Parlamentskorrespondenz Nr. 569 vom 20.06.2025

Neu im Rechnungshofausschuss

Wien (PK) – Die Grünen wollen einer langjährigen Forderung des Rechnungshofes nachkommen, und dessen Prüfkompetenzen auf Unternehmen ausweiten, an denen die öffentliche Hand mit mindestens 25 % - anstatt wie bisher 50 % - beteiligt ist. Per Initiativantrag fordern sie eine dementsprechende Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes und des Rechnungshofgesetzes (339/A). Auszunehmen seien börsennotierte Unternehmen, für die weiterhin eine Schwelle von 50 % Staatsbeteiligung gelten soll. Die vorgeschlagene Ausweitung würde insbesondere Unternehmen im Bereich der Immobilienwirtschaft und des leistbaren Wohnbaus, Gesundheits- und Sozialeinrichtungen, sowie Infrastruktur und Energieunternehmen betreffen, heißt es im Antrag.

Grüne regen Schließung der Transparenzlücken im Parteiengesetz an

Die Prüfungsrechte des Rechnungshofes wollen die Grünen auch hinsichtlich der Parteienfinanzierung stärken. In einem Entschließungsantrag nehmen sie Bezug auf vom Kontrollorgan selbst aufgezeigte Regelungslücken im Parteiengesetz und regen deren Schließung an (338/A(E)). Konkret verlangen sie, dem Rechnungshof im Verfahren vor dem Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat (UPTS) sowohl Parteistellung als auch ein Beschwerderecht einzuräumen. Damit sollen die fachlich fundierten Feststellungen des Rechnungshofs im Verfahren angemessen berücksichtigt werden können. Um eine durchgängige Transparenz über parteinahe Strukturen zu gewährleisten, fordern die Grünen zudem die Wiedereinführung der Veröffentlichungspflicht für Meldungen von Beteiligungsgesellschaften. Außerdem solle die Verantwortlichkeit von Parteifunktionär:innen auch über den Zeitpunkt der freiwilligen Auflösung einer Partei hinaus sichergestellt und die Datenlage im Parteienregister verbessert werden. Schließlich wird im Antrag gefordert, die im Parteiengesetz verwendeten Begriffe "konkreter Anhaltspunkt" und "begründeter Verdacht" gesetzlich klar zu definieren. (Schluss) wit