Parlamentskorrespondenz Nr. 541 vom 16.06.2025

Neu im Geschäftsordnungsausschuss

Wien (PK) – Am 1. September treten das neue Informationsfreiheitsgesetz und begleitende Verfassungsbestimmungen in Kraft. Damit wird auch die Amtsverschwiegenheit endgültig aus der Verfassung gestrichen. Künftig ist im Informationsfreiheitsgesetz selbst bzw. in Artikel 22a B-VG geregelt, welche Informationen weiter der Geheimhaltungspflicht unterliegen.

Um der neuen Rechtslage Genüge zu tun, müssen auch das Geschäftsordnungsgesetz des Nationalrats (GOG), das Informationsordnungsgesetz und das Parlamentsmitarbeiterinnen- und Parlamentsmitarbeitergesetz geändert werden. FPÖ, ÖVP, SPÖ, NEOS und Grüne haben dazu heute zwei gemeinsame Gesetzentwürfe vorgelegt.

Zum einen geht es um die verpflichtende Veröffentlichung von Informationen von allgemeinem öffentlichen Interesse, zu der ab September nicht nur die öffentliche Verwaltung angehalten ist, sondern auch der Nationalrat und der Bundesrat. Laut GOG-Novelle sollen entsprechende Veröffentlichungen in Bezug auf den Nationalrat auf der Website des Parlaments erfolgen. Verantwortlich dafür ist der Nationalratspräsident – bzw. die Nationalratspräsidentin –, wobei diese laut Antrag (322/A) dazu angehalten sind, Rücksprache mit den Mitgliedern der Präsidialkonferenz zu halten. Dabei geht es nicht um einzelne Veröffentlichungen, sondern insbesondere um die Frage, welche Art von Informationen in welcher Form künftig zusätzlich bereitzustellen sind. Grundsätzlich seien über die Parlaments-Website schon jetzt weitreichende Informationen verfügbar, damit bestehe schon seit langem Transparenz, wird dazu in den Erläuterungen festgehalten.

Der zweite Antrag (323/A) sieht insbesondere begriffliche Anpassungen im Informationsordnungsgesetz und im Parlamentsmitarbeiterinnen- und Parlamentsmitarbeitergesetz vor. So wird statt auf "Verschwiegenheitspflichten" auf "Geheimhaltungspflichten" verwiesen. Außerdem wird Vorsorge dafür getroffen, dass vertrauliche und geheime Dokumente, die das Parlament erhält, weiter entsprechend klassifiziert werden können.

Damit die neuen Bestimmungen rechtzeitig in Kraft treten können, soll die Erste Lesung des GOG-Antrags noch heute – in der Zuweisungssitzung zwischen der 30. und 32. Nationalratssitzung – erfolgen. Darauf hat sich die Präsidiale vergangene Woche verständigt.  (Schluss) gs