Parlamentskorrespondenz Nr. 571 vom 20.06.2025

Neu im Kulturausschuss

Wien (PK) – Infolge der Ausgliederung der Bundestheater ist die Bundestheater-Holding GmbH derzeit noch für die Vollziehung von Rechten und Pflichten zuständig, die sich für den Bund aus dem Bundestheaterpensionsgesetz ergeben. Die Bundesregierung plant nun, mit einer Änderung des Bundestheaterorganisationsgesetzes (BThOG) die Holding von der ihr verbliebenen "pensionsbehördlichen Zuständigkeit" zu entlasten. Sie soll an die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) übertragen werden (120 d.B.).

Als Begründung für die geplante Änderung wird in der Regierungsvorlage angegeben, dass sich die Zahl der noch zu erwartenden neuen Ansprüche mittlerweile stark verringert habe. Gleichzeitig erfordere die Vollziehung dieses Spezialgebietes von der Holding die laufende Bereithaltung entsprechender Ressourcen. Die BVAEB führe als Rechtnachfolgerin des Bundespensionsamtes außerdem bereits die Verrechnung der Pensionsleistungen nach dem Bundestheaterpensionsgesetz durch. Die Neuregelung werde sich an den bisherigen Übertragungen pensionsbehördlicher Aufgaben des Bundes an die BVAEB orientieren.

Der BVAEB soll mit der Novelle auch die neue Aufgabe der unverbindlichen Pensionsberatung über bis zu drei Jahre in der Zukunft liegende Ansprüche zufallen. In diesem Zusammenhang sollen auch Regelungen betreffend die Verarbeitung personenbezogener Daten ins BThOG aufgenommen werden. Die Gesamtkosten der Vollziehung der pensionsrechtlichen Aufgaben samt Pensionsberatung werden seitens der Bundesregierung mit rund 250.000 € beziffert. Zur Abgeltung der Übernahme der Aufgaben durch die BVAEB soll die Bundestheater-Holding GmbH heuer einmalig einen Pauschalbetrag in dieser Höhe an die BVAEB leisten. (Schluss) sox