Parlamentskorrespondenz Nr. 568 vom 20.06.2025

Neu im Verfassungsausschuss

Wien (PK) – Über die Open-Data-Plattform www.data.gv.at werden schon jetzt viele öffentliche Daten zur Weiternutzung für private Anwender bereitgestellt. Zudem macht die Statistik Austria über das Austria Micro Data Center (AMDC) diverse Daten für die wissenschaftliche Nutzung zugänglich. Nun soll ein neues Datenzugangsgesetz den Zugang von Forscher:innen und Unternehmen zu öffentlichen Daten erleichtern. Die Regierung hat dem Nationalrat einen entsprechenden Gesetzentwurf (127 d.B.) vorgelegt. Österreich setzt damit – mit einiger Verspätung – auch den Daten-Governance-Rechtsakt (DGA) um. Diese EU-Verordnung ist bereits im September 2023 in Kraft getreten.

Österreich ist laut DGA unter anderem dazu verpflichtet, eine zentrale Informationsstelle für Nutzer:innen einzurichten, bei der auch Anträge zur Weiterverwendung öffentlicher Daten eingebracht werden können. Außerdem ist eine Behörde zu benennen, die für private Datenvermittlungsdienste und für "datenaltruistische Organisationen" – das sind Organisationen, die Daten im Sinne des Gemeinwohls kostenlos zur Verfügung stellen – zuständig ist. Beide Aufgaben soll laut Gesetzentwurf das Bundeskanzleramt übernehmen. Geplant ist außerdem, der Statistik Austria die Rolle einer zuständigen Stelle für Amtliche Statistik und Forschungsmikrodaten zu übertragen.

Ziel der EU-Verordnung bzw. des Datenzugangsgesetzes ist es den Erläuterungen zufolge, einen vertrauenswürdigen und sicheren Rahmen für die Nutzung geschützter öffentlicher Daten zu schaffen und technische Hindernisse zu überwinden. Daten des öffentlichen Sektors, die bislang nur unzureichend einsehbar und nutzbar waren, könnten für Unternehmen, Start-ups und Forscher:innen damit leichter verfügbar werden. Der DGA verpflichtet die EU-Länder aber nicht, bestimmte Daten zur Verfügung zu stellen, hält das Bundeskanzleramt ausdrücklich fest.

Die Kosten zur Umsetzung des Datenzugangsgesetzes werden im Gesetzentwurf mit rund 3 Mio. € bis 4 Mio. € pro Jahr angegeben. Verstöße gegen die neuen gesetzlichen Bestimmungen – etwa die unzulässige Übertragung von Daten in Drittländer – sollen mit Verwaltungsstrafen von bis zu 100.000 € geahndet werden. (Schluss) gs