen, sondern auch auf die Tragweite von ins Netz gestellten Beiträgen. (Schluss) rei